Schufa
Wie ist das Scoring rechtlich zu beurteilen?
Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem Scorewert verarbeitet werden, wenn der Kunde zuvor wirksam in die Übermittlung an die Schufa eingewilligt hat. Die Weitergabe eines Scorewertes an die Vertragspartner der Schufa ist eine geschäftsmäßige Datenübermittlung im Sinne von § 29 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 1 Bundesdaten- schutzgesetz.
Eine solche Weitergabe von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.
Der betroffene Kunde hat ein schutzwürdiges Interesse, das einer Übermittlung des Scorewertes an die Schufa-Vertragspartner entgegenstehen kann:
Schließlich wird faktisch aus einer Summe von statistischen Daten eine personenbezogene Information hergestellt (z.B.: "Der Kunde erfüllt seinen Kredit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht."), die nicht notwendig mit der Realität übereinstimmt.
Die Erstellung und die Übermittlung eines Scorewertes kann im Einzelfall außerordentlich gefährlich für den betroffenen Kunden sein, weil Kreditinstitute sich bei der Kreditvergabe in der Praxis zumindest auch am Scorewert orientieren.
Das Scoring ist nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums rechtswidrig, es sei denn, der Betroffene hat zuvor wirksam eingewilligt. Für eine Einwilligung ist es aber nach ganz überwiegender Meinung erforderlich, dass der Betroffene die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Das ist bei der aktuellen Schufa-Klausel nicht gegeben, weil sie die Kriterien nicht offen legt, nach denen der Scorewert ermittelt wird.
Hat eine Schufa-Selbstauskunft im Hinblick auf den Scorewert auch Nachteile?
Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl der Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort".
Je öfter ein Betroffener eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die Schufa.
Mittlerweile hat die Schufa - wohl auch unter dem Eindruck der nachhaltigen Kritik an dem Scoring-Verfahren im Ganzen - angekündigt, dass sie die Anzahl der Selbstauskünfte künftig aus dem Scoring-Verfahren herausnehmen werde.
Was weiß die Schufa?
Gespeichert werden sowohl positive und negative Merkmale, die der Schufa durch ihre mehr als 5.000 Vertragspartner gemeldet oder aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtgerichte entnommen werden. Erfasst sind insbesondere die folgenden Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum- und Ort, aktuelle und ehemalige Anschriften,
Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten,
Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung,
fällige unbezahlte Forderungen,
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere Eidesstattlichen Versicherungen (EV), Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse sowie Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten.
Angaben über Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse hingegen dürfen von der Schufa nicht gesammelt werden.
Achtung: Elefantengedächtnis
Wichtig: Negativmerkmale bleiben mindestens drei Jahre lang gespeichert, selbst wenn der zugrunde liegende Tatbestand längst erledigt ist. Sofern der Betroffene z. B. die Tilgung eines Kredits oder die Löschung einer EV durch das Amtsgericht nachweisen kann, muss die Schufa ihre Datenbank sofort korrigieren.
Fehler und die Folgen
Bei insgesamt weit über 350 Millionen Eintragungen bleibt es außerdem nicht aus, dass sich völlig unzutreffende Datensätze in Ihre Unterlagen einschleichen. Unter dem Motto "Computer sind auch nur Menschen" räumt sogar die Schufa selbst ein, dass sie nicht unfehlbar ist und es "schon mal zu einem Fehler kommen kann".
Wenn der fest eingeplante Gründungskredit aus heiterem Himmel abgelehnt wird, der Mietvertrag nicht zustande kommt oder die dringend benötigte Warenlieferung ausbleibt, dann klingt diese beschönigende Formulierung in den Ohren der Betroffenen jedoch eher zynisch als selbstkritisch. Schlimmer noch: In vielen Fällen sind sie sich gar nicht darüber im Klaren, dass Ablehnungen etwas mit negativen Bonitätsauskünften zu tun haben.