06.01.2009 23:27:15 +0100
Deutschland

GmbH Gründung :

Die deutsche GmbH ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 25.000.- €. 
Das bedeutet, das die Haftungsgrenze der GmbH in Deutschland bei der Summe des jeweils vorher eingezahlten Stammkapitals maximal liegt.

Grundsätzlich sind bei der deutschen GmbH zwei Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der GmbH - Gesellschafter und die andere der GmbH - Geschäftsführer.
Hierbei ist der Gesellschafter einer deutschen GmbH dann der Inhaber des Unternehmens, und der Geschäftsführer der gesetzlich berechtigte Vertreter nach außen hin, der unterschriftsberechtigt ist, Verträge im Namen der GmbH schließt, und die Firma leitet.
Für die Gründung einer deutschen GmbH ist mindestens eine natürliche Person gesetzlich vorgeschrieben, die auch beide gesetzlich vorgeschriebenen Positionen gleichzeitig stellen kann.
In diesem Fall ist der Gründer der GmbH, der Inhaber und gesetzlicher Vertreter zugleich, und er hält auch alle GmbH - Anteile zu 100 %.
Die Position des Gesellschafters kann wahlweise eine natürliche Person oder eine juristische Person, z.B. ein anderes Unternehmen sein, während die Position des Geschäftsführers in jedem Fall eine natürliche Person sein muss.

Es können aber auch theoretisch unbegrenzt viele Gesellschafter und Geschäftsführer gestellt werden, juristische wie auch natürliche Personen.

Die GmbH - Anteile müssen anders, als bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, vorher von den Gründern festgelegt werden und durch den Notar vor der Eintragung beurkundet werden.

Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Gesellschafteränderungen (Besitzänderungen) bei der GmbH, im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, der Notar dies jedes mal wieder neu beurkunden muss.

Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden.

Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann.
Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, das in der sogenannten Gründungsphase der GmbH, der Gründer mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsvorgänge vor der endgültigen Eintragung im Handelsregister haftet. Das hat zur Folge das für alle Verträge die vor der Eintragung im Namen der GmbH abgeschlossen werden, der Gründer haften muss.
Wenn ein Firmengründer in Deutschland möglichst schnell mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen muss, um einen wichtigen Auftrag nicht wieder zu verlieren, muss er das Risiko eingehen, diesen schon in der Gründungsphase der GmbH abzuschließen.

Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen GmbH nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt.

Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen.
LCI AG bietet allen GmbH - Gründern nun die Möglichkeit an, diesen langen und risikovollen Gründungszeitraum drastisch und legal zu verkürzen.

Die Gründung/Übergabe der GmbH - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen GmbH kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 25.000.- € erfolgen.

Unsere GmbH's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "GmbH - Mäntel", sondern neue GmbH's.



1. Schritt: Sie informieren uns, daß Sie eine GmbH über uns erwerben  wollen.

2. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu.

3. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die GmbH beziehen möchten.

4. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab.

5. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab.

6. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue GmbH.

 

 

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AG - Gründung :

Die deutsche AG ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform, wenn es sich darum handelt, das die Gründung einer Gesellschaft zur Kapitalaufnahme genutzt werden soll.


Die Gründung einer AG ist im Fall einer Kapitalaufnahme unbedingte Vorraussetzung, da nur eine Aktiengesellschaft über die Möglichkeit verfügt, einen mathematisch und juristisch international genau festgelegten Anteil des Unternehmens in Form von Aktienanteilen an Investoren ( LCI AG ) abgeben zu können.
Dies ist somit die optimale Absicherung zwischen dem Investor auf der einen Seite und dem Unternehmer auf der anderen Seite.

Bei der Kapitalaufnahme sollte also immer der Sicherheitsaspekt des Kapitalgebers im Vordergrund stehen, das bedeutet also die Absicherung über Aktienanteile an einem Unternehmen.

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft auf Basis von Aktien in Höhe eines bestimmten Nennwertes, einer bestimmten Anzahl und Stückelung sowie einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 50.000.- €.
Das bedeutet, das die Haftungsgrenze der AG in Deutschland bei der Summe des jeweils vorher eingezahlten Stammkapitals maximal liegt.

Grundsätzlich sind bei der deutschen AG mindestens 4 Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der Vorstand und die anderen drei sind die Aufsichtsratsmitglieder.
Hierbei sind die Aufsichtsratsmitglieder einer deutschen AG dann das Kontrollorgan des Unternehmens, und der Vorstand der gesetzlich berechtigte Vertreter nach außen hin, der unterschriftsberechtigt ist, Verträge im Namen der AG schließt, und die Firma leitet.
Für die Gründung einer deutschen AG sind mindestens 4 Positionen gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Position des Vorstands, wie als auch für die 3 Positionen des Aufsichtsrats sind natürliche Person gesetzlich vorgeschrieben.

Die AG - Anteile ( Aktien ) regeln im Vergleich zur Gründung einer GmbH die Besitzverhältnisse wesentlich leichter, und zwar im direkten Verhältnis der vorher festgelegten Aktienanteilen der Gründer und werden durch den Notar bei der Eintragung beurkundet.

Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Anteilsänderungen ( Besitzänderungen ) der AG, im Gegensatz zu einer GmbH, der Notar dies nicht jedes mal wieder neu beurkunden muss.

Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden.

Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann.
Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, das in der sogenannten Gründungsphase der AG, der Gründer mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsvorgänge vor der endgültigen Eintragung im Handelsregister haftet.

Das hat zur Folge das für alle Verträge die vor der Eintragung im Namen der AG abgeschlossen werden, der Gründer haften muss. Wenn ein Firmengründer in Deutschland möglichst schnell mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen muss, um einen wichtigen Auftrag nicht wieder zu verlieren, muss er das Risiko eingehen, diesen schon in der Gründungsphase der AG abzuschließen.

Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen AG nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt. Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen.

LCI AG bietet allen AG - Gründern nun die Möglichkeit an, diesen langen und risikovollen Gründungszeitraum drastisch und legal zu verkürzen.

Die Gründung / Übergabe der AG - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen AG kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 50.000.- € erfolgen. Unsere AG's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "AG - Mäntel", sondern neue AG's.

1. Schritt: Sie informieren uns, daß Sie eine AG über uns erwerben wollen.

3. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu.

4. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die AG beziehen möchten.

5. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab.

6. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab.

7. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue AG.

 

 

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