Staatliche Beihilfen
Ihr Unternehmensberater steht Ihnen voll und ganz zur Verfügung, um Ihnen die zahlreichen staatlichen Investitionshilfen vorzustellen. Er hilft Ihnen auch bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.
· Kredite der SNCI (Société Nationale de Crédit et d’Investissement/Staatliche Kredit- und Investitionsgesellschaft).
· Rahmengesetz für den Mittelstand
· Rahmengesetz für die Industrie
· Wachstumsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen
Die Staatliche Kredit- und Investitionsgesellschaft (S.N.C.I.) vergibt an förderungswürdige Unternehmen über deren Bank einen Investitionskredit mit ermäßigtem festem Zinssatz und einer Laufzeit von 15 Jahren für Investitionen in Umlauf- und Anlagevermögen (ohne Grundstücke).
Der Kredit deckt eine Investition von mehr als 12.394,68 Euro ab. Die von der SNCI gewährte Finanzierung beträgt 25% bis 60% der beihilfefähigen Kosten. Handelt es sich jedoch um die Investition einer Neugründung, so kann sich die Finanzierung auf 75% der beihilfefähigen Kosten erhöhen.
Unsere Berater stehen Ihnen für alle Auskünfte über staatliche Beihilfen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und der Vorlage der Anträge bei den zuständigen Einrichtungen.
Lang- und mittelfristige Darlehen
Diese Art von Darlehen ist ausschließlich für Industriebetriebe oder für Dienstleistungsunternehmen ab einer bestimmten Größe vorgesehen.
Die Eigenmittel dieser Unternehmen müssen sich auf mindestens 495.787 Euro belaufen.
Ausschließlich Investitionen für Wirtschaftsgüter wie Betriebsausstattung, die fester Bestandteil des Produktionskreislaufes sind, oder betrieblich genutzte Gebäude können mit dieser Art von Darlehen finanziert werden.
Das Investitionsvorhaben muß zwischen 123.946 Euro und 2.478.935 Euro liegen.
Im Allgemeinen bewegt sich die Beihilfe für eine förderungswürdige Investition zwischen 20% und 25% der Gesamtkosten.
Innovationsdarlehen
Diese Art von Darlehen ist ausschließlich für Industrieunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen ab einer bestimmten Größe bestimmt.
Es gibt keine Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung.
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Forschungsvorhaben, Innovationsprojekt oder einem Gründungsvorhaben können mit dieser Art von Darlehen finanziert werden.
Im allgemeinen werden 25% der Aufwendungen, die in den Anwendungsbereich eines Innovationsdarlehens fallen, hierdurch finanziert.
Exportkredit
Diese Art von Darlehen ist für Industrie-, Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen bestimmt, die ihren Firmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben und die im Export tätig sind.
Ein Exportkredit wird gewährt, wenn bereits ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde, in dem alle Bedingungen für die Finanzierung festgelegt worden sind.
Der Betrag für einen solchen Abschluss liegt zwischen 24.789 Euro und 2.478.935 Euro.
Im Prinzip übernimmt die SNCI die Refinanzierung von 50% des von der Bank als Exportkredit gewährten Betrages.
Beteiligungen
Diese Art von Beihilfe ist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihren Hauptfirmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben, bestimmt.
Die Beteiligung der SNCI muss die Gründung, Erweiterung, Umwandlung oder Neuorientierung und Rationalisierung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zum Ziel haben.
Der Betrag der Beteiligung wird durch den Verwaltungsrat der SNCI von Fall zu Fall festgelegt. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Beteiligung 49% des Kapitals der Gesellschaft und 10% der Eigenmittel der SNCI nicht überschreiten darf.
Beteiligungsdarlehen
Diese Art von Beihilfe ist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihren Hauptfirmensitz im Großherzogtum Luxemburg haben, bestimmt.
Das Beteiligungsdarlehen muss die Gründung, Erweiterung, Umwandlung, die Umstellung und Rationalisierung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zum Ziel haben.
Die Höhe der Beteiligung wird von Fall zu Fall vom Verwaltungsrat der SNCI festgelegt und muss verbindlich von den zuständigen Ministerien genehmigt werden.
Staatliche Beihilfen - Rahmengesetz für den Mittelstand
Sparprämie bei Erstgründung
Die Prämie wird ausschließlich natürlichen Personen gewährt, die im Besitz eines Gewerbescheins sind. Der Antragsteller muß im Hinblick auf die Gründung seines Unternehmens bei einem Finanzinstitut Kapital gebildet haben und nachweisen können, dass er für das zu gründende Unternehmen gewerbliche Anschaffungen getätigt hat.
