06.01.2009 23:04:35 +0100
LCI - Beteiligung - Investorengemeinschaft

 

Angebot zur  LCI - Investorengemeinschaft

 

Vorwort
LCI - bankenunabhängige Investorengemeinschaft
                                                                                                                                  Historie:

Nach dem die internationalen Börsenmärkte den Renditeerwartungen der meisten Kapitalanleger und Investoren nicht mehr entsprechen, hat LCI AG nun hierzu im Sinne der Investoren neue Lösungsmöglichkeiten und Produkte entwickelt. Die Zielsetzung hierbei war es, die Bedürfnisse potentieller Investoren, als auch Investitionsnehmer zu berücksichtigt. Es wurde dazu einmal ein Produkt des hoch interessanten Marktsegments des Hedgemarktes mit Venture – Capital – Beteiligungen an interessanten Unternehmen kombiniert.

LCI - InvestorengemeinschaftEine Gemeinschaft Gleichgesinnter bankenunabhängier Investoren.Wir realisieren Ihre Ideen - Ihre Projekte!Wir sichern Ihre Existenz ab, damit Sie eine sichere Zukunft haben.

Die LCI - Investorengemeinschaft bietet eine erstklassige Rendite auf der Grundlage geprüfter Projekte im Bereich von Venture - Capital, in Kombination mit der Vielfalt attraktiver internationaler, chancenreicher Investmentfonds.

Lassen Sie uns Ihr Partner werden bei der Realisierung Ihrer Projekte, und gehen Sie mit uns andere Wege, nutzen Sie die Möglichkeiten unserer LCI - Investorengemeinschaft und deren Leistungsstärke im Bereich von Finanzierungen und Investitionen.

Nur in einer Gemeinschaft von Menschen mit ähnlichen Interessen ist der einzelne stark.

Die LCI - Investorengemeinschaft ist eine Gemeinschaft bankenunabhängiger Investoren und Kapitalanlegern auf der einen Seite, und Kapitalsuchenden Projektinitiatoren auf der anderen.

Jedes Mitglied der LCI - Investorengemeinschaft kann also zunächst Investitionsnehmer und später Investitionsgeber und sein.

Unterstützung findet die LCI - Investorengemeinschaft durch eine Vielzahl von Privatanlegern wie auch institutionellen Kapitalanlegern, so z.B. internationale Banken, Rückversicherern, Fondgesellschaften und Konzernen.

 

Allgemeines über Venture – Capital und den Finanzdienstleistungsplatz Luxemburg :
Luxemburg

Der Standort Luxemburg eignet sich allgemein deshalb, weil er internationale Unternehmen auf verschiedene Art und Weise sehr begünstigt.  

Das Großherzogtum Luxemburg als ein Unternehmensstandort im Herzen Europas versteht sich bedingt durch seine geographische Lage am Schnittpunkt verschiedener europäischer Kulturen seit jeher einer Wirtschaftspolitik verpflichtet, die dem internationalen Handel förderlich ist und zudem ausländisches Kapital anzuziehen vermag. Auf diese Weise ist Luxemburg die Integration in den erweiterten Europäischen Binnenmarkt gelungen ohne seine spezielle Eigenart aufgeben zu müssen. Luxemburg ist das kleinste EU - Mitglied. Das Großherzogtum Luxemburg erstreckt sich auf einer Fläche von nur 2.586 m zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien und Frankreich.

Das Land zählt 406.600 Einwohner, davon leben 1/5 in der Hauptstadt Luxemburg. Das Großherzogtum Luxemburg ist als selbständiger Staat Mitglied aller wichtigen internationalen Institutionen. So ist Luxemburg als Gründungsmitglied der Europäischen Union gleichzeitig auch Verwaltungssitz mehrerer EU - Institutionen. Das Großherzogtum ist seit jeher bestrebt, internationale Investoren durch eine liberale Wirtschaftspolitik anzuziehen. Diese Politik hat Luxemburg einen erheblichen Wohlstand gebracht das Bruttosozialprodukt je Einwohner gehört zu den höchsten in der EU. Luxemburg zählt nur 6.000 Arbeitslose, rund 3 % der aktiven Bevölkerung, und beschäftigt zugleich 50.000 Grenzgänger. Der Luxemburger Finanzplatz genießt heute weltweite Anerkennung und bleibt weiterhin im Vormarsch. Über 200 Kreditinstitute verschiedenster Herkunft haben sich bislang in der City niedergelassen und tragen zum kosmopolitischen Charakter des Landes bei.

Der Finanzsektor stellt rund 16 % des BIP dar und beschäftigt nahezu 20.000 Angestellte, was 10 % der aktiven Bevölkerung entspricht. Das Großherzogtum hat seine Attraktivität nicht zuletzt seiner zentralen Lage am wirtschaftlichen Pulsschlag Europas, der andauernden politischen, ökonomischen und sozialen Stabilität sowie der Mehrsprachigkeit seiner Bevölkerung zu verdanken. Ebenso wenig zu unterschätzen ist seine flächenmäßige Ausdehnung - da jeder jeden kennt, können Probleme immer schnell gelöst werden.

Diese familiäre Atmosphäre erleichtert die Kommunikation zwischen Banken und Regierung, wobei besonders letztere die Expansion des Finanzplatzes befürwortet, ist dieser doch die größte Einnahmequelle des Staates. So hat das Großherzogtum denn auch häufig als erstes Land die europäischen Finanzdienstleistungs - Richtlinien in die Praxis umgesetzt. Der in Luxemburg vorherrschende Wirtschaftsliberalismus und der freie Wettbewerb stellen die idealen Rahmenbedingungen für eine Vertiefung des Finanzplatzes dar. Der freie Kapitalverkehr ist im Großherzogtum Luxemburg bereits seit 1955 Realität, während Kreditinstitute woanders noch strengen Bestimmungen unterworfen sind. Die Industrialisierung Luxemburgs im letzten Jahrhundert ging ursprünglich von der Stahlindustrie aus, die 1960 noch die tragende Säule der luxemburger Industrie darstellte. In der Folgezeit ist die Politik des Landes auf den Ausbau seiner industriellen Basis ausgerichtet gewesen.

Die in diesem Rahmen geschaffenen attraktiven Standortbedingungen haben die Ansiedlung von weltbekannten Industriegruppen wie z.B. TDK, Electrolux, Good Year, Dupont de Nemours, General Motors und Guardian Industries, neben 220 internationalen Banken, 1.400 Investment Fonds, internationalen Rückversicherungen sowie ca. 12.000 Holdinggesellschaften ermöglicht. Im Ergebnis ist so ein breit gefächerter Industriesektor entstanden mit zahlreichen Unternehmen, die in weltweit tätigen Konzernen integriert sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit international unter Beweis stellen. Der Aufschwung des Luxemburger Finanzzentrums ist aber insbesondere auf die Einführung in den USA im Jahre 1963 der „interest equalization tax“ auf Anleihezinsen zurückzuführen in Zusammenhang mit Obligationen, die von ausländischen Organismen auf dem amerikanischen Markt begeben wurden. Die amerikanischen Einschränkungen führten zur Gründung des Eurobondmarktes, in dessen Rahmen die Luxemburger Börse sich zum Notierungszentrum und CEDEL zur internationalen Clearingstelle für EURO - Anleihen entwickelten. Die spätere Abschaffung der „interest equalization tax“ hat die Expansion des aufstrebenden Kapitalmarktes nicht aufhalten können, es sollte Luxemburg vielmehr gelingen, seine neue Stellung dank der fortbestehenden Flexibilität und der Innovationsfreude seiner Entscheidungsträger weiter zu stärken. Diese Diversifizierung der Bankaktivitäten ist hauptsächlich der geschickten Umsetzung der liberalen Gesetzesbestimmungen zu verdanken, die eine Wahrnehmung der internationalen Marktopportunitäten ermöglicht haben. Der Schutz des Bankgeheimnisses wird im Großherzogtum zudem durch äußerst strenge Gesetzgebung gewährleistet. Die Banken bevorzugen zunehmend Sektoren, die für die Geldpolitik der EU weniger anfällig sind als der EUROMARKT, wie beispielsweise die Vermögensverwaltung und das Fondsgeschäft. Im Bereich der Vermögensverwaltung haben sich die Banker in den vergangen 25 Jahren unschätzbare Kenntnisse und ein einzigartiges Know-How angeeignet. Die Deregulierung der Finanzberufe, insbesondere auf europäischer Ebene, sowie die kontinuierliche Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an die internationalen Gegebenheiten und die große Erfahrung der ansässigen Banker haben das Financial Engineering zu einem Markenzeichen des hiesigen Finanzplatzes gemacht. Neben der Expansion des Privatkundengeschäftes ist seit 1988 eine starke Zunahme der Investmentfonds ( Venture Capital ) oder OGA ( Organismen für gemeinsame Anlagen ) zu verzeichnen, nachdem Luxemburg als erster EU - Staat die europäischen Investmentfondsrichtlinien in seine nationale Gesetzgebung übertragen hat. Die unter dieser Richtlinie gegründeten Investmentfonds genießen das Recht, ihre Anteile frei in den anderen EU - Staaten zu vertreiben. Auf Grund der verwalteten Fondsaktiva nimmt Luxemburg mittlerweile den vierten Platz hinter den Vereinigten Staaten, Frankreich und Japan ein.

Die Zukunft des Luxemburger Finanzplatzes, der dank der günstigen Rahmenbedingungen und der entschlossenen und weitsichtigen Maßnahmen der Behörden und der Marktteilnehmer heute weltweit an siebter Stelle liegt, bleibt vielversprechend. Das im Laufe der vergangenen Jahrzehnte angeeignete Know-How ist Basis, auf der sich Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung entfalten können, vorausgesetzt, daß sie sich auf Innovationsfreudigkeit und Professionalismus stützen können. Aussagen wie jene von Morselli und Tamaniau „Die Europäische Gemeinschaft täte gut daran, den steuerrechtlichen Mikrokosmos des Großherzogtums aufrecht zuhalten“ stellen mit Sicherheit nicht die künftige Entwicklungsgrundlage des Luxemburger Finanzplatzes dar; diese wird ausschließlich von der Entschlossenheit der politischen Entscheidungsträger und der Innovationsfreudigkeit der Marktteilnehmer abhängig sein.

