03.12.2008 09:43:29 +0100
Fördermittel

 

Mikro-Darlehen

 

Kleinkredite für den Start in die Selbstständigkeit

 

Viele Unternehmer fangen klein an. Sie beginnen mit ihrer Tätigkeit zunächst als Nebenerwerb oder gründen ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Häufig genügt ein geringes Startkapital.

Speziell für solche Gründungen ist das Mikro-Darlehen geeignet. Damit können Aufwendungen bis zu 25.000 Euro finanziert werden, in der Variante "Mikro 10" bis zu 10.000 Euro. Über den Antrag wird schnell und unbürokratisch entschieden.

Wenn Sie mehr als 25.000 Euro benötigen, informieren Sie sich bitte über das StartGeld.

 

 Ihre Vorteile:

  • 100 % Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel

  • 80 % Haftungsfreistellung (unterstützt durch eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds) für die Hausbank; das erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Darlehen.

  • festes Bearbeitungsentgelt für die Hausbank; damit wird die Bank in die Lage versetzt, auch kleinere Vorhaben zu finanzieren.

  • tilgungsfreie Anlaufzeit: 6 Monate

 

StartGeld

 

Startkapital für Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler

 

Das StartGeld ist für Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler interessant, deren Vorhaben nicht mehr als 50.000 Euro kostet.

 

Ihre Vorteile:

  • 100 % Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel

  • 80 % Haftungsfreistellung (unterstützt durch eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds) für die Hausbank; das erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Darlehen.

  • festes Bearbeitungsentgelt für die Hausbank; damit wird die Bank in die Lage versetzt, auch kleinere Vorhaben zu finanzieren.

  • tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu 2 Jahre

  • vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich

 

Unternehmerkapital

 

Eine innovative Produktfamilie für Existenzgründer, junge und etablierte Unternehmen

 

Mit dem Unternehmerkapital bietet die KfW Mittelstandsbank Ihnen langfristige Nachrangdarlehen an.

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine Sicherheiten  erforderlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass natürliche Personen als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haften. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd-  und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

Warum Unternehmerkapital eine Produktfamilie ist: Jedes Unternehmen durchläuft unterschiedliche Entwicklungsphasen. Dementsprechend setzt sich Unternehmerkapital aus drei Bausteinen zusammen. In Klammern ist die Programmnummer genannt.

ERP-Kapital für Gründung (051)
für Existenzgründer und junge Unternehmer bis 2 Jahre nach Geschäftsaufnahme

ERP-Kapital für Wachstum (052, 053)
für Unternehmen, deren Geschäftsaufnahme mehr als 2 und höchstens 5 Jahre zurückliegt

Kapital für Arbeit und Investitionen (054, 055)
für etablierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind
Gründer und Wachstumsunternehmen erhalten verbilligte Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen.

Für Nachrangdarlehen an Wachstumsunternehmen und etablierte Unternehmen gelten differenzierte Zinssätze, die sich an der Bonität orientieren. Unternehmen mit guter Bonität profitieren von niedrigen Zinssätzen, schwächere Unternehmen erhalten ebenfalls Kapital, jedoch zu einem risikogerechten Preis.

Allen Bausteinen des Unternehmerkapitals ist gemeinsam, dass die Banken vom Bund bzw. der KfW Mittelstandsbank vom Ausfallrisiko des Nachrangkapitals entlastet werden.

 

Unternehmerkredit

 

Der "Universalkredit" für Investitionen und Betriebsmittel

 

Der Unternehmerkredit steht Existenzgründern, Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen zur Verfügung, die in Deutschland investieren wollen.

Mit der Betriebsmittelvariante des Unternehmerkredits können Betriebsmittel finanziert oder vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. 

 

Ihre Vorteile:

  • 100 % Finanzierung

  • attraktive Festzinssätze mit bis zu 10 oder 20 Jahren Zinsbindung

  • tilgungsfreie Anlaufzeit

  • vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich

  • kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln

  • neu ab 02.07.2007: 50 %-ige Haftungsfreistellung für Unternehmen und Freiberufler, die seit zwei Jahren am Markt tätig sind

 

Unternehmerkredit Ausland

 

Finanzierung für Investitionen im Ausland

 

Der Unternehmerkredit Ausland bietet langfristige und zinsgünstige Darlehen für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Ausland.

Er ist universell einsetzbar für alle Länder und Branchen (Ausnahme: landwirtschaftliche Erzeugerproduktion). Vorbereitende Studien und Vorlaufkosten können ebenfalls finanziert werden.

Investitionen in den Umweltschutz im Ausland können aus dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden. Das ist ein Kreditprogramm der KfW Förderbank. Beide Programme sind kombinierbar.

