Deutschland | ||
GmbH Gründung :Die deutsche GmbH ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 25.000.- €. Grundsätzlich sind bei der deutschen GmbH zwei Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der GmbH - Gesellschafter und die andere der GmbH - Geschäftsführer. Es können aber auch theoretisch unbegrenzt viele Gesellschafter und Geschäftsführer gestellt werden, juristische wie auch natürliche Personen. Die GmbH - Anteile müssen anders, als bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, vorher von den Gründern festgelegt werden und durch den Notar vor der Eintragung beurkundet werden. Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Gesellschafteränderungen (Besitzänderungen) bei der GmbH, im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, der Notar dies jedes mal wieder neu beurkunden muss. Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden. Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann. Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen GmbH nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt. Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen. Die Gründung/Übergabe der GmbH - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen GmbH kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 25.000.- € erfolgen. Unsere GmbH's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "GmbH - Mäntel", sondern neue GmbH's.
2. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu. 3. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die GmbH beziehen möchten. 4. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab. 5. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab. 6. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue GmbH.
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AG - Gründung :Die deutsche AG ist die in Deutschland meist genutzte Firmenform, wenn es sich darum handelt, das die Gründung einer Gesellschaft zur Kapitalaufnahme genutzt werden soll.
Bei der Kapitalaufnahme sollte also immer der Sicherheitsaspekt des Kapitalgebers im Vordergrund stehen, das bedeutet also die Absicherung über Aktienanteile an einem Unternehmen. Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft auf Basis von Aktien in Höhe eines bestimmten Nennwertes, einer bestimmten Anzahl und Stückelung sowie einem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 50.000.- €. Grundsätzlich sind bei der deutschen AG mindestens 4 Positionen gesetzlich vorgeschrieben, die eine ist der Vorstand und die anderen drei sind die Aufsichtsratsmitglieder. Die AG - Anteile ( Aktien ) regeln im Vergleich zur Gründung einer GmbH die Besitzverhältnisse wesentlich leichter, und zwar im direkten Verhältnis der vorher festgelegten Aktienanteilen der Gründer und werden durch den Notar bei der Eintragung beurkundet. Das bedeutet aber auch, das bei allen späteren Anteilsänderungen ( Besitzänderungen ) der AG, im Gegensatz zu einer GmbH, der Notar dies nicht jedes mal wieder neu beurkunden muss. Die Gründung wird durch einen Notar in Deutschland vorgenommen und anschließend namentlich in das deutsche Handelsregister mit Registernummer eingetragen. Kann allerdings auch wahlweise wie alle Firmengründungen innerhalb der EU auch in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragen werden. Da die Eintragung in das Register in Deutschland zum Teil recht lange dauern kann ( 2 - 3 Monate ), ist es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, wenn dieser Gründungszeitraum verkürzt werden kann. Das hat zur Folge das für alle Verträge die vor der Eintragung im Namen der AG abgeschlossen werden, der Gründer haften muss. Wenn ein Firmengründer in Deutschland möglichst schnell mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen muss, um einen wichtigen Auftrag nicht wieder zu verlieren, muss er das Risiko eingehen, diesen schon in der Gründungsphase der AG abzuschließen. Dies allerdings könnte wieder bedeuten, das der Auftraggeber seinerseits das für ihn größere Risiko mit einer in Gründung befindlichen AG nicht eingeht, und den Auftrag anderweitig vergibt. Als Folge hieraus ergibt sich dann, das sehr viele interessante Aufträge in Deutschland nicht zum Abschluss kommen. LCI AG bietet allen AG - Gründern nun die Möglichkeit an, diesen langen und risikovollen Gründungszeitraum drastisch und legal zu verkürzen. Die Gründung / Übergabe der AG - Anteile einer vorher fertig gegründeten deutschen AG kann durch unseren Notar in Köln innerhalb von 2 Tagen mit voll eingezahltem Stammkapital in Höhe von 50.000.- € erfolgen. Unsere AG's sind neu gegründet und werden von unserem Notar lastenfrei bestätigt, sind also keine sogenannten "AG - Mäntel", sondern neue AG's. 1. Schritt: Sie informieren uns, daß Sie eine AG über uns erwerben wollen. 3. Schritt: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu. 4. Schritt: Sie informieren uns, wann Sie die AG beziehen möchten. 5. Schritt: Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Satzungsänderungen ab. 6. Schritt: Sie stimmen mit uns einen Notartermin ab. 7. Schritt: Sie gehen mit uns zum Notar und erhalten Ihre neue AG.
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