 

Venture – Capital  allgemeine Erklärung :

In der heutigen Zeit veränderter Entscheidungsprozesse werden durch die wesentlich höheren Geschwindigkeiten der Informationsabläufe, und zugleich entschieden größeren Transparenz der allgemein internationalen wirtschaftlichen Zusammenhänge, alternative Entscheidungsmöglichkeiten, auch und nicht zuletzt, bei der Realisierung wirtschaftlicher Projekte gefordert. Dies kann grundsätzlich durch unterschiedliche Wege und Abläufe ermöglicht, heute aber bei der Realisierung und Neugründung von Projekten durch das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte wesentlich erleichtert werden. Ebenso wie die allgemeinen Wirtschaftsprozesse durch die schnellen Daten- und Kommunikationswege und deren Transparenz in den letzten Jahren entscheidenden Veränderungen unterworfen wurden, ist auch das internationale Bankensystem nun großen Veränderungen ausgesetzt. Dies bedeutet allerdings als Folge dass die Nachfrage von Kapitalsuchenden Projekten genauso, wie derer, die dies als eine Art der Kapitalanlage betrachten, steigt, und neue Wege und Möglichkeiten gefordert werden. Alternativmodelle werden daher allgemein zur Realisierung verstärkt benötigt, dies kann z.B. durch direkte Beteiligungen von größeren kapitalstarken Einzelinvestoren, oder bei indirekten Beteiligungsformen von Beteiligungsgesellschaften im Auftrag von entsprechend ausreichend vielen einzelnen Kleinanlegern ermöglicht werden. Das hat zur Folge das die klassischen Banken hierfür nur noch teilweise in Betracht kommen, da sich diese in erster Linie auf so genannte Großprojekte konzentrieren, oder konservative Finanzierungen anbieten. Für kleinere Projektgrößen oder so genannte Spezialbranchen interessieren sich diese also in der Regel nicht mehr, hier kommen daher vorrangig Venture – Capital – Unternehmen in Betracht. Venture – Capital – Investmentunternehmen beteiligen sich direkt an den in Frage kommenden Projekten oder Unternehmen, und tragen somit auch einen Teil des Risikos mit. Sie sind somit keine Banken die konservative Finanzierungen anbieten, sondern Investment – Beteiligungsunternehmen, meistens selber wie die zu finanzierenden Projektunternehmen, in Form von Aktiengesellschaften. Es wird daher seitens der Venture – Capital – Unternehmen ein viel größerer Wert auf entsprechende Vorbereitungen und Planungen der Projektunternehmen gelegt, da sich die V.C. – Unternehmen anders als die Banken, an den Projektunternehmen beteiligen. Die V.C. – Unternehmen verfügen auch anders als im Gegensatz zu Banken meistens nicht über ausreichende Sicherheiten, in Form von z.B. Immobilien oder anderen liquiden Sicherheiten. Daher wird der Aspekt einer schlüssigen Konzeption eines solchen Venture – Capital - Projektes dem entsprechend wichtiger eingestuft als bei herkömmlichen Bankfinanzierungen. Von allen Kapitalisierungswegen für neue Projekte mit unzureichender Kapitaldecke, aber guter Planung und solider Konzeption, eignet sich daher Venture – Capital besonders. V.C. stammt ursprünglich aus den USA, wird aber heute auch immer mehr in Europa als ernsthafte Alternative angeboten. Bei den meisten großen und international ausgerichteten Venture – Capital – Anbietern handelt es sich heute um Investmentfonds oder Tochterunternehmen von internationalen Großbanken. Bedingt durch die Abnahme der Popularität bestimmter Anlageform ( Aktien, Aktienfonds ), findet nun ebenfalls eine andere Ausrichtung der meisten Kapitalanleger hin zu alternativen renditestärkeren Anlageformen wie z.B. Beteiligungen an jungen Unternehme, oder Hedgefunds statt. Durch diesen Anstieg der höheren Nachfrage nach anderen Anlageformen steigt jetzt aber auch gleichzeitig die Höhe der zur Verfügung stehenden liquiden Kapitalmittel der V.C. – Unternehmen wieder an. Dieser Markt wird daher durch die immer stärker steigende Nachfrage von Venture – Capital, genauso wie bei alternativen Kapitalanlageformen in den nächsten Jahren weiter steigen. Dies wird von namhaften internationalen Wirtschaftsfachleuten und fast der gesamten Fachpresse bestätigt. Das bedeutet als Folge das von diesen empfohlen wird einen Teil der Investitionen in professionell verwaltete Finanzterminanlagen zu investieren. Die Vorteile gegenüber einer anderen Investitionsform bestehen darin, dass es hierbei möglich ist auch bei fallenden Kursen Gewinne zu erzielen und auf jede Marktveränderung schnell zu reagieren.

Daher nutzen besonders in den USA, dem Mutterland dieser Anlageformen, Vermögensverwalter die Möglichkeit zur Sicherung gegen Kursverluste, Finanzterminkontrakte, z.B. auf Staatsanleihen, Währungen oder Aktienindices, in etwaige Anlegeentscheidungen mit einzubeziehen. Die Vielseitigkeit des Handels mit Finanzterminkontrakten bietet internationalen Fonds börsentäglich rund um die Uhr eine hohe Flexibilität.

Die täglichen Handelsvolumen von mehreren Billionen US $ bestätigen dies. Fast alle international ausgerichteten Fonds nutzen gerade in der heutigen Zeit fallender Märkte intern, und unbemerkt für die Anleger, Terminanlagen als Sicherungsinstrumente bei rückläufigen Aktienkursen als Schutz vor dem Wertverfall. Sie halten die internationalen Börsenmärkte in Bewegung und sind als wichtige Handelsinstrumente heute nicht mehr auszuschließen. LCI als Venture – Capital – Beteiligungsunternehmen ermöglicht Investoren die sich an LCI beteiligen, neben den Venture – Capital – Beteiligungen an anderen Unternehmen, ebenso die Möglichkeit über die leistungsstarken Termin – Kontrakt – Portfolios einiger internationaler Hedgefund – Unternehmen, gleichfalls die Beteiligung in gezielt ausgewählte Handelsbereiche an Internationalen Finanzplätzen. Diese ausgesuchten Hedgefunds an denen LCI sich beteiligt, versprechen sich eine Wertsteigerung durch  Terminkontraktstrukturen, die sich meist aus verschiedenartigen Future – Kontrakten und Handelstechniken zusammensetzen.

 

Zu den Anlagebereichen werden Futures – Kontrakte auf Aktienindices ebenso wie Zinstitel, Währungen und Edelmetalle gehören.

Die hierzu ausgesuchten Funds zeichnen sich in ihren Konzepten unter anderem dadurch aus, dass international erfahrene Unternehmen und Manager mit der Verwaltung dieser Funds verbunden sind. Vermögensverwaltungen, die über viele Jahre bewiesen haben, dass an Terminbörsen erfolgreich und profitabel gehandelt werden kann, ohne dass es zu Nachschussverpflichtungen, die über die Beteiligungssummen hinausgingen bestanden. Eine Beteiligung an LCI, sowie den hiermit indirekt in Verbindung stehenden Venture – Capital – Beteiligungen sowie den Beteiligungen an den Hedgefund – Unternehmen bieten eine reale Ertragschance, aber auch die mit der Art der Geschäfte typischen Risiken. Auch wenn die Erfolge der Manager der Funds sowie der Unternehmen an denen sich LCI beteiligt, in den vergangenen Jahren zum Teil überdurchschnittlich positiv waren, kann weder von LCI noch von den hiermit in Verbindung stehenden anderen Managern eine Gewährleistung für zukünftige Anlageerfolge übernommen werden.

Einführung Risikihinweis

Anlagen an den internationalen Terminmärkten haben ausnahmslos hochspekulativen Charakter. Den Chancen auf überdurchschnittliche Gewinne stehen Risiken bis zum Totalverlust der Anlage gegenüber. Für die hier angebotenen Investitionsmöglichkeiten sollten Sie daher nur Vermögen einsetzen, dessen Verlust Sie im Ernstfall verschmerzen können und für Sie keine Härtefolgen hat. Auf keinen Fall sollten Sie Kredite zur Finanzierung Ihrer Beteiligung an LCI aufnehmen. Bitte lesen Sie daher die weiterführenden Risikohinweise in dieser Angebotsbroschüre.

 

LCI  Eckdaten
Philosophie  und  Ziele :

Nach dem die internationalen Börsenmärkte den Renditeerwartungen der meisten Kapitalanleger und Investoren nicht mehr entsprechen, bietet eine LCI – Beteiligung nun hierzu im Sinne der Investoren neue Wege zu Unternehmensbeteiligungen an. Die Zielsetzung hierbei war es, die Bedürfnisse potentieller Investoren, als auch Investitionsnehmer ( Venture – Capital ) zu berücksichtigt. Es wurden dazu Beteiligungen seitens LCI im interessanten Marktsegments des Hedgemarktes mit Venture – Capital – Beteiligungen an interessanten Unternehmen kombiniert.

 

Philosophie der Hedgefund – Beteiligungen :

Das Ziel der hierzu ausgesuchten Hedgefunds an denen sich LCI beteiligt sind aus Sicht dieser, die Steigerung der Vermögenswerte durch Anlagen in ausgewählte Bereiche, die in diverse Marktsegmente aufgeteilt werden Deren maßgebliche Geschäftserfolge sind jedoch weitgehend von den jeweiligen Trading – Managern abhängig. Aufgaben der Funds ist jeweils ein qualifiziertes Experten – Team von Stamm – Verwaltern so zu führen, dass den Anlagebedürfnissen in jeder Marktsituation Rechnung getragen werden kann. Eine weitere Aufgabe seitens dieser Hedgefunds ist es, insbesondere langfristige Marktbewegungen zu erkennen und die erforderlichen Kauf- oder Verkaufsentscheidungen zu treffen. Um den Handel mit Futures – Kontrakten durchzuführen, sind seitens der Hedgefunds geeignete Verwalter, die als solche registriert sind, beauftragt. Aufgabe der jeweiligen Hedgefund ist es gleichermaßen, deren Auswahl der Verwalter so zu treffen, dass eine Anpassung an die fundamentalen Marktgegebenheiten erreicht wird. Ein wesentlicher Faktor der Hedgefund ist die Lokalisierung der sich ständig ändernden fundamentalen Werte, um den Handelsstil der jeweiligen Vermögensverwalter rechtzeitig den Situationen und damit den neuen Marktbedingungen anzupassen. Zur Risikokontrolle verfügen die Hedgefunds über Computerprogramme, die jeweils einerseits die eingegangenen Positionen der Verwalter und andererseits die Wertveränderungen der jeweiligen Funds stetig überwachen.

 

Ziel der Hedgefund – Beteiligungen :

Ziel seitens der Hedgefunds ist es jeweils ein stabiles Wachstum durch Verteilung der Vermögenswerte auf verschiedene Terminhandelsbereiche zu erreichen. Die Schwerpunkte der Handelsbereiche sind Terminkontrakte mit entsprechenden Hebelwirkungen zur Erzielung von Erträgen aus Preisdifferenzen, z.B. Terminkontrakten auf Aktienindices, US – T – Bonds, Währungen oder Edelmetallen. Die hierzu ausgesuchten Hedgefunds handeln keine Finanzinstrumente oder Effekten, die in handelbaren Wertpapieren verbrieft und somit übertragbar sind.  

