03.12.2008 09:46:37 +0100
LCI-Existenzgründung

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LCI - Existenzgründungen

Um eine Unternehmensgründung sinnvoll zu gestalten empfehlen wir folgende Schritte.
Zu Beginn steht immer die Analyse der momentanen und tatsächlichen Unternehmenssituation, um die Ziele des Mandanten mit den allgemeinen gesetzlichen Möglichkeiten zu vergleichen.
LCI versucht durch eine Unternehmensgründung Neustrukturierung, mögliche vorhandene Ressourcen des Mandanten zu nutzen, und versucht diese Potentiale dann optimal umzusetzen.
Nach der Analyse wird ein Anforderungsprofil in Absprache mit dem Mandanten erarbeitet in dem die Zielsetzung schriftlich festgehalten wird.
Dies dient einmal dazu die Kosten des Mandanten möglichst niedrig zu halten, und zum anderen zur allgemeinen Sicherheit für beide Seiten.
Auf dieser Grundlage wird eine genaue Vorgehensweise mit dem Mandanten erarbeitet, die praxisnahe Lösungen und eine individuelle zielgerichtete Konstruktion anbietet, um die Voraussetzung zu schaffen.
Diese Neukonstruktion der Gesellschaft ist zugleich auch Voraussetzung zur Verlagerung des Unternehmens an einen international günstigeren Standort.
LCI kann in diesem Zusammenhang an vielen wichtigen Unternehmensstandorten Gründungen und Verlagerungen anbieten.
Eine Beratung wird immer auch an deren Erfolg gemessen, deshalb arbeitet LCI erfolgsorientiert.
Das bedeutet daß die entwickelten Konzepte immer den Anspruch beinhalten, für den Mandanten eine Investition mit einem möglichst schnellen und deutlich erkennbarem wirtschaftlichen Vorteil zu verbinden.
Dabei sollen diese entwickelten Konzepte langfristig, das heißt auch in Zukunft sinnvoll auf Basis der aktuellen Gesetzgebung umgesetzt werden können.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten kann nur dann erreicht werden, wenn sich beide gemeinsam auf vorher festgesetzte und auch erreichbare Ziele einigen.
Ein Erfolg für beide Seiten wird nur dann erreicht, wenn beide Seiten einen engen und ständigen Informationsaustausch pflegen.
Eine der zentralen Ziele einer jeden Beratung stellt immer die Erhöhung der wirtschaftlichen Standfestigkeit und der finanziellen Unabhängigkeit für den Mandanten dar.
Durch die Möglichkeit einer optimalen Beratung unter Nutzung aller Wirtschaftsexperten, können die jeweiligen Spezialisten auch internationale Konzepte und anspruchsvolle Unternehmenskonstruktionen realisieren.
Der Sinn dieser Konzeptionierung resultiert aus dem Zusammenwachsen aller internationalen Märkte und der sich hieraus ergebenden immer stärker werdenden ausländischen Konkurrenz aber auch aus den sich daraus ergebenden Gestaltungsspielräume.
Der Vorteil dieser Konzepte besteht darin, daß zusammen mit den Kooperationspartnern, die Möglichkeiten der internationalen Märkte, deren Standort- und Wettbewerbsvorteile für unsere Mandanten optimal erschlossen werden können. Sie werden unter dem Aspekt der Wettbewerbsunterstützung betrachtet um die internationalen Unterschiede, bei den verschiedenen Firmenstandorten und dem jeweiligen Firmen- und Steuerrecht für unsere Mandanten, und deren Projekte und Unternehmen nutzbar umzusetzen. Diese Unternehmenskonzepte dienen unter anderem dazu, die Wirtschaftlichkeit eines bestimmten Projektes oder eines ganzen Unternehmens, im internationalen Geschäftslebens erst herzustellen oder durchführbar zu gestalten. Bedingt dadurch, daß eine große Anzahl an Unternehmensstandorten zur Verfügung stehen, ergeben sich hieraus wieder eine noch größerer Zahl von möglichen wirtschaftlich sinnvollen Konstruktionen.

