06.01.2009 22:50:37 +0100
Luxemburg

Warum eine luxemburger AG?

 

Die hohen Kosten, der notwendige Kapitaleinsatz und der hohe Verwaltungsaufwand zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, im besonderen einer deutschen AG sind oft ein Hindernis für Unternehmensgründer in Deutschland.

Das Erscheinungsbild der einzelnen GmbH hat in der Öffentlichkeit zwar nicht das Image verloren, konnte aber dem erhöhten Sicherheitsbedürfniss mittlerweile nicht mehr standhalten.

Mit dem Beitritt Luxemburgs zur Europäischen Union hat sich die Situation grundlegend geändert. Mit der Gründung einer AG in Luxemburg, kann ohne allzu große Kosten und Kapitaleinsatz das private Risiko optimal begrenzt werden.

Sie eignet sich deshalb auch für kleinere und mittlere Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf, da das Kapital gestellt werden kann.

Die Vorteile der luxemburger Aktiengesellschaft gegenüber einer deutschen AG bestehen in erster Linie in dem geringeren Kapitalbedarf als auch in dem geringeren Verwaltungsaufwand.

Das Erscheinungsbild der GmbH nach außen hin bleibt bestehen, hingegen im Innenverhältniss die AG die Durchgriffshaftung verhindert. Die deutschen Behörden, einschließlich der Industrie- und Handelskammern, haben kein Interesse an einer Information der Unternehmer zu diesem Thema, da Auslandsfirmen für sie weniger Kontrolle und weniger Einfluß bedeuten. Viele deutsche Unternehmer informieren sich selbst nicht umfassend genug über alle Möglichkeiten ausländischer Firmenkonstruktionen.

 

Luxemburg ein Unternehmensstandort im Herzen Europas.

Bedingt durch seine geographische Lage am Schnittpunkt verschiedener europäischer Kulturen sieht sich das Großherzogtum Luxemburg seit jeher einer Wirtschaftspolitik verpflichtet, die dem internationalen Handel förderlich ist und zudem ausländisches Kapital anzuziehen vermag.

Auf diese Weise ist Luxemburg die Integration in den erweiterten Europäischen Binnenmarkt gelungen ohne seine spezielle Eigenart aufgeben zu müssen.

Luxemburg ist das kleinste EU-Mitglied.

Das Großherzogtum Luxemburg erstreckt sich auf einer Fläche von nur 2.586 m zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien und Frankreich. Das Land zählt 406.600 Einwohner, davon leben 1/5 in der Hauptstadt Luxemburg.

Luxemburg ist als selbständiger Staat Mitglied aller wichtigen internationalen Institutionen. So ist Luxemburg als Gründungsmitglied der Europäischen Union gleichzeitig auch Verwaltungssitz mehrerer EU - Institutionen.

Das Großherzogtum ist seit jeher bestrebt, internationale Investoren durch eine liberale Wirtschaftspolitik anzuziehen. Diese Politik hat Luxemburg einen erheblichen Wohlstand gebracht das Bruttosozialprodukt je Einwohner gehört zu den höchsten in der EU. Luxemburg zählt nur 6.000 Arbeitslose, rund 3 % der aktiven Bevölkerung, und beschäftigt zugleich 50.000 Grenzgänger.

Die Industrialisierung Luxemburgs im letzten Jahrhundert ging ursprünglich von der Stahlindustrie aus, die 1960 noch die tragende Säule der luxemburger Industrie darstellte. In der Folgezeit ist die Politik des Landes auf den Ausbau seiner industriellen Basis ausgerichtet gewesen.

Die in diesem Rahmen geschaffenen attraktiven Standortbedingungen haben die Ansiedlung von weltbekannten Industriegruppen wie z.B. TDK, Electrolux, Good Year, Dupont de Nemours, General Motors und Guardian Industries, neben 220 internationalen Banken, 1.400 Investment Fonds, internationalen Rückversicherungen sowie ca. 12.000 Holdinggesellschaften ermöglicht.

Im Ergebnis ist so ein breitgefächerter Industriesektor entstanden mit zahlreichen Unternehmen, die in weltweit tätigen Konzernen integriert sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit international unter Beweis stellen.