 

Ziel der Venture – Capital  – Beteiligungen :

LCI am internationalen Finanzdienstleistungsplatz Luxemburg, beteiligt sich an den Aktien der jeweiligen Unternehmen und Projekte, und stellt somit so genanntes Venture – Capital im Namen der LCI – Investorengemeinschaft zur Verfügung. Diese Investitionsmöglichkeit versteht LCI zugleich, in Kombination mit ihren eigenen Beteiligungen an verschiedenen Hedgefunds, als eine alternative Unternehmens – Beteiligungsform die sie der LCI – Investorengemeinschaft wiederum zur Verfügung stellt. Venture – Capital ist so genanntes Risikokapital, das bedeutet das es sich bei LCI um freies Kapital der LCI – Investorengemeinschaft in Form von direkten Beteiligungen an LCI und deren Beteiligung wiederum an den verschiedenen hierzu ausgesuchten Hedgefunds handelt. Hierbei kommt LCI die besondere Aufgabe zu, stets mit Unterstützung der jeweiligen Experten und Fachleuten nach geeigneten Projekten zu recherchieren und diese anschließend auch an Hand der V.C. – Konzepte  analysieren und prüfen zu lassen. Dies geschieht nicht zuletzt auch deshalb, da auch heute noch trotz steigender Zahlen der V.C. – Investitionsmittel immer noch ein Überangebot an V.C. – Investitionssuchenden gegenüber einer geringeren Zahl von V.C. – Investitionsmitteln besteht. Für LCI gilt deshalb ein absolut schlüssiges V.C. – Konzept in dem Chancen und Risiken klar dargelegt werden müssen, für jedes Projekt unbedingt zur Vorraussetzung einer Prüfung. 

Bei der Investition muß immer der betriebswirtschaftliche Aspekt im Vordergrund stehen, das bedeutet die wirtschaftliche Überprüfbarkeit eines Projektes, oder eines ganzen Unternehmens. Es gilt für die LCI – Investorengemeinschaft unnötige Risiken zu vermeiden, und nicht in das falsche Projekt zu investieren, daher werden grundsätzlich alle Projekte streng geprüft, und somit nicht allen Antragsteller das von Ihnen gewünschte Projekt und somit die Investition bewilligt, es werden somit zwangsläufig also immer mehr Antragsteller da sein, als Kapital zur Verfügung steht. Denn Unternehmen die lediglich Kapital benötigen weil ein eventueller Liquiditätsmangel überbrückt werden soll, kommen ebenso wenig in Betracht, wie solche die eine vordergründige Sanierung durchführen wollen, die die Ursache eines wirtschaftlichen Problems nicht beheben kann. In diesem Fall ist ein betriebswirtschaftlicher Vorcheck des Unternehmens primäre Voraussetzung für jedes weitere Vorgehen. Erst danach können eventuelle weitere, betriebswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen eingeleitet werden und diese erst sind dann die Voraussetzungen der späteren Kapitalaufnahme über die LCI – Investorengemeinschaft. Genauso wenig können Vorhaben oder Ideen ohne konkrete Vorstellung und Konzeptionierung realisiert werden. Der Grund der Kapitalbeschaffung muß in jedem Fall wirtschaftlich realisierbar sein. Dies wird dadurch gewährleistet, daß die Wirtschaftlichkeit des Projektes, die vorher von Wirtschaftsberatern überprüft wird, Voraussetzung für eine Kapitalisierung ist. Damit der wirtschaftliche Erfolg eines Projektes des Auftraggebers so kalkulierbar wie möglich wird und es auch bleibt, ist eine dauerhaft begleitende Beratung über den gesamten Projekt- und Beteiligungszeitraum durch die jeweiligen Spezialisten der  LCI unbedingt Voraussetzung.

 

Hintergrund der Absicherung innerhalb der LCI - Beteiligung im Optimierten Private Banking

Da aus Sicht der Anleger die heute Ihr Kapital z.B. auf dem Sparbuch anlegen, größtenteils die Banken daran partizipieren, und die Anleger nur mit zum Teil mageren 3 % Zinsen daran teilhaben, und Kreditinstitute aber mit diesem Kapital in die wirtschaft investieren und nehmen so am Wirtschaftswachstum teilnehmen, werden wiederum die Anleger in Ihrer finanzielle Freiheit stark eingeschränkt. Auch die Festgeldzinsen liegen weiterhin auf niedrigem Niveau. Festgeldverzinsliche Rentenpapiere bringen nur noch spärliche Verzinsung, die Zeiten der Hochzinsphase sind vorbei. Die Rentenpapiere einer kapitalbildenden Lebensversicherung sind abhängig von der Anlageperformance der Versicherungsgesellschaft. Der Anleger selbst kann somit die Anlage seiner Beiträge also nicht beeinflussen.

 

Ziel  der Absicherung innerhalb der LCI - Beteiligung im Optimierten Private Banking

Das Ziel der Absicherung innerhalb des LCI – Private Banking ist es, bei langfristigem Anlagehorizont wie auch richtiger Diversifikation mögliche Risiken innerhalb der LCI – Beteiligung entscheidend zu kontrollieren, und somit steuern zu können. Dabei werden Rendite – Chancen erhöht und die Risiken bei Anlagen mit hoher Volatilität gesenkt. Es werden selbst in dieser zur Absicherung der gesamten LCI – Beteiligung genutzten Anlageform, noch Renditen erzielt die in der Vergangenheit nur mit Aktienanlagen erreicht wurden, obwohl das Kapital in der Risikoklasse einer konservativen Anlage investiert ist. Beim LCI Private Banking werden ebenso wie bei allen anderen Beteiligungen der LCI, anerkannte Methoden der Finanzwelt zu einer einzigartigen Anlagestrategie zusammengefasst. Diese Methoden verbessern die durchschnittliche Rendite der zur Absicherung genutzten konservative Anlage, dieses Anlagebereiches erheblich. LCI Private Banking bedeutet kein neues Produkt oder ein gar einen eigenständigen Bereich innerhalb der gesamten LCI – Beteiligung, sondern auf Grund der Kombination verschiedener Produkte, einerseits eine neue Strategie innerhalb des LCI Private Banking aus bewährten Produkten, und andererseits innerhalb der gesamten LCI – Beteiligung ein Absicherungsprodukte gegenüber den renditestärkeren Hedgfunds, die Ihnen insgesamt eine finanzielle Sicherheit und Freiheit bietet. Dies wird bei der Anlage durch die Sicherheit einer konservativen Schweizer Anlageform im Bereich von Rentenpapieren, mit den Renditechancen einer Aktienanlage unterstützt.

 

Vorteile einer LCI – Beteiligung :

Eine LCI – Unternehmensbeteiligung besteht stets aus zwei Teilen dieser Investition, einerseits aus der Venture – Capital – Beteiligung seitens LCI an interessanten Projekten und Unternehmen, und andererseits aus der Beteiligung seitens LCI an verschiedenen interessanten Hedgefunds. Die Zielsetzung hierbei war es, die Bedürfnisse potentieller Investoren, als auch Investitionsnehmer zu berücksichtigt. Es wurden dazu Beteiligungen seitens LCI im interessanten Marktsegments des Hedgemarktes mit Venture – Capital – Beteiligungen an interessanten Unternehmen kombiniert, und somit gleiche Bedürfnisse zusammengeführt. Dies bedeutet dass aufgrund der Kombination der Venture – Capital – Beteiligungen und den Beteiligungen an den verschiedenen Hedgefunds seitens LCI, jetzt auch interessante V.C. – Projekte in Frage kommen, deren Renditechancen bisher unter den Erwartungen und Vorgaben der LCI – Investorengemeinschaft lagen. Durch die in einer bestimmten Relation hinzugenommen Anteile der verschiedenen Hedgefunds zu den jeweiligen Venture – Capital – Beteiligungen der LCI , können deren Renditen so gesteigert werden, dass sie den Erwartungen wieder entsprechen. Weiterhin können mit dieser Kombination auch wesentliche Vorteile im Bereich der gegenseitigen Absicherung beider Teile der LCI – Beteiligungen erreicht werden. So kommen beispielsweise jetzt auch interessante Immobilienprojekte wieder zum tragen, die in der Vergangenheit überhaupt keine Möglichkeiten der Realisierung im Bereich von Venture – Capital hatten. Allerdings werden auch in Zukunft die bisher bereits bewährten strengen Auswahlkriterien zur Bewilligung im Interesse der LCI – Investorengemeinschaft angelegt werden.

 

Die Vorteile des LCI Private Banking innerhalb der LCI - Beteiligung
Die effektive Portfolio Theorie nach Prof. H. Markowitz

 

Bei herkömmlichen Anlagestrategien wird der konservative Teil zu 100 % in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Im LCI Private Banking wird dazu die effektive Portfolio Theorie umgesetzt. Pof. Markowitz hat auch hierzu folgendes wissenschaftlich belegt : Wenn Kapital zu 30 % in Aktien und zu 70 % in festverzinsliche Wertpapiere angelegt wird, ist das Risiko nicht größer, als Kapital das zu 100 % in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird. Die Strategie die sich aus dieser Erkenntnis ergibt, wird nun im LCI Private Banking umgesetzt. Im LCI Private Banking können daher mehr Aktienanteile gehalten werden, ohne ein größeres Risiko eingehen zu müssen. Daher nutzt LCI diese Anlageform zur Absicherung der gesamten Beteiligungen.

 

Zinsdifferenz – Erträge

In den vergangenen 10 Jahren kosteten die Zinsen für die Wertpapierbeleihung im Durchschnitt 5,17 %  p.a., dadurch konnten in der Fondanlage innerhalb des LCI Private Banking in den letzten 5 Jahren eine Durchschnittsrendite von 10,4 % p.a. erzielt werden. Diese Erkenntnis wird im LCI Private Banking vor allem deshalb konsequent umgesetzt, weil den enormen Chancen nur ein sehr begrenztes Risiko entgegensteht. Man realisiert Gewinne mit fremdem Geld, solange oben dargestellte Differenz besteht. Sollte entgegen aller Erwartungen die Situation eintreten, dass keine Erträge mehr erzielt werden können, setzt man diesen Geldhandel einfach für eine Zeit lang aus.

 

Cost – Average – Effekt

Im Gegensatz zu üblichen Investitionsmodellen, werden im LCI Private Banking nebst Ihrer einmaligen Grundinvestition, jährliche Investitionsmittel mittels Bankkredit getätigt. Weil jährlich zu einem regelmäßigen Betrag neue Anteile gekauft werden, kauft man bei hohen Kursen automatisch weniger Anteile und bei tiefen Kursen mehr Anteile. Kursschwankungen werden somit aufgefangen. Dies bedeutet, dass über eine längere Laufzeit mit dem selben Betrag mehr Anteile gekauft werden können.