 

Ihre Vorteile:

  • langfristige Finanzierung mit attraktiven Festzinssätzen

  • bis zu 10 Jahre Zinsbindung

  • tilgungsfreie Anlaufzeit

  • kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln

  • 50 % Haftungsfreistellung durch die KfW, neu ab 02.07.2007

 

ERP-Regionalförderprogramm

 

Günstige ERP-Mittel für Investitionen in strukturschwache Gebiete

 

Das ERP-Regionalförderprogramm bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in den GA-Fördergebieten eine günstige und langfristige Finanzierung für Investitionen.

 

Die Förderprogramme für den gewerblichen Umweltschutz finden Sie auf den Seiten der KfW Förderbank.

 

Ihre Vorteile:

 

  • Laufzeiten bis zu 20 Jahren mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • attraktive Festzinssätze mit 10 Jahren Zinsbindung

  • 100 % Auszahlung

  • Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Fördermitteln

Staatliche Beihilfen

 

Ihr Unternehmensberater steht Ihnen voll und ganz zur Verfügung, um Ihnen die zahlreichen staatlichen Investitionshilfen vorzustellen. Er hilft Ihnen auch bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.

 

·         Kredite der SNCI (Société Nationale de Crédit et d’Investissement/Staatliche Kredit- und Investitionsgesellschaft).

·         Rahmengesetz für den Mittelstand

·         Rahmengesetz für die Industrie

·         Wachstumsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen

 

Die Staatliche Kredit- und Investitionsgesellschaft (S.N.C.I.) vergibt an förderungswürdige Unternehmen über deren Bank einen Investitionskredit mit ermäßigtem festem Zinssatz und einer Laufzeit von 15 Jahren für Investitionen in Umlauf- und Anlagevermögen (ohne Grundstücke).

Der Kredit deckt eine Investition von mehr als 12.394,68 Euro ab. Die von der SNCI gewährte Finanzierung beträgt 25% bis 60% der beihilfefähigen Kosten. Handelt es sich jedoch um die Investition einer Neugründung, so kann sich die Finanzierung auf 75% der beihilfefähigen Kosten erhöhen.

Unsere Berater stehen Ihnen für alle Auskünfte über staatliche Beihilfen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und der Vorlage der Anträge bei den zuständigen Einrichtungen.

 

 

Lang- und mittelfristige Darlehen 

 

Diese Art von Darlehen ist ausschließlich für Industriebetriebe oder für Dienstleistungsunternehmen ab einer bestimmten Größe vorgesehen.

Die Eigenmittel dieser Unternehmen müssen sich auf mindestens 495.787 Euro belaufen.

Ausschließlich Investitionen für Wirtschaftsgüter wie Betriebsausstattung, die fester Bestandteil des Produktionskreislaufes sind, oder betrieblich genutzte Gebäude können mit dieser Art von Darlehen finanziert werden.

Das Investitionsvorhaben muß zwischen 123.946 Euro und 2.478.935 Euro liegen.

Im Allgemeinen bewegt sich die Beihilfe für eine förderungswürdige Investition zwischen 20% und 25% der Gesamtkosten.

 

 

Innovationsdarlehen

 

Diese Art von Darlehen ist ausschließlich für Industrieunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen ab einer bestimmten Größe bestimmt.

Es gibt keine Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung.

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Forschungsvorhaben, Innovationsprojekt oder einem Gründungsvorhaben können mit dieser Art von Darlehen finanziert werden.

Im allgemeinen werden 25% der Aufwendungen, die in den Anwendungsbereich eines Innovationsdarlehens fallen, hierdurch finanziert.

Exportkredit 

 

Diese Art von Darlehen ist für Industrie-, Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen bestimmt, die ihren Firmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben und die im Export tätig sind.

Ein Exportkredit wird gewährt, wenn bereits ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde, in dem alle Bedingungen für die Finanzierung festgelegt worden sind.

Der Betrag für einen solchen Abschluss liegt zwischen 24.789 Euro und 2.478.935 Euro.

Im Prinzip übernimmt die SNCI die Refinanzierung von 50% des von der Bank als Exportkredit gewährten Betrages.

 

 

Beteiligungen

 

Diese Art von Beihilfe ist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihren Hauptfirmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben, bestimmt.

Die Beteiligung der SNCI muss die Gründung, Erweiterung, Umwandlung oder Neuorientierung und Rationalisierung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zum Ziel haben.

Der Betrag der Beteiligung wird durch den Verwaltungsrat der SNCI von Fall zu Fall festgelegt. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Beteiligung 49% des Kapitals der Gesellschaft und 10% der Eigenmittel der SNCI nicht überschreiten darf.

 

 

Beteiligungsdarlehen

 

Diese Art von Beihilfe ist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihren Hauptfirmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben, bestimmt.

Das Beteiligungsdarlehen muss die Gründung, Erweiterung, Umwandlung, die Umstellung und Rationalisierung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zum Ziel haben.

Die Höhe der Beteiligung wird von Fall zu Fall vom Verwaltungsrat der SNCI festgelegt und muss verbindlich von den zuständigen Ministerien genehmigt werden.

