04.02.2012 17:47:09 +0100
Luxemburg AG - Datenblatt

AG - Gründung in Luxemburg: Datenblatt

Gesellschaftstyp: Holding 1929, Soparfi-Holding
Aktiengesellschaft (AG)
 
Name: Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "AG" oder "SA"
Zusatz "Holding" ist bei einer Holding 1929 notwendig. 
Kapital: Mindestkapital 31.000 €, muss zu 25 % eingezahlt werden. 
Aktien: Inhaber- oder Namensaktien
Voraussetzung für Inhaberaktien: das Kapital muss vollständig eingezahlt sein. 
Aktienregister: Nicht obligatorisch 
Zustellungsbevollmächtigter: Nein 
Eingetragener Sitz: Ja 
Eintragung in öffentliche Register: Handelsregister, Registre de Commerce et des Sociétés 
Aktionär: mind. 2, können natürliche oder juristische Personen sein. 
Direktor: mind. 3, können natürliche oder juristische Personen sein. 
Sekretär (Kommissar): Ja 
Gründungsdauer: 1 Woche 
Offenlegung BO: Nein 
Offenlegung Aktionär: Die Gründeraktionäre müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Es werden die vollständigen Angaben über Name, Beruf und Wohnsitz gefordert. Anonymität kann durch Nominees gewahrt werden. 
Offenlegung Direktoren: Einzelheiten über die Direktoren müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Nominee-Direktoren sind möglich. 
Beschränkungen Gesellschaftszweck: Ja, soweit Bank- und Versicherungstätigkeiten betreffend.
Holding 1929 darf nicht kommerziell tätig sein. 
Besteuerung: 1. Gewinne aus kommerzieller Tätigkeit werden mit einem progressiven Steuersatz von 16 % bis 30 % besteuert.
2. Holdinggesellschaften 1929 sind völlig steuerfrei.
3. Soparfi-Gesellschaften werden mit ihren Gewinnen aus kommerzieller Tätigkeit normal besteuert. Soweit sie Holding-Funktionen ausüben, sind Dividenden, Kapitalzuwächse und Liquidationserlöse ganz oder teilweise steuerfrei. Die Steuervorteile resultieren aus den nationalen, luxemburgischen Vorschriften, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Mutter/Tochter-Richtlinie. 
Staatliche Steuertaxe: Nur für Holdinggesellschaften 1929: jährlich 2 Promille des eingezahlten Kapitals (Abonnementsgebühr) 
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, 38, anwendbar auf Soparfi-Gesellschaften. Holdinggesellschaften 1929 sind ausgenommen. 
Bilanz: Ja, jedoch keine Veröffentlichung. Bilanzen müssen beim Handelsregister hinterlegt werden. 
Steuererklärungen: Ja, ausgenommen Holdinggesellschaften 1929, die keine Steuererklärung abgeben. 
Buchhaltung: Ja 
Jahresbericht: Ja, durch Kommissar 

GmbH - Gründung in Luxemburg : Datenblatt

Gesellschaftstyp: Holding 1929, Soparfi-Holding
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
 
Name: Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "GmbH" oder "SARL"
Zusatz "Holding" ist bei einer Holding 1929 notwendig. 
Kapital: Mindestkapital 12.500 €, muss vollständig eingezahlt werden. 
Aktien: Keine Aktien, sondern Gesellschafteranteile 
Aktienregister: Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen. 
Zustellungsbevollmächtigter: Nein 
Eingetragener Sitz: Ja 
Eintragung in öffentliche Register: Handelsregister, Registre de Commerce et des Sociétés 
Aktionär: mind. 1 Gesellschafter 
Direktor: mind. 1 Direktor 
Sekretär (Kommissar): Nein 
Gründungsdauer: 1 Woche 
Offenlegung BO: Nein 
Offenlegung Aktionär: Die Gesellschafter müssen immer im Handelsregister eingetragen sein. Anonymität kann durch Nominees gewahrt werden. 
Offenlegung Direktoren: Einzelheiten über die Direktoren müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Nominee-Direktoren sind möglich. 
Beschränkungen Gesellschaftszweck: Ja, soweit Bank- und Versicherungstätigkeiten betreffend.
Holding 1929 darf nicht kommerziell tätig sein. 
Besteuerung: 1. Gewinne aus kommerzieller Tätigkeit werden mit einem progressiven Steuersatz von 16 % bis 30 % besteuert.
2. Holdinggesellschaften 1929 sind völlig steuerfrei.
3. Soparfi-Gesellschaften werden mit ihren Gewinnen aus kommerzieller Tätigkeit normal besteuert. Soweit sie Holding-Funktionen ausüben, sind Dividenden, Kapitalzuwächse und Liquidationserlöse ganz oder teilweise steuerfrei. Die Steuervorteile resultieren aus den nationalen, luxemburgischen Vorschriften, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Mutter/Tochter-Richtlinie. 
Staatliche Steuertaxe: Nur für Holdinggesellschaften 1929: jährlich 2 Promille des eingezahlten Kapitals (Abonnementsgebühr) 
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, 38, anwendbar auf Soparfi-Gesellschaften. Holdinggesellschaften 1929 sind ausgenommen. 
Bilanz: Ja, jedoch keine Veröffentlichung. Bilanzen müssen beim Handelsregister hinterlegt werden. 
Steuererklärungen: Ja, ausgenommen Holdinggesellschaften 1929, die keine Steuererklärung abgeben. 
Buchhaltung: Ja 
Jahresbericht: Ja