 

Kosten und Gebühren :

Die speziellen Angaben zu Kosten und Gebühren, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren zu entnehmen.

 

Mindestanlagedauer :

Die Mindestanlagedauer für eine Beteiligung an der LCI beträgt zwei Jahre. In jedem Fall muß der Auftrag aber mindestens 10 Banktage vor Ende eines Kalenderquartals an die LCI erteilt werden. Die speziellen Angaben zur Mindestanlagedauer, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Wertermittlung der Beteiligung :

Das Gesellschaftskapital der LCI wird zur vereinfachten Wertberechnung in Anteile aufgeteilt.

Die Berechnungsbasis ist der jeweilige Wert eines solchen Anteils am letzten Börsenhandelstages einer Woche. Die Einzahlungssumme ( ohne Agio ) wird durch den Wert eines Anteils geteilt. Die Summe daraus ergibt die rechnerische Anzahl der Anteile. Mit seiner Beteiligung nimmt der Anleger an jeder Vermögensänderung teil. 

Für die Beteiligung an der LCI werden keine Anteilscheine oder Zertifikate ausgegeben. Gewinne werden wiederangelegt und nicht ausgeschüttet. Dies betrifft die Ausschüttungen der Unternehmen an denen sich LCI im Rahmen von Venture – Capital direkt beteiligt nur teilweise, da sich deren Ausschüttungen nach den jeweiligen Angaben in den eigenen V.C. – Konzepte richten. Die speziellen Angaben zur Berechnung der Wertermittlung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Beteiligungsangebot :

Die Angaben zu den verschiedenen Mindestbeteiligungen bei den einmaligen Anlageformen entnehmen interessierte Investoren der Internetseite und richten ein Beteiligungsangebot an LCI. Alternativ kann auch eine Beteiligung auf Basis eines monatlichen Betrages. deren Höhe auch der Internetseite entnommen werden kann, abgeschlossen werden. Die speziellen Angaben der Beteiligungsangebote, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Zahlungen :

Einzahlungen sind an die LCI zu leisten. Einzahlungen auf ein Beteiligungsangebot, die bis zum letzten Banktag einer Woche bei der Bank gutgeschrieben werden, nehmen ab dem ersten Banktag der Folgewoche an der Wertentwicklung der ausgesuchten Hedgefunds teil. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Mittelverwendung :

Die eingezahlten Mittel werden erstens für den Handel mit Terminkontrakten ( ohne Agio ) für die vorher beschriebenen Handelsbereiche der ausgesuchten, an denen LCI Beteiligungen haltenden Hedgefunds, sowie für Venture – Capital – Beteiligungen seitens LCI an anderen Unternehmen verwendet. Weiterhin können die Liquiditätsreserven teilweise, und über bestimmte Zeiträume, wenn dies marktpolitisch erforderlich erscheint, dazu verwendet werden Fondteile eines englischen Versicherungskonzerns zu erwerben. Ziel ist es laut Aussagen der ausgesuchten, an denen sich LCI beteiligenden Hedgefunds, Erträge aus Preisdifferenzen durch den Handel von Terminkontrakten zu erzielen, die nicht in Wertpapieren oder Effekten verbrieft sind. Ziel der LCI – Venture – Capital – Beteiligungen an anderen Unternehmen ist dagegen eine langfristige Wertsteigerung in Relation mit dem Wachstum und den Umsatzsteigerungen dieser Unternehmen zu erzielen. Nach Aussage der jeweiligen Hedgefunds sind diese je nach Marktlage mit etwa 30 % bis 40 % der Mittel im Handel engagiert. Damit sind die Beträge der Mittel gemeint, die infolge des Börsenhandels für Margin gebunden sind. Etwa  60 %  bis  70 %  der Mittel sind Liquiditätsreserven, auf die dann zurückgegriffen werden können, wenn Marktpositionen sich besonders vorteilhaft entwickeln und die Erweiterung der Marktpositionen sinnvoll erscheint. Die speziellen Angaben zur Mittelverwendung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Berichterstattung zum Quartalsende, Abrechnungszeitraum :

Anteilseigner erhalten vierteljährlich einen Wertbericht, aus dem der Nettowert der Beteiligung ersichtlich ist. Aus dem Wertbericht können ferner die Stückzahl der Anteile, die geleisteten oder die erhaltenen Auszahlungen aus der entsprechenden Abrechnungsperiode entnommen werden. Der Nettobeteiligungswert wird in EURO ausgewiesen. Die speziellen Angaben zur Berichterstattung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Rückzahlung einer Beteiligung :

Beteiligungen können in Übereinstimmung mit den Artikeln der LCI und den Ausführungen in diesem Prospekt nur an LCI selbst und nur innerhalb der vorgesehenen Fristen zurückgegeben werden. Die Rückzahlung der Beteiligung wird durch die Geschäftsleitung veranlasst. Beteiligungen sind zum letzten Geschäftstag zu dem dann gültigen Wert unter Berücksichtigung der Rücknahmekosten rückzahlbar. Bei Rückzahlungen aus besonderem Anlass ausserhalb der festgesetzten Mindestfrist werden die damit verbundenen Kosten vom Auszahlungsbetrag in Abzug gebracht. Dazu gehören auch die Umlage von Kosten aus Anschaffungen, die üblicherweise über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, jedoch nicht mehr über den festgelegten Anlagezeitraum amortisiert werden können. Die speziellen Angaben zur Rückzahlung einer Beteiligung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Streuung der Anlagebereiche :

Aufgrund der Leistungen der ausgesuchten Hedgefunds sowie den ausgesuchten Venture – Capital – Unternehmensbeteiligungen weicht diese Beteiligung an LCI von herkömmlichen Anlagen ab. Die LCI – Beteiligung soll für den Investor eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung seiner Anlagepläne sein. Die Entwicklung von LCI und den Beteiligungen an ihr sind nicht nur von allgemein positiven Wirtschaftsdaten abhängig. Anders als z.B. bei Aktien oder Wertpapierfonds, die vom positiven Trend abhängen, sind auch in Zeiten fallender oder stagnierender Märkte wie auch zu jedem anderen Zeitraum Ertragschancen gegeben. Eine solche Kombination von verschiedenen Anlagen sind in der Regel für einen einzelnen Anleger bei begrenztem Kapitaleinsatz nicht möglich. Die speziellen Angaben zur Streuung der Anlagebereiche, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Währungsschutz :

Währungen unterliegen einer ständigen Kursveränderung. Nach Aussage der ausgesuchten Hedgefunds haben die Anleger daher bei diesen die Möglichkeit, sich in der Währung ihres Wohnsitzlandes an diesen zu beteiligen. Die Manager der hierzu ausgesuchten Hedgefunds werden deren nicht Margin gebundene Vermögenswerte in der Währung der Einzahlungen vorhalten. Beteiligungen werden in der Währung der Einzahlungen abgerechnet. Einige US – Börsen verlangen, dass Margins, das sind Leistungen zur Vorauserfüllung von Börsengeschäften, in US $ vorgehalten werden. Aus diesem Grund werden nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds diese auch US $ bereitstellen müssen. Die Funds werden nur die Mittel in US $ konvertieren, die erforderlich sind, um den Forderungen der betreffenden Börsen zu genügen. Vernünftigerweise werden jedoch ebenso US $ Bestände in die Anlagewährung zurückgewechselt. Auf diese Weise werden nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds diese weniger US $ vorhalten müssen als dies in reinen US $ Funds der Fall wäre und können damit das Währungsrisiko deutlich minimieren. Die speziellen Angaben zum Währungsschutz, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Dienstleistung und Service :

Mit einer Unternehmensbeteiligung an LCI geniesst der Investor eine ganze Reihe von Serviceleistungen und hat damit die Möglichkeit alle weiteren mit LCI in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie die Internetdienste zu nutzen. Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds geniessen die Anleger auch eine ganze Reihe von Dienstleistungen und haben damit die administrativen Arbeiten, wie sie auf den Terminmärkten gegeben sind, anderen übertragen. Nach deren Aussage werden diese und deren Manager dieser Funds eine Vielzahl von Tätigkeiten, wie die Erteilung von Börsenaufträgen, die Koordinierung der Vermögenswerte, Führung von Büchern, Kontrolle der Verwalter, Überwachung der Kursentwicklung, die Erstellung der Abrechnungen und Berichte an die Anleger erbringen. Selbstverständlich fallen hierbei Dienstleistungskosten an, die zunächst wieder erwirtschaftet werden müssen. Die speziellen Angaben zu Dienstleistung und Service, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Volatilität der Terminmärkte und Venture – Capital – Unternehmensbeteiligungen :

Die LCI – Venture – Capital – Beteiligungen unterliegen den allgemeinen wirtschaftlichen Einflüssen, und können sich auch entgegen aller Prognosen in deren Venture – Capital – Konzepten entwickeln. Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sind die Terminmärkte unbeständig und werden von vielen Markteinflüssen und einer Vielzahl verschiedener fundamentaler Faktoren bestimmt. Die Rentabilität einer Beteiligung an ihnen wird wie bei jeder anderen Anlageform von den Fähigkeiten der Verwalter und deren Marktanalysen abhängen. Die speziellen Angaben zur Volatilität der Terminmärkte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Verwalteraktivitäten :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds arbeiten Verwalter oftmals für mehrere Klienten. Es kann daher nicht von diesen nicht ausgeschlossen werden, dass Börsenorder mehrerer Konten einander ähneln. Die CTAs werden von den Managements angehalten, seperate Orderbücher zu führen, wie es die Auflagen der CFTC ( US – Börsenaufsichtsbehörde ) vorsieht. Der Umfang der Ordermengen wird nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds von deren Managements regelmäßig kontrolliert. In ihren Entscheidungen sind die Verwalter jedoch frei und handeln nach eigenen Trading – Strategien. Die speziellen Angaben zu den Verwalteraktivitäten, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Terminhandelsbereiche :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sind die Anlagebereiche der Handel mit Terminkontrakten. Ergänzend werden jedoch auch Terminkontrakte auf die Bereiche Edelmetalle einbezogen. Den Vorgaben deren Managern liegen weitreichende Diversifizierungen der Anlagebereiche zugrunde, die die Festlegungen der Gewichtungen einzelner Anlageinstrumente sicherstellen sollen. Mit diesen Vorgaben werden Übergewichtungen einzelner Anlagebereiche vermieden.

