04.02.2012 17:46:18 +0100
Wichtige Infos zur Gründung

Namensgebung der Corporation

 

Mit wenigen Beschränkungen ist fast jeder beliebiger Name, insofern er nicht bereits vergeben ist, möglich. Allerdings muß aus dem Namen hervorgehen, daß es sich um eine Corporation handelt.

Hierfür haben die Bezeichnungen Corp., Inc., Ltd. Co. Dieselbe Bedeutung. Die Abkürzung Inc. kommt übrigens von Incorporation. Eine Incorporation existiert  als eine Rechtsperson nicht, nur eine Corporation.

In einigen Staaten ist sogar die Bezeichnung AG oder SA erlaubt. Allerdings sind nicht alle Namen in allen Staaten erlaubt. Z.B. darf man in der Regel nicht Namen wie BANK, BANKING, TRUST, BANCORP, SECURITIES, ATTORNEY AT LAW, HOSPITAL oder UNIVERSITY benutzen. Aber es gibt hierbei Ausnahmen, worüber wir Sie gerne beraten.

Sie können, müssen aber nicht, da nicht zweckgebunden, der Corporation einen Namen aus Ihrer Berufs- oder Geschäftssparte verleihen, oder sogar Ihren heimischen Namen benutzen.

Falls Sie z.B. die Corporation für Laesing-, Finanz- oder Consultinggeschäfte nutzen wollen, sollten Sie vielleicht einen Namen wählen, der die Worte „Leasing“ oder „Financial“ oder „Investment“ oder „Management“ enthält.

Dieser Name kann dann z.B. mit einem Eigennamen oder StadtNamen verbunden werden wie z.B. „Northern Leasing, Inc., oder „Dallas Investment Company“. Dabei sind beispielsweise drei Gruppen von Namen, die zusammen kombiniert werden können :

1.) Eigennamen

wie z.B. Detroit, New York, Nevada, Montana, Western, Southern, Eastern, Rocky Montain, Pacific, Atlantic, International, usw.

2.) Fachnamen

wie z.B. Financial, Consulting, Investment, Realty, Credit, Leasing, Software, Development, Mining, Construction, Interstate usw.

3.)Körperschaftsbezeichnung

wie z.B. Corporation, Enterprise, Association, Alliance, Federation, Society, Institute Leage, Industrie, Syndicate, Union, Group, Council usw.

Wenn Sie jetzt beispielsweise von jeder Gruppe den ersten Namen wählen würden, könnte die Corporation „DETROIT FINANCIAL CORP.“ lauten. Natürlich gibt es noch viel mehr Möglichkeiten.

Wir sind Ihnen bei der Namenswahl gerne behilflich, denn es ist sicherlich auch in Ihrem Sinn, daß die Corporation einen typisch amerikanischen Namen hat, der auch grammatikalisch und orthographisch korrekt ist.

 

Die US - Staaten mit den größten Vorteilen bei der Gründung einer  
Corporation für Ausländer

Das ist eine wichtige Frage, denn viele US - Staaten bieten im Vergleich zu Deutschland und anderen europäischen Ländern überhaupt keine Vorteile. Wenn eine Firma in einem dieser Staaten ansässig ist, hat diese meistens keine Wahl, z.B. sind FORD, CHRYSLER und GENERAL MOTORS den sehr geschäftsunfreundlichen Gesetzen im Staat Michigan ausgeliefert, da sie dort ihre Produktionsstätten unterhalten. Die meisten der anderen Großindustriestaaten wie New York oder Kalifornien bieten auch keine besseren Bedingungen.  Nicht alle Staaten mit guter Unternehmenssteuer sind zu empfehlen, z.B. kann ein Besitzer einer US - Corporation im unternehmensfreundlichen Alaska als Ausländer nicht anonym bleiben. Aus diesem Grund müssen bei der Gründung verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.

Da es aber zwischen den Gesetzen und Steuersätzen der 50 verschiedenen US - Staaten erhebliche Unterschiede gibt, haben wir eine Liste von bestimmten Voraussetzungen die von dem sogenannten Gründungsstaat erfüllt werden müssen, wie folgt zusammengestellt :

1.) Eine Einzelperson muß die Corporation führen dürfen

In den meisten Staaten ist es vorgeschrieben, daß eine Corporation von drei Direktoren und außerdem von drei Funktionären ( President, Vice - President und Secretary ) geführt wird.