Die Gründung einer Handelsgesellschaft bedarf keiner behördlichen Genehmigung. Allerdings unterwirft die luxemburger Gesetzgebung die Ausübung jeder aktiven gewerblichen Tätigkeit einer sog. Handelsermächtigung ("aurorisation d'etablissement"), die vom Mittelstandsministerium erteilt wird (LCI ist hierbei gerne behilflich). 

 

  

Allgemeine Informationen

Das Großherzogtum Luxemburg liegt zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland.

Es ist ein Binnenland mit einer Fläche von 2.586 Km² und hat rund 390.000 Einwohner, davon ca. 100.000 Ausländer. Das Land hat eine Wirtschaftsunion mit Belgien abgeschlossen. Die Währungen sind gegenseitig austauschbar; es besteht eine Zollunion.

Luxemburg ist einer der wichtigsten Finanzplätze in Europa  mit einer außergewöhnlich guten Reputation und ist als kompetenter Partner bekannt, wenn es sich um professionelle Beratung bei internationalen Geschäften, mit hoher Stabilität und großer Anonymität handelt.

Staatsform                      : Parlamentarische Monarchie

 

Hauptstadt                      : Luxembourg, 90.000 Einwohner

 

Währungseinheit             : Euro / €

 

Telefonvorwahlnummer : 00352 /  

 

Der Standort Luxemburg zeichnet sich insbesondere durch folgende Vorteile aus :

*      Politische und wirtschaftliche Stabilität

*      Steuervorteile

*      Gute Kommunikationsmöglichkeiten und

        Verbindungen

*      Völlige Anonymität möglich

*      Ausgezeichnete Finanzdienstleistungen

Bankwesen :

In Luxemburg existieren insgesamt ca. 300 Banken und Bankrepräsentanzen. Die meisten Banken sind Filialen ausländischer Banken. Überwiegend in Luxemburger Besitz befindliche Banken sind :

*      BGL   ( Banque Generale du Luxemburg )

*      BCEE ( Banque et Caisse d’ epargne  de l’etat )

Bankgeheimnis :

Das Bankgeheimnis wird in Luxemburg durch besonders drakonische Strafvorschriften gewährleistet. Ein Bruch des Bankgeheimnisses wird ohne besonderen Strafantrag verfolgt und es drohen Gefängnisstrafen bis zu sieben Jahren und Geldstrafen.  

Es besteht eine Auskunftspflicht der Banken im Todesfall nur für in Luxemburg wohnhafte, d.h. unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Ausländer fallen nicht unter diese Regelung. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluß möglich, sofern die strafrechtliche Verfolgung von z.B. Drogendelikten oder anderen kriminellen Handlungen besteht.

Zwischenstaatliche Rechtshilfe :

Auf Rechtshilfeersuchen in Steuer- und Steuerstrafverfahren ausländischer Staaten pflegen die luxemburger Behörden nicht zu reagieren.

Im Verhältnis zu Deutschland hat sich Luxemburg durch Art. 23 des DBA vom 23.08.1958 zur Gewährung von Amts- und Rechtshilfe verpflichtet, jedoch sieht Art. 23 Absatz 6 des DBA ausdrücklich vor, daß weder Deutschland noch Luxemburg die Verpflichtung hat, verwaltungstechnische Maßnahmen durchzuführen, die den Vorschriften der beiden Vertragsstaaten oder Ihrer Verwaltungspraxis widersprechen. Da die luxemburger Finanzverwaltungen angeblich noch nie Auskünfte über Bankguthaben eingeholt hat, wird sie dies sicher auch nicht für ihre deutschen Kollegen tun.

 

 

 

 

 

 

 

Aufenthaltserlaubnis und Meldebestimmungen :

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben Staatsangehörige der EG nur zu stellen, wenn die beabsichtigte Aufenthaltsdauer länger als drei Monate betragen wird. Die Behörden erteilen in der Regel diese Aufenthaltserlaubnis nur, wenn entweder die Gründung einer selbständigen Tätigkeit oder ein Arbeitsvertrag nachgewiesen wird.