Zur Beachtung : Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds handeln diese ausschliesslich Terminkontrakte mit aufgeschobenen Lieferzeiten mit den Absichten, aus Preisdifferenzen Erträge zu erzielen. Die effektiven Bezüge der den Terminkontrakten bzw. Optionen zugrunde liegenden Werte sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ausübung von auf den physischen Bezug gerichteter Rechte, diese sind ebenfalls ausgeschlossen. Die speziellen Angaben zu den Terminhandelsbereichen, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Marktbedeutung :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds gelten Terminmärkte international als liquideste Märkte mit dem grössten Handelsvolumen. Die Bedeutung der Märkte einerseits zu Preissicherungen und andererseits in den Bereichen der Spekulationen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Ein eindrucksvolles Beispiel aus jüngster Zeit ist die EUREX. Im weltweiten Handel werden täglich grosse Umsätze getätigt. Allein im Devisenhandel wurden nach Erhebungen der BIZ ( Bank for International Settlements ) im Jahr 1998 täglich Umsätze in Höhe von 1.345 Milliarden Euro getätigt. Durch die Globalisierung der Märkte ist es heute möglich, 24 Stunden täglich international zu handeln. Die Vorteile  für die Verwalter sind damit nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds ersichtlich. Eingegangene Börsenpositionen, z.B. in Chicago können einerseits zu Gewinnsicherungen oder andererseits zu Begrenzungen von Verlusten an einer anderen Börse oder über das Handelssystem GLOBEX jederzeit glattgestellt werden. Damit verfügen Börsentermingeschäfte ein Höchstmaß an Flexibilität wie sie in keinem anderen Anlagebereich in dieser Vielfalt gegeben ist. Die speziellen Angaben zu der Marktbedeutung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Zur Besteuerung der LCI – Beteiligung :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds bestehen für deren Fundsbeteiligungen oder dessen Anleger keine Steuerpflicht. Es bestehen weiterhin keine Verpflichtungen zur Abgabe von : Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Gesellschaftssteuer, Quellensteuer oder Vermögenssteuer. Genauso würden im Todesfall eines Anteilnehmers auch keine Erbschaftssteuer anfallen. Die Rechtsgestaltung dieser Funds, unter denen die Gründungen erfolgen, sichern, nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, eine Steuerbefreiung für mindestens 20 Jahre zu. Einige der ausgesuchten Hedgefunds sind ebenso von US – Steuern unter der Voraussetzung befreit, dass die betreffenden Anteilseigner nicht anderweitig steuerpflichtig in den USA sind. Die Steuerbefreiungen gelten außerdem nur unter den Voraussetzungen, dass die jeweiligen Funds ihre Quellenzinseinkünfte in den USA begrenzen und im Wesentlichen die vorgesehenen und genannten Instrumente handeln, welche von Einkommensteuer befreit sind ( Deutschland ). Bei den LCI – Beteiligungen handelt es sich um eine Venture – Capital – Unternehmensbeteiligung, deren Beteiligung in Luxemburg unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei sein kann. In Deutschland sind Erträge nach geltendem Recht zu versteuern. Zur Klärung der individuellen steuerlichen Situation sollte ein Steuerberater mit hinzugezogen werde. Die speziellen Angaben zur Besteuerung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Einlagensicherung :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, werden Guthaben die bei deutschen Banken unterhalten werden, durch den Einlagensicherungsfond geschützt. Guthaben bei Brokerhäusern sind nach deren Aussagen, bis zu einer Höhe von  US $  2.000.000 .-  je Einzelkonto abgesichert. Die speziellen Angaben zur Einlagensicherung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. 

 

Rechtliche Grundlagen :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sollten als Grundlage zu Einschätzungen der Risiken von Termingeschäften sorgfältig nachfolgende Informationen, welche direkte auf die Geschäftstätigkeiten der Hedgsfunds, sowie indirekt Einflüsse ebenfalls über die Beteiligung der LCI an diesen, auch auf den Investor von LCI haben kann. Die speziellen Angaben zu rechtlichen Grundlagen, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.        

 

Termineinwand, Termingeschäftsfähigkeit, Verbindlichkeit der Geschäfte :

Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds werden nachfolgend die Risiken beschrieben, die beim Handel mit Futureskontrakten oder Optionen darauf eintreten und sich auf die Vermögenslage dieser, und somit eventuell ebenfalls indirekt über die Beteiligung seitens LCI an diesen, auswirken können. Verluste aus den beschriebenen Geschäftstätigkeiten, die nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, diese erleiden können, hätten Minderungen der Vermögenswerte zur Folge und würden letztlich die Beteiligungswerte seitens der LCI – Beteiligungen, und eventuell auch als direkte Folge hieraus die Beteiligungswerte der LCI – Anteilseigner, entsprechend beeinflussen. Die speziellen Angaben zu Termineinwand, Termingeschäftsfähigkeit, Verbindlichkeit der Geschäfte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Nach Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sind wesentliche Grundlagen zur Herstellung der Termingeschäftsfähigkeiten der Anlageinteressierten in den jeweiligen Angebotsbereichen dieser ausgesuchten Hedgefunds der § 53 BörsG ( Börsengesetz ). Im Folgenden werden die Anlageinteressierten daher schriftlich von diesen darüber informiert ( die jeweiligen Anlageprospekte sind Grundlage einer jeden Beteiligung, seitens LCI sowie als direkte Folge ebenso ihrer eigenen Anteilseigner ), dass :

- die von den hierzu ausgesuchten Hedgefunds, seitens LCI erworbenen befristeten Rechte, verfallen oder eine Wertminderung, und eventuell auch als direkte Folge hieraus die Beteiligungswerte der LCI – Anteilseigner, erleiden können,  

- die Verlustrisiken im Voraus für die hierzu ausgesuchten Hedgefunds, und als direkte Folge hieraus für die Beteiligungen der LCI, nicht bestimmbar sind,

- Geschäfte laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, mit denen die Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, nicht oder nur zu Verlust bringenden Marktpreisen getätigt werden können,   

- sich laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, die Verlustrisiken erhöhen, und eventuell auch als direkte Folge hieraus die Beteiligungswerte der LCI – Anteilseigner, wenn zu Erfüllungen von Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften Kredite in Anspruch genommen werden, Beteiligungen an diesen durch Kredit finanziert werden oder die Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften oder die hieraus zu beanspruchenden Gegenleistungen auf ausländischen Währungen lauten.

Die Angebotsprospekte ermöglichen laut der hierzu ausgesuchten Hedgefunds jedem Anlageinteressierten, sich umfassend über alle Chancen und Risiken, die mit den Beteiligungen verbunden sein können, zu informieren. Interessenten erklären ausdrücklich, ihre Anlageentscheidungen unter Zugrundelegungen der Informationen aus diesen Prospekten getroffen zu haben. Aus der Nichtbeachtung der zu den Anlageentscheidungen gedachten Angebotsprospekte können Interessenten sich später nicht drauf berufen, dass sie aus Unerfahrenheit oder Unkenntnis gehandelt haben und können ferner keine Verleitung zu Beteiligungen nach § 89 BörsG ( Börsengesetzt ) herleiten. Die speziellen Angaben zu Termineinwand, Termingeschäftsfähigkeit, Verbindlichkeit der Geschäfte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Differenzgeschäfte :

Laut Aussage der ausgesuchten Hedgefunds werden derzeit Termingeschäfte in Deutschland noch dem Bereich Spiel und Wette zugeordnet, wenn sie einen spekulativen Zweck verfolgen und die Lieferung der angeschafften Werte nicht die Grundlage des Geschäftes, sondern nur die Erzielung der Preisdifferenz beabsichtigt ist. § 58 BörsG findet auch auf Börsentermingeschäfte in ausländischen Währungen, die zum Börsenhandel nicht zugelassen sind, Anwendung. § 58 BörsG bestimmt, dass gegen Ansprüche aus Börsentermingeschäften ein Einwand aus den §§ 762 und 764 BGB nicht erhoben werden kann. Die speziellen Angaben zu Differenzgeschäften, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Informationen über mögliche Risiken :

Jede Beteiligung an einer Vermögensanlage beinhaltet die anlagetypischen Risiken. Dies schließt auch konservative Anlagen nicht aus. Politische oder wirtschaftliche Veränderungen können jede getätigte Anlage erfassen und den Wert für eine Beteiligung mindern. Dies gilt ebenso für die Beteiligung an LCI. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds wird der Umfang der Risikobelehrung durch die Vielseitigkeit der Anlagealternativen, wie sie nur auf dem Terminmarktsektor zu finden sind, bestimmt und erfordert eine Risikodarstellung, die alle getätigten Anlagevarianten erfasst. Die nachfolgend beschriebenen Risiken beziehen sich laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds auf die von diesen getätigten Börsengeschäften, wie sie eintreten könnten. Verluste im jeweiligen Gesellschaftsvermögen der einzelnen Hedgefunds würden sich für einzelne Anteilseigner wie z.B. LCI so auswirken, dass sich deren Beteiligungen im Wert mindern, so dass dies wiederum Wertveränderungen bei den Anteilen der LCI – Anteilseigner auslösen könnten. Interessenten sollten vor Abgabe eines Beteiligungsangebotes an LCI sowie den hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Beteiligungen an verschiedenen Hedgefunds, daher die Risiken abwägen, die sie bereit sind einzugehen. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds wird im Folgenden über die im Zusammenhang mit einer Beteiligung an diesen, sowie im direkten Zusammenhang hiermit bestehenden LCI – Beteiligung für die LCI – Anteilseigner resultierenden Risiken informiert. Die speziellen Angaben zu Informationen über mögliche Risiken, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Allgemeines Spekulationsrisiko / Hebelwirkung :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sind Geschäfte an Terminbörsen hochspekulativ. Da mit nur relativ geringem finanziellem Einsatz hohe Kontraktwerte gehandelt werden, bewirken schon geringe Bewegungen der Basiswerte im Verhältnis zum eingesetzten Kapital hohe Gewinne oder ebenso hohe Verluste. Es kann ebenfalls laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds nicht ausgeschlossen werden, dass diese durch falsche Prognosen der Verwalter über Markt- und Kursentwicklung schwere Verluste erleiden und dadurch illiquide werden können. Die Risiken von Beteiligungen an Hedgefunds, sowie als Folge auf Grund der Beteiligung seitens LCI an diesen bestehen darin, dass sich die Gesellschaftsvermögen dieser erheblich mindern oder bis auf Null reduzieren können. Davon betroffen wären dann die Beteiligungswerte seitens LCI an den hierzu ausgesuchten Hedgefunds, sowie als Folge auf Grund der Beteiligung seitens LCI auch bei den Anteilseignern an der LCI, die sich ebenfalls mindern oder bis auf Null reduzieren können. Die speziellen Angaben zu dem allgemeinen Spekulationsrisiko / Hebelwirkung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Verschlechterung des Chancen – Risiken – Verhältnisses durch die Geschäftskosten :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds werden an den internationalen Terminmärkten die Prämien für Optionen und die Preise für die Terminkontrakte von Angebot und Nachfrage des Börsenfachhandels und des Börsenpublikums bestimmt. Damit kommt in diesen Preisen die Einschätzung des Börsenfachhandels über eine noch realistische Kursentwicklung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken zum Ausdruck. Bei den hierzu ausgesuchten Hedgefunds entstehen zu den Börsenpreisen eine Reihe zusätzlicher Kosten für Verwalter, Treuhänder, Marketing und Vertrieb der Beteiligungen. Weiterhin wird eine gewinnabhängige Erfolgsbeteiligung an die Verwalter abgegeben. Gleiches gilt ebenso für LCI. Dadurch verschieben sich die ursprünglich ausgewogenen – wenn auch schon spekulativen – Chancen – Risiken – Verhältnisse einseitig zu Lasten der Betriebsergebnisse für die Anteilseigner der Hedgefunds, und als Folge auf Grund der direkten Beteiligungen seitens LCI an diesen, auch für die Anteilseigner der LCI. Erhöhten Verlustrisiken stehen eingeschränkte Gewinnchancen gegenüber. Im Grundsatz müssen laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds deren Verwalter damit auch im Verhältnis zu dem Börsenhandel überdurchschnittliche Leistungen erbringen, um zu ausgewogenen Ergebnissen zu gelangen. Die speziellen Angaben zu Verschlechterung des Chancen – Risiken – Verhältnisses durch die Geschäftskosten, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Währungsrisiko :