 

 

Staatliche Beihilfen - Rahmengesetz für den Mittelstand

Sparprämie bei Erstgründung

Die Prämie wird ausschließlich natürlichen Personen gewährt, die im Besitz eines Gewerbescheins sind. Der Antragsteller muß im Hinblick auf die Gründung seines Unternehmens bei einem Finanzinstitut Kapital gebildet haben und nachweisen können, dass er für das zu gründende Unternehmen gewerbliche Anschaffungen getätigt hat.

Der Höchstsatz der Prämie wurde auf 30% der Kosten für die Erstgründung festgelegt. Der Betrag der Prämie darf 14.873 Euro nicht übersteigen.

 

Kapitalsubvention

Die Kapitalsubvention ist für bereits bestehende Unternehmen bestimmt, die rentabel gemanagt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass diese Subvention Unternehmen gewährt wird, die den Erwerb von betrieblich genutzten Bauten, Arbeiten zur Verbesserung der Auslastung des Unternehmens, Modernisierungen der Produktionsmittel, Maßnahmen zur Neuorientierung oder Umstrukturierung oder Umwandlungsprojekte und Fortbildung der Unternehmenschefs vornehmen.

Die Subvention wird nur zusätzlich zu einer Investition gewährt, die teilweise durch Eigenmittel finanziert wird.

Darüber hinaus ist die Subvention für Investitionen in Immobilien auf einen Höchstsatz von 15% festgelegt. Für Investitionen in bewegliche Vermögensgegenstände beträgt der Höchstsatz 25%, und dies bis zu 123.946 Euro. Bei einem Betrag, der 123.946 Euro überschreitet, beträgt der Höchstsatz der Subvention 15%.

 

Zinsvorteile

Die Zinsvorteile sind für bereits gegründete Unternehmen bestimmt, die rentabel gemanagt werden.

Diese Form der Beihilfe wird insbesondere im Rahmen mittel- und langfristiger Darlehen angewandt.

Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschied zwischen dem üblichen Zinssatz und dem reduzierten Endzinssatz und darf nicht unter einem Prozent liegen.

 

Technische Unterstützung

Diese Form der Beihilfe wurde für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen, die sich vor einem Rationalisierungs-, Modernisierungs- oder Umstellungsvorhaben befinden und die nicht immer über die Mittel verfügen, einen Experten in Vollzeitanstellung zu finanzieren. Die Beihilfe wird in Form von Zuschüssen gewährt, die dazu bestimmt sind, einen Teil der Kosten für Studien zu decken. Der gewährte Höchstsatz beträgt 50% der Kosten für die Studie, wobei er jedoch 2.478 Euro nicht überschreiten darf.

 

MAA/MCAC -Bürgschaften

Mittels der Mutualité d'Aide aux Artisans (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zur Unterstützung von Handwerksbetrieben) und der Mutualité de Cautionnement et d'Aide aux Commerçants (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zur Verbürgung und Unterstützung von Handelsbetrieben) bietet der Staat Unternehmen die Möglichkeit, Bürgschaften für Finanzierungen (Darlehen oder Kredite) zu stellen.

 

Verwaltungsverfahren

Unsere Berater, die auf den Bereich kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert sind, stehen zu Ihrer vollen Verfügung, um Anträge für alle Arten staatlicher Beihilfe auszufertigen.

 

Staatliche Beihilfen - Rahmengesetz für die Industrie

 

Das Gesetz bezweckt die Diversifizierung der luxemburgischen Wirtschaft und die generelle Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie ein regionales wirtschaftliches Gleichgewicht.

Es sieht die Subvention aller Investitionstätigkeiten, Umstrukturierungs-, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen vor, die die Gründung, Weiterentwicklung, Rationalisierung, Umwandlung oder Neuorientierung von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen in Verbindung mit dem Wirtschaftssektor zum Ziel haben.

Weiter unten finden Sie eine Aufzählung der unterschiedlichen vom Gesetz vorgesehenen Hilfsprogramme:

 

·         Programm für Regionalförderung;

·         Programm zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen;

·         Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung;

·         Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden;

·         Förderprogramm für Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen.

 

Staatliche Beihilfen - Wachstumsfinanzierung für KMU

 

Die Luxemburger Gesellschaft für Beteiligungskapital von kleinen und mittelständischen Unternehmen (CD-PME) hat die Einräumung von Beteiligungsdarlehen oder Beteiligungen zum Gegenstand mit dem Ziel, Anreize für die Gründung und Entwicklung von luxemburgischen Kapitalgesellschaften zu schaffen, und dies insbesondere im Bereich von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die notwendige Voraussetzung für die Vergabe Darlehens für die Wachstumsfinanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen besteht darin, dass das Vorhaben innovativer Art sein oder Arbeitsplätze schaffen muß.

Als Anteilseigner der Gesellschaft CD-PME freut sich die Dexia BIL, Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Unterlagen behilflich zu sein und zwischen Ihnen und der Gesellschaft CD-PME vermittelnd tätig zu werden.