Der Höchstsatz der Prämie wurde auf 30% der Kosten für die Erstgründung festgelegt. Der Betrag der Prämie darf 14.873 Euro nicht übersteigen.
Kapitalsubvention
Die Kapitalsubvention ist für bereits bestehende Unternehmen bestimmt, die rentabel gemanagt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass diese Subvention Unternehmen gewährt wird, die den Erwerb von betrieblich genutzten Bauten, Arbeiten zur Verbesserung der Auslastung des Unternehmens, Modernisierungen der Produktionsmittel, Maßnahmen zur Neuorientierung oder Umstrukturierung oder Umwandlungsprojekte und Fortbildung der Unternehmenschefs vornehmen.
Die Subvention wird nur zusätzlich zu einer Investition gewährt, die teilweise durch Eigenmittel finanziert wird.
Darüber hinaus ist die Subvention für Investitionen in Immobilien auf einen Höchstsatz von 15% festgelegt. Für Investitionen in bewegliche Vermögensgegenstände beträgt der Höchstsatz 25%, und dies bis zu 123.946 Euro. Bei einem Betrag, der 123.946 Euro überschreitet, beträgt der Höchstsatz der Subvention 15%.
Zinsvorteile
Die Zinsvorteile sind für bereits gegründete Unternehmen bestimmt, die rentabel gemanagt werden.
Diese Form der Beihilfe wird insbesondere im Rahmen mittel- und langfristiger Darlehen angewandt.
Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschied zwischen dem üblichen Zinssatz und dem reduzierten Endzinssatz und darf nicht unter einem Prozent liegen.
Technische Unterstützung
Diese Form der Beihilfe wurde für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen, die sich vor einem Rationalisierungs-, Modernisierungs- oder Umstellungsvorhaben befinden und die nicht immer über die Mittel verfügen, einen Experten in Vollzeitanstellung zu finanzieren. Die Beihilfe wird in Form von Zuschüssen gewährt, die dazu bestimmt sind, einen Teil der Kosten für Studien zu decken. Der gewährte Höchstsatz beträgt 50% der Kosten für die Studie, wobei er jedoch 2.478 Euro nicht überschreiten darf.
MAA/MCAC -Bürgschaften
Mittels der Mutualité d'Aide aux Artisans (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zur Unterstützung von Handwerksbetrieben) und der Mutualité de Cautionnement et d'Aide aux Commerçants (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zur Verbürgung und Unterstützung von Handelsbetrieben) bietet der Staat Unternehmen die Möglichkeit, Bürgschaften für Finanzierungen (Darlehen oder Kredite) zu stellen.
Verwaltungsverfahren
Unsere Berater, die auf den Bereich kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert sind, stehen zu Ihrer vollen Verfügung, um Anträge für alle Arten staatlicher Beihilfe auszufertigen.
Staatliche Beihilfen - Rahmengesetz für die Industrie
Das Gesetz bezweckt die Diversifizierung der luxemburgischen Wirtschaft und die generelle Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie ein regionales wirtschaftliches Gleichgewicht.
Es sieht die Subvention aller Investitionstätigkeiten, Umstrukturierungs-, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen vor, die die Gründung, Weiterentwicklung, Rationalisierung, Umwandlung oder Neuorientierung von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen in Verbindung mit dem Wirtschaftssektor zum Ziel haben.
Weiter unten finden Sie eine Aufzählung der unterschiedlichen vom Gesetz vorgesehenen Hilfsprogramme:
· Programm für Regionalförderung;
· Programm zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen;
· Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung;
· Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden;
· Förderprogramm für Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen.
Staatliche Beihilfen - Wachstumsfinanzierung für KMU
Die Luxemburger Gesellschaft für Beteiligungskapital von kleinen und mittelständischen Unternehmen (CD-PME) hat die Einräumung von Beteiligungsdarlehen oder Beteiligungen zum Gegenstand mit dem Ziel, Anreize für die Gründung und Entwicklung von luxemburgischen Kapitalgesellschaften zu schaffen, und dies insbesondere im Bereich von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Die notwendige Voraussetzung für die Vergabe Darlehens für die Wachstumsfinanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen besteht darin, dass das Vorhaben innovativer Art sein oder Arbeitsplätze schaffen muß.
Als Anteilseigner der Gesellschaft CD-PME freut sich die Dexia BIL, Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Unterlagen behilflich zu sein und zwischen Ihnen und der Gesellschaft CD-PME vermittelnd tätig zu werden.