Abrechnungsbasis ist laut der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sowie LCI der EURO. Die Anlagen der Gelder erfolgen zum Teil in fremden Währungen ( Z.B. US $ ). Für diesen Teil bestehen entsprechende Währungsrisiken. Die speziellen Angaben zum Währungsrisiko, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Staatsaufsicht, Rechtserklärung, Unternehmen und Direktoren :

Die speziellen Angaben über Staatsaufsicht, Rechtserklärung, Unternehmen und Direktoren, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsengeschäften :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds stehen bei Börsentermingeschäften den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Börsentermingeschäft eingehen oder sich daran beteiligen will, muss zuvor über die Risiken bei Börsentermingeschäften informiert sein. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste an diesen aus den beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligungen für die einzelnen Anteilseigner, und somit als Folge seitens der Beteiligung LCI an diesen ebenso die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI. Die speziellen Angaben über Verlustrisiken bei Börsengeschäften, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften :

Laut der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sieht das Börsengesetz ( § 53, Abs. 2 ) vor, dass die Anleger über die nachfolgenden Risiken informiert werden : Die speziellen Angaben über Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Börsengeschäften, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Verfall oder Wertminderung :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds können Rechte die diese aus Börsentermingeschäften erwerben, verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Fristen, desto grösser können die Risiken sein. Die speziellen Angaben über Verfall oder Wertminderung, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Unkalkulierbare Verluste :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds können bei Verbindlichkeiten aus Börsentermingeschäften die Verlustrisiken unbestimmbar sein und auch über die von diesen geleisteten Sicherheiten hinaus das gesamte Betriebsvermögen dieser erfassen, und als Folge der Beteiligung seitens LCI an diesen ebenso deren gesamtes Betriebsvermögen erfassen. Die speziellen Angaben über Unkalkulierbare Verluste, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Fehlende Absicherungsmöglichkeiten :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds können Geschäfte mit denen Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen ( Glattstellungsgeschäfte ), möglicherweise nicht oder nur zu einem für diese verlustbringenden Preis getätigt werden. Die speziellen Angaben über fehlende Absicherungsmöglichkeiten, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

 

Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten
Kauf einer Option auf Devisen- Finanz- oder Terminkontrakten :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, erwirbt der Käufer den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte beim Kauf einer Option, der ein Terminkontrakt zugrunde liegt, zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis, ohne dass eine Abnahmepflicht besteht. 

Das Risiko : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds, kann eine Kursveränderung des Basiswertes ( Terminkontraktes ), also z.B.eines Währungskontraktes, der für die Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, den Wert der Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption ( Call ) bei fallenden Kursen des Basiswertes, im Fall einer Verkaufsoption ( Put ) bei steigenden Kursen des zugrunde liegenden Basiswertes ( Vertragsgegenstandes ). Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit der gekauften Option. Eine Wertminderung der Option kann auch dann eintreten, wenn sich der Kurs des Basiswertes nicht ändert, weil der Wert einer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren ( z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes oder Zeitprämien ) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich die Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichtet der Käufer auf die Ausübung der Option oder wird die Ausübung der Option versäumt, so verfällt die Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Der Verlust für den Käufer liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der entstandenen Kosten. Wird die Option ausgeübt, würde für den Käufer allerdings ein neues Risiko entstehen. Die speziellen Angaben über Risiken beim Kauf einer Option auf Devisen- Finanz- oder Terminkontrakten, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Verkauf von Optionen und Börsentermingeschäften mit Erfüllung per Termin
Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakte :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds gehen Verkäufer per Termin die Verpflichtung ein, den zugrunde liegenden Wert von Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakten zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoptionen trifft dieser Verpflichtung nur dann zu, wenn die Option vom Käufer ausgeübt wird. 

Das Risiko : Steigen die Kurse, muss der Käufer dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den der Käufer zu liefern hat, bereits in seinem Besitz befindet, kommen diesem steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Will der Käufer den Vertragsgegenstand erst später erwerben, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt das Risiko für den Käufer. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h., theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über die vom Käufer geleisteten Sicherheiten hinausgehen, wenn der Käufer den Liefergegenstand nicht besitzt, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken will. In diesem Fall können für den Käufer erhebliche Verluste entstehen, da je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen gekauft werden müsste oder entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten sind, wenn für den Käufer die Eindeckung nicht möglich ist. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds ist zu beachten : Das wenn sich der Vertragsgegenstand, den der Käufer zu liefern hat, sich im Besitz des Käufers befindet, dieser zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt ist, diese Werte aber für die Laufzeit des Börsentermingeschäftes als Margin ( Sicherheit ) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, so dass der Käufer während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung des Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und diese Werte auch nicht verkaufen kann, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. Die speziellen Angaben über Risiken beim Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Laut Aussage der ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufoption auf Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakte :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds gehen Verkäufer per Termin einer Verkaufsoption die Verpflichtung ein, den Vertragsgegenstand, die Basiswerte für Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakte sind, zu einem festgelegten Preis abzunehmen.

Das Risiko : Auch bei fallenden Kursen müsste der Käufer den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann, wenn eine Glattstellung vor dem Abnahmetermin unmöglich sein sollte. In der Differenz liegt das Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell vom Käufer geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn der Käufer beabsichtigt, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, muss in Betracht gezogen werden, dass unter Umständen kein oder nur schwer ein Käufer zu finden ist; je nach Marktentwicklung kann dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein und für den Verkäufer einen Verlust bedeuten. Die speziellen Angaben über Risiken beim Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufoption auf Devisen-, Finanz- oder Edelmetallterminkontrakte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds geht der Käufer beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den sich der Käufer zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichtet.  

Das Risiko : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds geht der Käufer das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin dann ein, wenn die verkaufte Option ausgeübt wird wie vorher beschrieben. Die speziellen Angaben über Risiken beim Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. 

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Optionen auf Terminkontrakte und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds findet bei manchen Börsentermingeschäften nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um :

- Optionen oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln.

- Optionen oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.

Das Risiko : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds hat der Käufer die Differenz zu zahlen, wenn die Erwartungen des Käufers hierüber nicht eintreten, die zwischen dem beim Abschluß zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktpreis bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht den Verlust für den Käufer aus. Die maximale Höhe des Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell vom Käufer geleistete Sicherheiten hinausgehen. Die speziellen Angaben über Optionen auf Terminkontrakte und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

Laut Aussage der ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Weitere Risiken aus Börsentermingeschäften
Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko :

Das Geschäft : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds ist der Käufer einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt wenn, dieser ein Börsentermingeschäft eingeht, bei dem die Verpflichtung oder die vom Käufer zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt.

Das Risiko : Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds ist das Verlustrisiko in diesem Fall nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein.

 

Wechselkursschwankungen können

- den Wert der erworbenen Option verringern

- den Vertragsgegenstand verteuern, den der Käufer zu Erfüllung des Börsentermingeschäfts liefern muss, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit liefern muss, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsentermingeschäft, die der Käufer in ausländische Währung zu erfüllen hat.

- Den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern.

Die speziellen Angaben über Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Risikoausschliessende oder –einschränkende Geschäfte :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds können diese nicht darauf vertrauen, dass während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abgeschlossen werden können, durch die diese die Risken aus Börsentermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeiten bestehen, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung des jeweiligen Börsentermingeschäfts ab. Unter Umständen kann ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für diese  Verluste entstehen. Die speziellen Angaben über Risikoausschliessende oder –einschränkende Geschäfte, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds mindern Verluste aus diesen beschriebenen Geschäften das Gesellschaftsvermögen dieser und damit den Wert der Beteiligung für den einzelnen Anteilseigner dieser, und somit als Folge der Beteiligung seitens LCI wiederum an diesen, ebenso das Gesellschaftsvermögen von LCI und ebenfalls die Werte der Anteile der Anteilseigner der LCI.

 

Inanspruchnahme von Krediten :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sowie von LCI erhöht sich das Risiko einer Beteiligung, wenn der Erwerb über einen Kredit finanziert wird. In diesem Fall muss, wenn sich die Beteiligung entgegen den Erwartungen entwickelt, nicht nur der eingetretene Verlust hingenommen werden, sondern auch der Kredit verzinst und zurückgezahlt werden. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sowie von LCI, sollte nie darauf gesetzt werden, den Kredit aus den Gewinnen der Beteiligung verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern vor Geschäftsabschluss die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob es möglich ist trotz eintretender Verluste statt der erwartenden Gewinnen kurzfristig den Kredit zu tilgen und die Zinsen zu zahlen.

 

Empfehlung

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sollten Sie für Anlagen an diesen keine Kredite, sondern nur solche Vermögensteile, die Sie bereit sind, für eine spekulative Anlage einsetzen und deren Verluste für Sie keine Härtefolgen hat.