Für den Fall des ständigen Aufenthaltes in Luxemburg haben sich alle Ausländer innerhalb von 8 Tagen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung des Ortes anzumelden, es findet keine Bevorzugung von EG - Bürgern statt. Für Unternehmer, sowie für Staatsangehörige der EG - Mitgliedsstaaten, die in Luxemburg vor Ort gewerblich tätig werden wollen, bestehen gewisse Niederlassungsvorschriften, auf die das luxemburgische Niederlassungsgesetz vom 28.12.1988 näher eingeht. Zur Erlangung der notwendigen Niederlassungsermächtigung ist vor der Niederlassung bzw. der Aufnahme der gewerbliche Tätigkeit ein Antrag an das Mittelstandsministerium in Luxembourg - Stadt zu richten.  

Zur Führung einer Niederlassung muß der Administrateur oder Geschäftsführer seine Kompetenz durch eine Ausbildung / Berufsabschluß nachweisen. Jeder Gewerbetreibende, ob natürliche oder juristische Person, ist verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der gewerblichen Aktivitäten in das Firmenregister eintragen zu lassen. Soweit es sich um Gesellschaften handelt, die LCI für Sie gründet, werden alle erforderlichen Eintragungsformalitäten für Sie erledigt.

Luxemburg ein Steuerparadies ?

Es besteht in der Öffentlichkeit die Meinung, daß Luxemburg als EG - Mitgliedstaat ein Steuerparadies sei. Dies ist nur mit einigen Einschränkungen haltbar. Zusätzlich zu der Nullbesteuerung von Holdinggesellschaften für Ausländer und einiger Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, so sind z. B. in Luxemburg Vermögen von Ausländern, die sich auf Bankkonten oder in Bankdepots befinden, bei Tod des Eigentümers von der Erbschaftssteuer befreit, sowie bei den Investmentfonds sind die luxemburger Steuersätze durchweg niedriger als die anderer EG - Staaten.

1980 und 1984 wurden Gesetze verabschiedet, um Luxemburg neben dem florierenden Bankwesen die Entwicklung weiterer Finanzgeschäfte zu ermöglichen. So lassen sich seit 1980 zunehmend ausländische Investmentfonds im Großherzogtum nieder, da steuerlich besonders günstige Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

Man bemüht sich weiterhin, Versicherer, Rückversicherer und konzerneigene Versicherungsgesellschaften, sogenannte Captives ins Land zu locken, was Luxemburg schon 1988 Platz vier unter den führenden Captives - Zentren in der Welt bescherte.   

Recht human kann man verschiedene Steuerpraxen bezeichnen, die auf Erfahrung beim Umgang mit den luxemburger Steuerbehörden beruhen, die aber keineswegs einen entsprechend gesetzlich durchsetzbaren Anspruch des Steuerpflichtigen bedeuten. So ist z.B. bekannt, daß die luxemburger Finanzbehörden die Anzahl der notwendigen Steuerprüfer auf ein Minimum beschränkt haben und die Steuerbeamten angewiesen sind, die Prüfung „im Interesse“ des ausländischen Steuerpflichtigen durchzuführen.

Dies weitet sich in der Praxis dahin aus, daß der luxemburger Fiskus grundsätzlich alle Ausgaben eines Unternehmens als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkennt, soweit sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Allerdings achten die Steuerbehörden in letzter Zeit peinlich genau darauf, daß die Steuererklärungen und Bilanzen termingerecht abgegeben werden. Darüber hinaus existieren für Provisionszahlungen an Ausländer keinerlei Kontrollmitteilungen an den ausländischen Fiskus, da weder der Name noch die Anschrift des Zahlungsempfängers bekanntgegeben werden. Die Steuerprüfungen finden auch grundsätzlich nicht in den Betrieben statt.

In der Regel fragt der Prüfer nur telefonisch beim Steuerberater des Unternehmens an und erbittet entsprechende Erklärung der ihm unklar erscheinenden Bilanzpositionen.

Erscheinen ihm die so erhaltenen Auskünfte glaubwürdig und ausreichend, so ist die Angelegenheit damit erledigt. Nur in Zweifelsfällen wird die Zusendung von Unterlagen vom Finanzamt verlangt.