Firmenübernahmen:

LCI verfügt über das notwendige Know - How sowie die Fachleute um erfolgreiche Firmenübernahmen im Auftrag der Klienten durchführen zu können. Dies bedeutet das diese Firmen nach einer Übernahme von LCI entweder saniert werden können, oder eine erfolgreiche Konkursabwicklung angeboten werden kann, und parallel dazu eine Neugründung.
Übernahmen können allerdings auch aus konkurrenztaktischen, steuerlichen oder Konkursgründen, im Auftrag der Klienten durchgeführt werden, wenn der eigentlich Übernehmende anonym bleiben möchte. Dies wird dann in einem Treuhandvertragsverhältnis durchgeführt.

Treuhänderservice:

LCI bietet grundsätzlich bei allen Firmenarten unabhängig ob es sich hierbei um Firmenübernahmen oder um Firmenneugründungen, um internationale Gründungen, oder um deutsche Firmengründungen handelt, einen kompletten Treuhandservice an. Der Treuhandservice kann auch im Zusammenhang mit dem Domizilierungsservice angeboten werden. Dies gilt auch für alle deutschen Firmenneugründungen ( GmbH, AG ).

Domizilierungsservice:

Ebenso wie bei dem Treuhandservice, bietet LCI auch allen Klienten einen Domizilierungsservice an.
Ein Firmendomizil also Firmensitz ist grundsätzlich an allen internationalen Gründungsorten für eine Firmengründung unbedingte Voraussetzung. Der Domizilierungsservice kann auch mit dem Treuhandservice von LCI im Zusammenhang angeboten werden. Dies gilt auch für alle deutschen Firmenneugründungen (GmbH, AG).

Büroservice:

LCI bietet für alle Klienten einen Büroservice an, dies beinhaltet unter anderem Telefon-, Post-, Telefaxservice, Büro-, Konferenz- und Besprechungsräume sowie verschiedene andere Leistungsmerkmale. Weiteres auf besondere Anfrage.

GmbH - Gründung:

Die deutsche GmbH ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 25.000.- €. 
Das bedeutet, das die Haftungsgrenze der GmbH in Deutschland bei der Summe des jeweils vorher eingezahlten Stammkapitals maximal liegt.

Grundsätzlich sind bei der deutschen GmbH zwei Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der GmbH - Gesellschafter und die andere der GmbH - Geschäftsführer.
Hierbei ist der Gesellschafter einer deutschen GmbH dann der Inhaber des Unternehmens, und der Geschäftsführer der gesetzlich berechtigte Vertreter nach außen hin, der unterschriftsberechtigt ist, Verträge im Namen der GmbH schließt, und die Firma leitet.
Für die Gründung einer deutschen GmbH ist mindestens eine natürliche Person gesetzlich vorgeschrieben, die auch beide gesetzlich vorgeschriebenen Positionen gleichzeitig stellen kann.
In diesem Fall ist der Gründer der GmbH, der Inhaber und gesetzlicher Vertreter zugleich, und er hält auch alle GmbH - Anteile zu 100 %.
Die Position des Gesellschafters kann wahlweise eine natürliche Person oder eine juristische Person, z.B. ein anderes Unternehmen sein, während die Position des Geschäftsführers in jedem Fall eine natürliche Person sein muss.

Es können aber auch theoretisch unbegrenzt viele Gesellschafter und Geschäftsführer gestellt werden, juristische wie auch natürliche Personen.

Die GmbH - Anteile müssen anders, als bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, vorher von den Gründern festgelegt werden und durch den Notar vor der Eintragung beurkundet werden.

Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Gesellschafteränderungen (Besitzänderungen) bei der GmbH, im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, der Notar dies jedes mal wieder neu beurkunden muss.

Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden.

Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann.
Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, das in der sogenannten Gründungsphase der GmbH, der Gründer mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsvorgänge vor der endgültigen Eintragung im Handelsregister haftet. Das hat zur Folge das für alle Verträge die vor der Eintragung im Namen der GmbH abgeschlossen werden, der Gründer haften muss.
Wenn ein Firmengründer in Deutschland möglichst schnell mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen muss, um einen wichtigen Auftrag nicht wieder zu verlieren, muss er das Risiko eingehen, diesen schon in der Gründungsphase der GmbH abzuschließen.

Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen GmbH nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt.

Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen.
LCI AG bietet allen GmbH - Gründern nun die Möglichkeit an, diesen langen und risikovollen Gründungszeitraum drastisch und legal zu verkürzen.

Die Gründung/Übergabe der GmbH - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen GmbH kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 25.000.- € erfolgen.

Unsere GmbH's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "GmbH - Mäntel", sondern neue GmbH's.



1. Schritt: Sie informieren uns, daß Sie eine GmbH über uns erwerben  wollen.

 

2. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu.

 

3. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die GmbH beziehen möchten.

 

4. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab.

 

5. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab.

 

6. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue GmbH.

 

 

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AG - Gründung:

Die deutsche AG ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform, wenn es sich darum handelt, das die Gründung einer Gesellschaft zur Kapitalaufnahme genutzt werden soll.


Die Gründung einer AG ist im Fall einer Kapitalaufnahme unbedingte Vorraussetzung, da nur eine Aktiengesellschaft über die Möglichkeit verfügt, einen mathematisch und juristisch international genau festgelegten Anteil des Unternehmens in Form von Aktienanteilen an Investoren ( LCI AG ) abgeben zu können.
Dies ist somit die optimale Absicherung zwischen dem Investor auf der einen Seite und dem Unternehmer auf der anderen Seite.

Bei der Kapitalaufnahme sollte also immer der Sicherheitsaspekt des Kapitalgebers im Vordergrund stehen, das bedeutet also die Absicherung über Aktienanteile an einem Unternehmen.

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft auf Basis von Aktien in Höhe eines bestimmten Nennwertes, einer bestimmten Anzahl und Stückelung sowie einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 50.000.- €.
Das bedeutet, das die Haftungsgrenze der AG in Deutschland bei der Summe des jeweils vorher eingezahlten Stammkapitals maximal liegt.

Grundsätzlich sind bei der deutschen AG mindestens 4 Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der Vorstand und die anderen drei sind die Aufsichtsratsmitglieder.
Hierbei sind die Aufsichtsratsmitglieder einer deutschen AG dann das Kontrollorgan des Unternehmens, und der Vorstand der gesetzlich berechtigte Vertreter nach außen hin, der unterschriftsberechtigt ist, Verträge im Namen der AG schließt, und die Firma leitet.
Für die Gründung einer deutschen AG sind mindestens 4 Positionen gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Position des Vorstands, wie als auch für die 3 Positionen des Aufsichtsrats sind natürliche Person gesetzlich vorgeschrieben.

Die AG - Anteile ( Aktien ) regeln im Vergleich zur Gründung einer GmbH die Besitzverhältnisse wesentlich leichter, und zwar im direkten Verhältnis der vorher festgelegten Aktienanteilen der Gründer und werden durch den Notar bei der Eintragung beurkundet.

Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Anteilsänderungen ( Besitzänderungen ) der AG, im Gegensatz zu einer GmbH, der Notar dies nicht jedes mal wieder neu beurkunden muss.

Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden.

Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann.
Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, das in der sogenannten Gründungsphase der AG, der Gründer mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsvorgänge vor der endgültigen Eintragung im Handelsregister haftet.

Das hat zur Folge das für alle Verträge die vor der Eintragung im Namen der AG abgeschlossen werden, der Gründer haften muss. Wenn ein Firmengründer in Deutschland möglichst schnell mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen muss, um einen wichtigen Auftrag nicht wieder zu verlieren, muss er das Risiko eingehen, diesen schon in der Gründungsphase der AG abzuschließen.

Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen AG nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt. Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen.

LCI AG bietet allen AG - Gründern nun die Möglichkeit an, diesen langen und risikovollen Gründungszeitraum drastisch und legal zu verkürzen.

Die Gründung / Übergabe der AG - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen AG kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 50.000.- € erfolgen. Unsere AG's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "AG - Mäntel", sondern neue AG's.

1. Schritt: Sie informieren uns, daß Sie eine AG über uns erwerben wollen.

3. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu.

4. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die AG beziehen möchten.

5. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab.

6. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab.

7. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue AG.

 

 

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