 

Technische Informationen über den Handel an internationalen Terminbörsen :

Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds sind Terminkontrakte Derivate, die auf eine bestimmte Laufzeit ( Termin ) abgeschlossen werden können und einen Basiswert zur Grundlage haben. Anders als bei einer Investition in Aktien, bei der Gewinne nur dann entstehen, wenn die Kurse steigen, kann mit Terminkontrakten auch auf fallende Kurse gesetzt werden. Um einen Handel mit Terminkontrakten zu ermöglichen, sind Kontraktumfang und die Laufzeit als gültige Grundlage geregelt. Im Handel mit Terminkontrakten, dies gilt für die Mehrzahl der Marktteilnehmer, besteht das Interesse in der Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen, ohne dass die gehandelte Basisware, die dem Kontrakt zugrunde liegt, geliefert wird. Die Entscheidung, ob Terminkontrakte gekauft oder verkauft werden, erfolgt nach Markteinschätzung des jeweiligen Verwalters, dessen Entscheidungsgrundlage eine Fundamentalanalyse oder eine technische Analyse oder beides sein kann. Laut Aussage der hierzu ausgesuchten Hedgefunds verfügen die von diesen beauftragten Experten über alle relevanten Daten, die zu einer Marktbeobachtung und Handelsentscheidung nötig sind. Moderne Informationssysteme liefern diesen alle Kursdaten und erlauben eine kontinuierliche Preisverfolgung während des Börsenhandels. Für eine Beurteilung von Langzeittrends sind fundamentale Wirtschaftsdaten unerlässlich. Das bedeutet das keine Kurssteigerungen zu erwarten sind, wenn die wirtschaftlichen Rahmendaten negativ sind, als Folge von z.B. hohen Handelsbilanzdefiziten, hohen Inflationsraten, hoher Arbeitslosigkeitszahlen, hoher Verschuldungen der Wirtschaftsländer, hohen Geldentwertungen. Der Beachtung der fundamentalen Rahmendaten kommt daher eine besondere Bedeutung zu und ist für jeden Verwalter tägliche Informationspflicht. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere Futures – Märkte sowohl auf positive wie negative Daten besonders empfindlich und ohne Zeitverzögerung reagieren. Nicht erst seit Unterstützung spezieller Computerprogramme kommt der technischen Analyse ein besonderer Stellenwert zu. Bereits vor dem Einsatz von Computern wurden technische Analysen ausgewertet. Mit dem heutigen Standard erlauben bewährte Computerprogramme alle nur erdenklichen Marktsituationen und Verlaufsanalysen. Für kurz bis mittelfristige Beurteilungen und insbesondere im Short – Term – Trading sind diese unerlässlich geworden. Für die Experten ist es unter Anderem wichtig, dass diese in der Lage sind die aktuellen Kursentwicklungen visuell über Computercharts laufend in Echtzeit zu verfolgen. Die Daten wie z.B. Marktverhalten, Preisentwicklung und Handelsvolumen sind als wertvolle Parameter erkennbar und lassen so Rückschlüsse für deren Entscheidungen zu. Kontrakte auf Termin ( Terminkontrakte ), sind standardisiert. Das Kontraktvolumen und die Liefermonate oder Verfallsdaten sind klar festgelegt. Da die Geschäfte auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, sind auch diese im Vorhinein festgelegt. So sind z.B. die Liefermonate des Schweizer Franken März, Juni, September und Dezember, zu diesen Zeiten müssen die Geschäfte entweder durch eine Gegenposition geschlossen werden oder der im Terminkontrakt festgelegte Basiswert muss bezahlt und abgenommen werden. Hiermit ist dann der Leistungsumfang als Handelsgrösse und Abwicklungszeitraum für alle Marktteilnehmer verbindlich geregelt. Beim Kauf eines Terminkontraktes hofft der Käufer, dass die Preise ansteigen werden. Trifft diese Prognose zu, so wird der Käufer den Gewinn durch Verkauf eines Terminkontraktes mit gleichem Liefermonat realisieren. Die erzielte Preisdifferenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich der Gebühren für Broker und Börse wäre der erzielte Gewinn. Wäre dagegen die Prognose der Experten falsch und der Preis würde entgegen seinen Erwartungen fallen, so entsteht ein Verlust. Beim Verkauf eines Terminkontraktes erhofft der Verkäufer, dass die Preise der zugrunde liegenden Basiswerte fallen. Verläuft die Preisentwicklung erwartungsgemäss und die Preise fallen, erfolgt die Glattstellung des Geschäftes durch den Kauf eines entsprechenden Terminkontraktes mit gleichem Liefermonat zu einem niedrigeren Preis. Die hierbei erzielte Preisdifferenz zwischen höherem Verkaufspreis und niedrigerem Kaufpreis abzüglich der Kosten für Broker und Börse wäre der Gewinn. Wäre die Prognose falsch und der Preis würde entgegen seinen Erwartungen steigen, so entsteht ein Verlust. Nahezu alle Wirtschaftsexperten sind sich darüber einig, dass im Handel mit Terminkontrakten und Optionen langfristig überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen sind. Mittel bis langfristig liegen die Gewinne bei den professionellen Futures – Managements immer eindeutig über denen von Aktienfonds. Kein Aktienfond konnte bisher diese Ergebnisse nachweisen, weil bei Futures – Funds auch mit fallenden Kursen Gewinne erzielt werden und die Experten in jeder Situation auf unterschiedlichste Märkte sofort und flexibel reagieren können. Die Erfahrung zeigt eindeutig, dass es sich lohnt, eine LCI – Unternehmensbeteiligung und somit auch eine Fundbeteiligung im Bereich der Terminkontrakte zu beurteilen. Bitte beachten Sie : Das allerdings positive Ergebnisse der Vergangenheit keine Garantien dafür sind, dass auch in Zukunft gleiche Ergebnisse erzielbar sein werden.

 

Artikel der LCI sowie der Beteiligungen der LCI

Die folgenden Artikel und die Grundlagen dieser Angebotsbroschüre sowie die speziellen Angaben über die Artikel, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, die wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen sind, und dem Investor auf Wunsch vorgelegt werden, ermächtigen das Management insbesondere zum Abschluss aller für die Verwaltung nötigen Verträge, sowie zur Durchführung aller Massnahmen, die der LCI förderlich sind und deren Entwicklung dienen, durchzuführen. In jedem Fall sind ebenfalls die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

1. Artikel

LCI AG – Lux – Capital – Investment AG , ist nach den Gesetzen British Virgin Islands und unter Zugrundelegung des Gesetzes über Offshorefunds als Ltd. errichtet und registriert. Die Dauer der Gesellschaft ist unbegrenzt. Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher Geschäfte, welche direkt oder indirekt mit dem Erwerb, der Verwaltung, der Kontrolle und der Verwertung von Beteiligungen an allen europäischen oder außereuropäischen Unternehmen zusammenhängen. Sie kann ihre Mittel verwenden für die Schaffung, Verwaltung, Verwertung, Verwertung und Liquidation eines Portfolios, das sich aus allen Arten von Wertpapieren und Patenten zusammensetzt, sowie zum Erwerb von Wertpapieren und Patenten durch Einlagen, Zeichnung, Festübernahme und Kaufoption oder auf jede andere Art und Weise. Diese Gesellschaft kann diese Wertpapiere und Patente auswerten, den Unternehmen an denen sie beteiligt ist, jede Art von Unterstützung, Darlehen, Vorschüsse oder Garantien gewähren. Sie wird alle Massnahmen zum Schutz ihrer Rechte ergreifen und jede Art von Geschäft abschliessen, die mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder diesen fördern.

2.Artikel

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

3.Artikel

Grundlage für eine Beteiligung an der LCI ist diese Angebotsbroschüre. Eine Beteiligung kommt dadurch zustande, indem ein Interessent / Investor ein Beteiligungsangebot eigenhändig unterzeichnet und die Beteiligungssumme zuzüglich dem Aufgeld bei der genannten Bank einzahlt.

4.Artikel

Interessenten haben die Möglichkeit, eine Unternehmensbeteiligung an der LCI vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Investor geschäftsfähig ist, über die Risiken aufgeklärt wurde und für die Beteiligung keine Kreditmittel verwendet hat.

5.Artikel

LCI behält sich das Recht auf Annullierung eines jeden Angebotes zur Zeichnung einer Beteiligung vor, ebenso die Möglichkeit, jedes Angebot zum Kauf von Anteilen im Ganzen oder teilweise, ohne dass es einer Begründung bedarf, zurückzuweisen. Lehnt LCI die Annahme eines Beteiligungsangebotes ab, so wird dem Investor der Überweisungsbetrag zuzüglich etwaiger erzielter Zinsen zurückgezahlt.

6.Artikel

Die Angaben zu den verschiedenen Mindestbeteiligungen bei den einmaligen Anlageformen entnehmen interessierte Investoren der Internetseite und richten ein Beteiligungsangebot an LCI. Alternativ kann auch eine Beteiligung auf Basis eines monatlichen Betrages. deren Höhe auch der Internetseite entnommen werden kann, abgeschlossen werden. Die speziellen Angaben der Beteiligungsangebote, an den LCI sich beteiligenden Hedgefunds, sind wiederum den jeweiligen Angebotsbroschüren dieser zu entnehmen, diese werden dem Investor auf Wunsch vorgelegt. In jedem Fall sind die Angebotsbroschüren und Venture – Capital – Konzepte aller an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen mit einzubeziehen, diese werden dem Investor auf Wunsch ebenfalls vorgelegt.

7.Artikel

Das Management ist ermächtigt, zu den Bedingungen dieser Angebotsbroschüre weitere Beteiligungen oder Mittelerhöhungen zuzulassen oder zu beschränken.

8.Artikel

Beteiligte an LCI sind nicht stimmberechtigt. Das Stimmrecht wird zur Sicherung der Anlageentscheidungen durch den Verwaltungsrat ausgeübt.

9.Artikel

In Übereinstimmung der anerkannten Buchhaltungsprinzipien von British Virgin Islands wird LCI ihren Nettowert unter Einbeziehung ihrer Verpflichtungen kontinuierlich zur Feststellung der Anteilswerte und des Nettovermögens ermitteln. LCI wird hierzu alle realistischen und unrealistischen Gewinne oder Verluste aus allen direkten Unternehmens-und Hedgefundbeteiligungen in die Bewertung einbeziehen. Eventuell vereinnahmte Zinserträge werden der Deckung von Verwaltungsaufwendungen dienen und sollen die Kostenbelastung der LCI verringern. Sie stehen nicht den Beteiligten der LCI zu. In die Bewertung werden alle Kosten, wie Erfolgsbeteiligung des Verwaltungsrates, Gebühren und alle anfallenden Auslagen einbezogen. Insgesamt werden die Vermögenswerte mit dem Handelswert am Abrechnungstag, so wie sie von allen an den LCI beteiligten Unternehmen und Hedgefunds ausgewiesen werden, in die Berechnung einbezogen. In die Berechnung werden ebenso Kosten einbezogen, die im Falle von Liquidationen einzelner Unternehmens- und Hegdefundsbeteiligungen entstehen. Hierzu gehören auch Erfolgsvergütungen des Verwaltungsrates. Die nach erfolgter Abrechnung und Bewertung festgestellten Erträge oder Verluste werden durch die Neuberechnung der Anteile dem Anteilseigner zu den vorgesehenen Fristen mitgeteilt. Die so errechneten Werte und festgestellten Veränderungen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen stellen das Nettovermögen der LCI dar. In die Verteilung von Gewinn und Verlust werden die Inhaberaktien der stimmberechtigten Aktionäre nicht mit einbezogen.

