Limited - Datenblatt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ltd - Gründung in England: Datenblatt
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A) Basispaket
230.- Euro Gründung einer Limited sowie anschließende Zusendung der Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag inkl. deutscher Übersetzung.
B) Blitzzuschlag
65.- Euro Wie unter A) beschrieben aber Gründungszeitraum innerhalb von 24 Std.
C) Beglaubigte Registerbescheinigung
170.- Euro Zusendung einer von einem deutschen Notar beglaubigten Bescheinigung über den Eintrag der Limited beim Companies House, aus dem die Namen des Director(s) und Secretary sowie die Adresse des Registered Office hervorgeht. Dauer ca. 10 - 14 Tage; ist erforderlich bei allen in Deutschland öffentlich zu beglaubigenden Handlungen im Namen der Limited, wie z.B. Anmeldung einer Niederlassung beim deutschen Handelsregister.
D) Beglaubigte Übersetzung des Gesellschaftervertrages
75.- Euro Zusendung einer eines gerichtlich zugelassenen Übersetzers beglaubigten Übersetzung des Gesellschaftervertrages (Memorandum and Articles of Association). Dauer ca. 10 Tage; ist erforderlich zur Anmeldung einer Niederlassung beim deutschen Handelsregister.
E) Registerauszug
15.- Euro Zusendung eines unbeglaubigten Auszugs aus dem Register des Companies House, aus dem der Namen des / der Director(s) der Limited hervorgeht.
F) Beglaubigter Registerauszug mit Apostille
175.- Euro Zusendung eines vom Companies House beglaubigten und vom englischen Außenministerium beglaubigten ("apostillierten") Registerauszug aus dem der Name des / der Director(s) und die Anschrift des Registered Office der Limited hervorgeht (Dauer ca. 3 Wochen) ist in der Regel nur bei öffentlichen Handlungen außerhalb Deutschlands erforderlich.
G) Beglaubigte Abschrift des Gesellschaftervertrages
125.- Euro Zusendung einer von einem deutschen Notar beglaubigten Abschrift des beim Companise House hinterlegten Gesellschaftervertrages. Dauer ca. 10 - 14 Tage; wird von einigen deutschen Handelsregistern bei der Anmeldung einer Niederlassung gefordert.
H) Deutsche Bankkonten
225.- Euro Beantragung eines Geschäftskontos im Namen der Limited (inkl. Onlinebanking und Automatenkarte) und eines zus. Sparkontos im Namen des / eines Directors bei zwei verschiedenen deutschen Banken, jeweils ohne Schufa-Abfrage. Hierzu werden folgende Positionen benötigt : Pos. C) die beglaubigte Registerbescheinigung Pos. D) die beglaubigte Übersetzung
I) Englische VAT - ID
70.- Euro Zusendung der zur Beantragung einer englischen Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Custom and Excies erforderlichen Unterlagen inkl. deutscher Anleitung der englischen VAT-ID. Diese ist nur bei einer Steuerpflicht in England notwendig.
JahreskostenJ) Registered Office (West Yorkshire), 12 Monate
95.- Euro Registered Office Adresse in West Yorkshire (keine c/o-Postfachadresse). Es handelt sich hierbei um die Adresse des englischen Steuerberaters. Weiterleitung der regelmäßigen behördlichen Korrespondenz und Vorhaltung der gesetzlichen Register "Statutory Books".
K) Aufpreis Registered Office (London), 12 Monate
25.- Euro Wie unter Pos. K, jedoch Registered Office in London statt Yorkshire, es handelt sich hierbei um einen bekannten Büroserviceanbieter.
L) Aufpreis erweiterte Postweiterleitung, 12 Monate
155.- Euro Wie unter Pos. K, jedoch die Weiterleitung jeglicher an das Registered Office gerichtete Korrespondenz für 12 Monate zzgl. Porto.
M) Treuhand-Secretary, 12 Monate
90.- Euro Gestellung eines treuhänderischen Secretary.
N) Treuhand-Director, 12 Monate
500.- Euro Gestellung eines treuhänderischen Director, der dem eigentlichen Besitzer der Limited eine Generalvollmacht erteilt; die Generalvollmacht kann für 75.- Euro notariell beglaubigt werden.
O) Treuhand-Gesellschafter zur Gründung
90.- Euro Gestellung eines treuhänderischen Gesellschafters, der seine Anteile unverzüglich nach erfolgter Gründung an den Käufer / Besitzer übereignet; der Käufer / Besitzer wird beim Register im 1. Jahr nicht als Gesellschafter geführt. Die Verlängerung ab dem zweiten Jahr kostet 150.- Euro.
P) Fullservice - Angebot
120.- Euro Dies ist nur in Verbindung mit dem Treuhand-Secretary möglich. Es können hierbei alle regelmäßigen englischen Behördenangelegenheiten der Limited für 12 Monate in deutsch über den Treuhand-Secretary abgewickelt werden. (Mit Ausnahme der Erstellung der Jahresabschlüsse) Der Fullservice beinhaltet folgende Leistungen : Wichtige Behördenformulare werden rechtzeitig inkl. einer ausführlichen deutschen "Ausfüllanleitung" zugesandt. Für komplizierte Behördenformulare (z.B. Annual Return) erhält der Kunde einen klaren deutschen Fragebogen; die Weiterleitung der Angaben wird hierbei übernommen. Zur Verfügungstellung englischer Musterbriefe und Beschlüsse falls erforderlich (z.B. Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung). Sicherstellung durch automatisiertes System zur Wiedervorlage und Erinnerung, um wichtige Fristen gegenüber den englischen Behörden zu wahren. Unterschriebene Formulare können an die englischen Behörden für den Kunden weitergeleitet werden. Etwaige anfallende Amtsgebühren englischer Behörden können auch in Euro umgerechnet für den Kunden weitergeleitet werden.
Q) Englischer Jahresabschluß
200.- Euro Die "Accounts" bestehen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Lagebericht des Directors, und einer anschließenden Zusendung an das Companies House. Die Leistungen werden durch eine deutsche Steuerkanzlei erbracht und auch fakturiert, die hierzu den deutschen Jahresabschluß der Limited benötigt.
R) Amtsgebühr ab dem zweiten Jahr
55.- Euro Annual Return Fees des englischen Registers - Companies House. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||