| Gesellschaftstyp: | Holding 1929, Soparfi-Holding Aktiengesellschaft (AG) | | Name: | Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "AG" oder "SA" Zusatz "Holding" ist bei einer Holding 1929 notwendig. | | Kapital: | Mindestkapital 31.000 €, muss zu 25 % eingezahlt werden. | | Aktien: | Inhaber- oder Namensaktien Voraussetzung für Inhaberaktien: das Kapital muss vollständig eingezahlt sein. | | Aktienregister: | Nicht obligatorisch | | Zustellungsbevollmächtigter: | Nein | | Eingetragener Sitz: | Ja | | Eintragung in öffentliche Register: | Handelsregister, Registre de Commerce et des Sociétés | | Aktionär: | mind. 2, können natürliche oder juristische Personen sein. | | Direktor: | mind. 3, können natürliche oder juristische Personen sein. | | Sekretär (Kommissar): | Ja | | Gründungsdauer: | 1 Woche | | Offenlegung BO: | Nein | | Offenlegung Aktionär: | Die Gründeraktionäre müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Es werden die vollständigen Angaben über Name, Beruf und Wohnsitz gefordert. Anonymität kann durch Nominees gewahrt werden. | | Offenlegung Direktoren: | Einzelheiten über die Direktoren müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Nominee-Direktoren sind möglich. | | Beschränkungen Gesellschaftszweck: | Ja, soweit Bank- und Versicherungstätigkeiten betreffend. Holding 1929 darf nicht kommerziell tätig sein. | | Besteuerung: | 1. Gewinne aus kommerzieller Tätigkeit werden mit einem progressiven Steuersatz von 16 % bis 30 % besteuert. 2. Holdinggesellschaften 1929 sind völlig steuerfrei. 3. Soparfi-Gesellschaften werden mit ihren Gewinnen aus kommerzieller Tätigkeit normal besteuert. Soweit sie Holding-Funktionen ausüben, sind Dividenden, Kapitalzuwächse und Liquidationserlöse ganz oder teilweise steuerfrei. Die Steuervorteile resultieren aus den nationalen, luxemburgischen Vorschriften, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Mutter/Tochter-Richtlinie. | | Staatliche Steuertaxe: | Nur für Holdinggesellschaften 1929: jährlich 2 Promille des eingezahlten Kapitals (Abonnementsgebühr) | | Doppelbesteuerungsabkommen: | Ja, 38, anwendbar auf Soparfi-Gesellschaften. Holdinggesellschaften 1929 sind ausgenommen. | | Bilanz: | Ja, jedoch keine Veröffentlichung. Bilanzen müssen beim Handelsregister hinterlegt werden. | | Steuererklärungen: | Ja, ausgenommen Holdinggesellschaften 1929, die keine Steuererklärung abgeben. | | Buchhaltung: | Ja | | Jahresbericht: | Ja, durch Kommissar |
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| Gesellschaftstyp: | Holding 1929, Soparfi-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | | Name: | Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "GmbH" oder "SARL" Zusatz "Holding" ist bei einer Holding 1929 notwendig. | | Kapital: | Mindestkapital 12.500 €, muss vollständig eingezahlt werden. | | Aktien: | Keine Aktien, sondern Gesellschafteranteile | | Aktienregister: | Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen. | | Zustellungsbevollmächtigter: | Nein | | Eingetragener Sitz: | Ja | | Eintragung in öffentliche Register: | Handelsregister, Registre de Commerce et des Sociétés | | Aktionär: | mind. 1 Gesellschafter | | Direktor: | mind. 1 Direktor | | Sekretär (Kommissar): | Nein | | Gründungsdauer: | 1 Woche | | Offenlegung BO: | Nein | | Offenlegung Aktionär: | Die Gesellschafter müssen immer im Handelsregister eingetragen sein. Anonymität kann durch Nominees gewahrt werden. | | Offenlegung Direktoren: | Einzelheiten über die Direktoren müssen im Handelsregister veröffentlicht werden. Nominee-Direktoren sind möglich. | | Beschränkungen Gesellschaftszweck: | Ja, soweit Bank- und Versicherungstätigkeiten betreffend. Holding 1929 darf nicht kommerziell tätig sein. | | Besteuerung: | 1. Gewinne aus kommerzieller Tätigkeit werden mit einem progressiven Steuersatz von 16 % bis 30 % besteuert. 2. Holdinggesellschaften 1929 sind völlig steuerfrei. 3. Soparfi-Gesellschaften werden mit ihren Gewinnen aus kommerzieller Tätigkeit normal besteuert. Soweit sie Holding-Funktionen ausüben, sind Dividenden, Kapitalzuwächse und Liquidationserlöse ganz oder teilweise steuerfrei. Die Steuervorteile resultieren aus den nationalen, luxemburgischen Vorschriften, bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Mutter/Tochter-Richtlinie. | | Staatliche Steuertaxe: | Nur für Holdinggesellschaften 1929: jährlich 2 Promille des eingezahlten Kapitals (Abonnementsgebühr) | | Doppelbesteuerungsabkommen: | Ja, 38, anwendbar auf Soparfi-Gesellschaften. Holdinggesellschaften 1929 sind ausgenommen. | | Bilanz: | Ja, jedoch keine Veröffentlichung. Bilanzen müssen beim Handelsregister hinterlegt werden. | | Steuererklärungen: | Ja, ausgenommen Holdinggesellschaften 1929, die keine Steuererklärung abgeben. | | Buchhaltung: | Ja | | Jahresbericht: | Ja |
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