10.Artikel

Zur Durchführung  erforderliche Leistungen wird LCI die Mindestgebührensätze vergüten :

- Maximal  0,50 %  pro Monat ( 6 %  pro Jahr ) wird LCI an den Verwaltungsrat vergüten.

- Darin enthalten sind die Kosten für freie von LCI ausgewählte externen Verwalter. 

- Berechnungsgrundlage ist das Nettovermögen der LCI.

- LCI bzw. der Verwaltungsrat erhalten eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von insgesamt 25 % aus den erzielten Beteiligungen, die monatlich abgerechnet werden. Berechnungsgrundlage ist das höchste Monatsendergebnis. Verluste werden vorgetragen. LCI vergütet den unter Vertrag stehenden Verwaltungsrat aus diesem Satz. Für LCI ist die Verwaltungsratsvergütung damit erledigt.

- Bei einer Unternehmensbeteiligung an LCI ist vom Investor ein Agio, Aufgeld in Höhe von 5 %  mit Einzahlung des Anlagebetrages zu entrichten. Bei Teilbeträgen wird ein Disagio, Abgeld, von 5 % einbehalten. Das Agio, Aufgeld, bzw. Disagio, Abgeld dient zur Deckung der Marketing- und Vertriebskosten und wird ohne Verzögerung ausgezahlt. LCI kommt als Unternehmen für alle im Zusammenhang mit seiner Unternehmenstätigkeit anfallenden Aufwendungen auf. Darin eingeschlossen sind alle Massnahmen, die für LCI förderlich sind.

11.Artikel

Innerhalb von 20 tagen nach Ende eines Kalenderquartals erhält jeder Anteilseigner eine Wertermittlung. Aus diesem Bericht wird der Anteilseigner den Wert seiner Unternehmensbeteiligung entnehmen können. Nach Abschluss eines Geschäftsjahres wird LCI einen Jahresbericht erstellen lassen. Der Verwaltungsrat kann beschliessen, dass wenn Kostengründe dagegen sprechen, der Jahresbericht auch zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden kann. Der testierte Jahresbericht hat Rechtskraft. Alle Informationen an Anteilseigner werden an die Adresse, die aus den Zeichnungsunterlagen ersichtlich sind, versandt. Für die Mitteilung von Adressänderungen ist der Anteilseigner selbst verantwortlich. LCI übernimmt keine Gewähr für falsche Übermittlung, die infolge von falschen Adressangaben erfolgen sollte.

12.Artikel

LCI ist als Offshorefund in der Form einer Ltd. nicht nur berechtigt anderen Unternehmen an denen sie beteiligt ist Darlehen zu gewähren, sondern ist ebenso berechtigt ihrerseits Darlehen oder finanzielle Unterstützung zu beantragen.

13.Artikel

Die Mindestbeteiligungsdauer beträgt 24 Monate. Nach Beendigung der Mindestbeteiligungsdauer von 24 Monaten kann ein Anteilseigner die Rückzahlung seiner Beteiligung nur durch Rückgabe seiner Anteile an LCI selbst jeweils zum Ende eines Kalenderquartals durch schriftliche Mitteilung verlangen.

Ein Anteilseigner kann jedoch auch entscheiden, dass er nur Teile seiner Beteiligung durch Rückgabe von Anteilen liquidiert. LCI ist die Rückgabeabsicht von Unternehmensanteilen mindestens 10 Banktage vor Ablauf des Quartals schriftlich mitzuteilen. Der Eingangstag des Rückgabeauftrages ist dabei massgebend. Der Anteilseigner trägt das damit verbundene Risiko einer bis dahin möglichen Anteilswertveränderung selbst. Geht die Rückgabeabsicht verspätet ein, so erfolgt die Abwicklung zum nächst folgenden Quartalsende. Die entstehenden Kosten für Rücknahmen, die vor Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer oder ausserhalb festgelegter Abrechnungsperioden erfolgen sollen, werden dem Anteilseigner in Höhe des entstandenen Aufwandes belastet und LCI gutgeschrieben. LCI belastet dem Anteilseigner bei einer Rückgabe der Anteile vor Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer von 24 Monaten eine Rücknahmengebühr von 3 % . Die Belastung der Rücknahmegebühr erfolgt durch Reduktion des Auszahlungsbetrages. Nach Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer ist die Rücknahme gebührenfrei. Der Verwaltungsrat der LCI ist befugt, die Rückgabe von Anteilen für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise auszusetzen, wenn

- dies durch ungünstige wirtschaftliche Situationen bei den LCI – Unternehmens- und Hedgefundbeteiligungen zu negativen Auswirkungen auf die gesamten Vermögensverhältnisse der LCI, und somit auch auf die Werte der Beteiligungen aller anderen Anteilseigner der LCI hätte.

- Umstände vorliegen, die nach Ansicht des Verwaltungsrates eine Notlage darstellen, in deren Folge eine Verflüssigung der Werte nicht zumutbar und für LCI besonders nachteilig wäre.

- Infolge eines Zusammenbruchs der für die Bestimmung der LCI – Werte normalerweise genutzten Kommunikationsmittel eine genaue Bestimmung der Vermögenswerte unmöglich ist.

14.Artikel

Der Verwaltungsrat der LCI hat die Möglichkeit, eine Zwangsrücknahme ( Ausschluss eines Anteilseigners ) von Beteiligungen zu beschliessen, wenn besondere Gründe, die den Anteilseigner betreffen, vorliegen. Besondere Gründe liegen z.B. dann vor wenn es aus Konkurrenzgründen für LCI schädlich wäre das der betreffende Anteilseigner diese weiter in seinem Besitz hätte.

15.Artikel

LCI kann jederzeit liquidiert werden, wenn dies durch Mehrheitsbeschluss durch die Generalversammlung beschlossen wird. Ein solcher Beschluss kann auch durch die stimmberechtigten Inhaberaktionäre veranlasst werden. Dies geschieht insbesondere dann, sollte das LCI – Nettovermögen länger als 30 Banktage unterhalb von 31.000.- € absinken.

16.Artikel

Im Falle einer Auflösung der LCI werden nach Abzug der Beteiligungsverpflichtungen die aufteilbaren Vermögenswerte unter Ausschluss der stimmberechtigten Inhaberanteile an die Anteilseigner ausgezahlt.

17.Artikel

Der Verwaltungsrat wird durch die stimmberechtigten Inhaberaktionäre für einen Zeitraum von sechs Jahren von diesen ernannt. Die Wiederwahl ist möglich. Sie können beliebig abberufen werden. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so können die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrates einen vorläufigen Nachfolger bestellen. Die nächstfolgende Hauptversammlung nimmt dann die endgültige Wahl vor. Der Verwaltungsrat kann seinen Präsidenten bestimmen. Die Aufsicht der Gesellschaft obliegt einem oder mehreren Kommissaren, diese werden auf sechs Jahre ernannt. Die Wiederwahl ist möglich, sie können beliebig abberufen werden.

18.Artikel

LCI verpflichtet sich, für LCI tätige Personen schadlos zu halten, wenn diese in bester Absicht und gutem Glauben für LCI gehandelt haben. Im Falle eines 

strafrechtlichen Verfahrens darf die betroffene Person keinen angemessenen Grund gehabt haben zu glauben; dass ihr Verhaltern gegen bestehende Gesetze verstossen hat. Dieses gilt auch für Agenten, Verkaufs- und Vertriebsunternehmen der LCI, die nach den Richtinien der LCI tätig waren und deshalb belangt werden. LCI wird Vermittler und Makler nicht schadlos halten, die Zusagen an Anleger gegeben haben, die inhaltlich von den Aussagen der Angebotsunterlagen oder den von LCI ausgegebenen Druckschriften abweichen.

19.Artikel

Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht von British Virgin Islands.

20.Artikel

Schriftliche Mitteilungen, insbesondere Wertermittlungen, gelten als anerkannt, wenn vom Anteilseigner nicht einer Frist binnen von 15 Bankgeschäftstagen widersprochen wurde.

21.Artikel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Satzung sowie Nebenabreden oder Sonderregelungen jeder Art berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen sowie Aufhebungen der Satzung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen eine dem Sinn und Zweck der Satzung entsprechende oder zumindest nahe kommenden rechtswirksamen Ersatzbestimmung, wie zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse gemeint wäre, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmungen bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt, sollte die Satzung unvollständig sein. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

Angebot und Beteiligung
Beteiligungsangebot und Annahme :

Interessenten, die sich an LCI sowie als Folge indirekt über LCI auch an allen, an denen sich LCI beteiligenden Unternehmen und Funds, beteiligen wollen, bekunden Ihre Absicht durch Abgabe eines Beteiligungsangebotes. Aus dem Beteiligungsangebot müssen alle relevanten Daten zu entnehmen sein. Mit Zahlung des Beteiligungsbetrages kommt die Beteiligung an LCI sowie allen damit zusammenhängenden Beteiligungen seitens LCI an anderen Unternehmen und Funds zustande. Der Interessent muss geschäftsfähig und volljährig sein.

 

Widerrufsrecht :

Jeder Interessent kann sein Beteiligungsangebot innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Ausstellungsdatum seines Beteiligungsangebotes durch schriftliche Nachricht an LCI widerrufen. Leistet ein Interessent auf sein Beteiligungsangebot Zahlung des gebotenen Betrages, wird die Beteiligung wirksam.

Staatsaufsicht :

Die LCI – Hedgefund – Venture – Capital – Unternehmensbeteiligung unterliegt zum Ausgabezeitpunkt des Prospektes keiner Bank- oder Börsenaufsicht.

Die Gesellschaft selbst unterliegt an Ihrem Geschäftssitz das Recht von British Virgin Islands und wird dort überwacht.

 

Zahlungsbestätigung :

Unmittelbar nach Zahlung der Beteiligungssumme wird ein Interessent zum jeweiligen Stichtag Gesellschafter am LCI – Vermögen, und erhält eine Bestätigung über die geleistete Zahlung. Aus der Zahlungsbestätigung sind die eingezahlten Beträge und die Belastungen ersichtlich. Die Zahlungsbestätigung ist zugleich Annahmebestätigung für das Beteiligungsangebot.

 

Zahlungen :

Zahlungen sind ausschliesslich auf die vorgesehenen Konten von LCI zu leisten. Zur Erleichterung der Abwicklung sind vorgefertigte Überweisungsträger verfügbar.