Obwohl in der Regel die Direktoren gleichzeitig auch President, Vice - President und Secretary sein dürfen, müssen drei Personen tätig sein, womit natürlich einem Einzelbesitzer nicht gedient sein kann.

Somit ist es unerläßlich, daß der Staat es einer Einzelperson erlaubt, die Position der drei Direktoren sowie des President, Vice - President und des Secretary zu tragen, so daß der Gründer der Corporation als alleiniger Aktienhalter diese auch völlig alleine betreiben kann.

2.) Als Besitzer einer Corporation, muß es möglich sein anonym bleiben zu können

Dies ist nicht unbedingt in allen Staaten möglich, wie z.B. in Alaska.

Alaska erscheint zwar auf Anhieb sehr günstig, da es unternehmerfreundlich ist, aber es eignet sich trotzdem nicht für Ausländer, die anonym bleiben wollen, da dort alle Ausländer, die über 25 % der Aktienanteile einer Corporation besitzen, staatlich erfaßt werden. Dasselbe ist auch in mehreren anderen Staaten der Fall, aus diesem Grund konzentriert sich eine Gründung nur auf Staaten in welchen die Aktienhalter anonym bleiben können.

3.) Eine „Durchgriffshaftung“ auf die Aktionäre und Direktoren der Corporation muß absolut ausgeschlossen sein

Die Gesetze müssen es zulassen, daß die „Durchgriffshaftung“ auf die Besitzer oder Vertreter der Corporation ausgeschlossen werden kann.

Dies ist besonders wichtig, um jegliche persönliche Haftung auszuschließen und es zu ermöglichen, nicht nur allein und anonym, sondern eine Corporation auch ohne jedes persönliche Risiko führen zu können.

Unsere Anwälte fertigen in juristisch einwandfreier Form die hierzu notwendigen Dokumente aus und lassen diese mit den staatlichen Articles of Incorporation registrieren. Dadurch besteht die Garantie die Geschäfte völlig risikolos betreiben zu können, solange nicht vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen wird.

4.) Es darf keinen Zwang für einen Nachweis von Stammkapital geben

In mehreren US - Staaten muß genau wie in Europa, ein gewisses Stammkapital nachgewiesen werden können. Da dies nicht Sinnvoll ist, ist es unerläßlich daß die Einzahlung von Stammkapital nicht erforderlich ist, und daß nach Zahlung der Gründungsgebühren auch ohne Nachweis von eingezahltem Stammkapital der sofortige Besitz der Corporation möglich ist.

5.) Es darf keinen Zwang zu einer jährlichen Bilanzveröffentlichung, oder formellen Buchführung geben

Genau wie in europäischen Ländern schreiben manche US - Staaten die Veröffentlichung der Jahresbilanzen vor. Eine derartige Vorschrift ist nicht akzeptabel, aus diesem Grund werden Gründungen von Corporation nur in Staaten, in denen Jahresbilanzveröffentlichungen oder formelle Buchführung nicht gefordert werden vorgenommen. Die Ausnahme hierfür wäre die Gründung einer Public Corporation, also eine Corporation welche Aktien an die Öffentlichkeit verkauft, welche immer bilanzpflichtig ist.

6.) Der Corporation muß es erlaubt sein, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der ganzen Welt gründen und unterhalten zu können, außerdem jede Art von Geschäften betreiben zu können, ohne gezwungen zu sein, bei einem eventuellen Wechsel der Geschäftsbranche eine neue Corporation gründen zu  müssen

Dies ist sehr wichtig, um vollkommene Bewegungsfreiheit zu haben. Ausgestattet mit einer notariellen Generalvollmacht ist der Besitzer in der Lage, in der ganzen Welt Niederlassungen oder auch Tochtergesellschaften gründen zu können, Bankkonten zu eröffnen, sich im Handelsregister eintragen zu lassen und im Namen der Corporation Geschäfte zu tätigen, ohne dabei an einen bestimmten Geschäftszweck gebunden zu sein.

7.) Persönliche Anwesenheit in dem Domizilstaat darf für die Gründung einer Corporation nicht vorgeschrieben sein  

Der Besuch nur zur Gründung oder Verwaltung der Corporation darf nicht erforderlich sein. 

Alle notwendigen Einzelheiten müssen auch international abzuwickeln sein.

8.) Die Gründungsgebühren müssen in vernünftiger Relation zu dem Aktienkapital liegen, die Jahresgebühren müssen unter 5.000.- $ liegen, und es
müssen unternehmerfreundliche Bedingungen vorherrschen

Diese Bedingung ist selbstverständlich, denn es bietet keinen Vorteil, eine US - Corporation zu gründen, wenn die Kosten genauso hoch sind.

 

Die Kosten einer Corporation in den verschiedenen US - Staaten

Wie sicherlich allegemein bekannt ist, ist die Gründung einer Aktiengesellschaft im unternehmerfeindlichen Europa sehr teuer.

In den unternehmensfreundlichen USA beruhen die Kosten für die Gründung einer Corporation auf einem ganz anderen Prinzip :

Damit eine „Kleincorporation“ nicht dieselben Gebühren zu zahlen hat wie eine „Großcorporation“ wie z.B. IBM, hängen in den USA die Gründungsgebühren für eine Corporation von der Höhe des zugelassenen Aktienkapitals ab.

Dabei ist zu beachten, daß die in der Corporationverfassung im voraus festgesetzten Handelsbefugnisse bzw. das Geschäftsvolumen, Business Volume & Asset Authority, der Corporation nicht die Höhe des Aktienkapitals bzw. Stammkapitals übersteigen darf.

Da aber in den von uns empfohlenen Staaten, kein Stammkapital nachgewiesen werden muß, hat das keine weiteren Nachteile. Auf keinen Fall darf aber nur um die Gründungskosten niedrig zu halten, z.B. eine 5 $ Millionen Corporation Geschäfte mit einem Volumen von  50 Millionen $ betreiben.

Es ist zu empfehlen, die Corporation von Anfang an mit ausreichend Aktienkapital auszustatten, zumal der Gebührenunterschied gering ist. Beispielsweise kostet eine 100 Millionen $ Corporation nicht hundertmal so viel wie eine 1 Million $ Corporation.

Verschiedene US - Bundesstaaten im Vergleich

Leider entsprechen die verschiedenen US - Staaten nicht 100 % den Voraussetzungen, unter denen die Gründung einer US - Corporation empfehlenswert ist. Auch nicht Delaware. Der Staat Delaware war für viele Jahre bei Ausländern sehr beliebt für die Gründungen von US - Corporation, weil er damals einer der wenigen Staaten war, der es einer Einzelperson erlaubte die Position der drei Direktoren und der drei Funktionäre, President, Vice  President, Secretary / Treasurer, innezuhaben, und der als Aktienhalter anonym bleiben konnte.

Seit einiger Zeit werden aber diese Vorteile auch in den von uns empfohlenen Staaten angeboten. Somit bietet Delaware für einen ausländischen Gründer einer Corporation keinerlei besondere Vorteile mehr, hat aber dafür sogar eher einen Nachteil, Delaware hat nämlich wegen seiner vielen ausländischen Corporation bei den Steuerbehörden in der ganzen Welt den Ruf, der Steuerflucht zu dienen. Auch ist Delaware nicht für große Corporation empfehlenswert.

Falls beispielsweise eine 100 Millionen $ Par - Stock Corporation mit 100 Millionen $ Aktienanteilen in Delaware gegründet werden soll, belaufen sich die Jahresgebühren auf fast astronomische 20.000.- $.

 

Die Vorteile der Firmengründung bei LCI im Gegensatz zu anderen Firmen

Firmen die sich mit Firmengründungen in den USA befassen, ohne juristische Unterstützung, beschränken sich auf sogenannte „Briefkastenadressen“ ohne Ansprechpartner, und ohne jegliche Rechtshilfe, aus diesem Grund sind die „Dienste“ dieser Firmen dem entsprechend billig. In den USA sagt man : „You get what you pay for !“ Mit einer derart gegründeten Corporation ernsthafte Geschäfte zu tätigen, kann geschäftlichen Selbstmord bedeuten, denn leider haben diese Gründungsanbieter wenig Erfahrung und keine Sachkompetenz auf dem Gebiet der amerikanischen Gesetze oder Geschäftsregeln.

Es kommt deshalb sehr oft vor, daß Ausländer, in der Annahme ihre Corporation ohne Rechtshilfe gründen und verwalten zu können, sich unbewußt und unnötigerweise erheblichen Strafverfahren aussetzen. Dabei ist es wichtig zu wissen, daß wie Europa in den USA die Unkenntnis der Gesetze keinen Schutz vor Strafe bedeutet.

Daher kann es sich weder dort noch hier ein seriöser Geschäftsmann leisten, eine Aktiengesellschaft ohne juristische Hilfe zu gründen. Da eine Corporation, genau wie eine AG, eine juristische Person ist, muß diese juristische Person auch juristisch korrekt gegründet werden, um den Schutz vor Durchgriffshaftung genießen zu können.

Denn wenn dies nicht der Fall ist, wird einem bei eventuellen Streit oder Strafverfahren vor Gericht ganz schnell, der vorher so sichere Corporationsschutz entzogen, so daß der Inhaber plötzlich für alle Verpflichtungen und Tätigkeiten der Coporation persönlich haftbar wird. Es genügt also nicht, sich eine billige, aber nutzlose „Corporationsbestempelung“ wie z.B. in Delaware zu kaufen.

Außerdem bieten unsere US - Anwälte den Schutz des Attorney / Client Privilege der Schweigepflicht. Ein sehr wichtiger Punkt in unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung, wird auch die Betreuung Ihres Unternehmens nach erfolgreicher Gründung sein.

Folgende Dienstleistungen sind in den Gründungsgebühren enthalten :
 
Gründung der Corporation inkl. Abfassung der „Articles of Incorporation“( mit deutscher Übersetzung )
Zahlung sämtlicher staatlicher Gebühren und Steuern außer Einkommensteuern
Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates ( Corporation Register )
Erstellung einer Geschäftsadresse im Gründungsstaat
Briefpapier in US – Norm ( 50 Blatt ), Telefondienst beantragt wurde 
100 Visitenkarten
Goldbedrucktes „Corporation Kit“ mit 20 Aktienzertifikaten ( jedes Zertifikat, kann individuell, auf  eine beliebige Anzahl ausgestellt werden )
Offizielles Metallprägesiegel im Namen des Gründungsstaates und des Namens der Corporation
Gründungsurkunde mit staatlicher Apostille
Staatlich genehmigte Satzung ( „Articles of Incorporation“ ) mit deutscher Übersetzung
Sämtliche juristischen Formalitäten inkl. Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung
mit deutscher Übersetzung
Beantragung der US – Steuernummer ( „US – Employer  IRS  Number“ )
Abfassung der Statuten der Corporation ( „Corporation By – Laws“ ) mit deutscher Übersetzung
Vorläufiger Aufsichtsrat für die ersten 60 Tage
Juristische Abfassung eines Aufsichtsratsbeschlusses mit deutscher Übersetzung womit der Gründer zum Präsidenten oder Bevollmächtigten der Corporation ernannt wird und Niederlassungen gegründet, Bankkonten eröffnet und der offizielle Geschäftsbetrieb aufgenommen werden kann

 

Folgende Dienstleistungen sind in den Jahresgebühren enthalten :
Offizielle  US – Adresse für die Corporation mit Postservice ( bis zu 50 jährlich ) im Staat der Corporation und Nutzung eines Konferenzzimmers
Zustellungsbevollmächtigter für die Corporation ( Resident Agent for Acceptance of Service)
Zahlung jährlicher Gebühren und Lizensen wie z.B. Franchise Tax, Business License, Report Fees, Officers & Director Fees
Ausstellung aller erforderlichen amtlichen Jahresberichte wie z.B. Franchise Tax Report, Directors Report, Form 1120 – A  Kurzform  Einkommensteuererklärung
Recherchedienst – Prüfung einmal pro Jahr über Bonität, Legitimität und       Geschäftserfahrung von potentiellen Geschäftspartnern in den USA
Verwaltung der Corporation inkl. Erstellung der notwendigen Aufsichtsratsbeschlüsse
Protokoll der jährlichen Aufsichtsratssitzung    ( „Notice & Minutes of Annual Shareholders & Directory Meeting“ )
Beschluß der Aktienhalter zur Ernennung oder Abwahl eines Präsidenten ( „Stockholders Resolution Removing or Appointing President“)
Beschluß für Vertragsabschlüsse ( “Directors Resolution to Negotiate Contract”)
Beschluss für den Ankauf, Verkauf und Leasing von Immobilien und anderen Werten ( „Directors Resolution for Sale, Purchase and Leaseback of Real Estate and other Property“ )
Beschluss zur Eingliederung einer Tochterfirma ( “Directors Resolution Approving Merger with Wholly – Owned Subsidiary“)
Beschluss Darlehen an Gesellschafter oder Geschäftsteilhaber zu gewähren (“Directors Resolution Authorizing Loans to Officers & Associates“)