Auffanggesellschaften | ||
Die Luxemburger SOPARFI als AuffanggesellschaftEine Luxemburger Gesellschaft bietet hierbei verschiedene Vorteile und Möglichkeiten : So können z.B. "Firmen- oder Konzerninterne" Kredite gegenüber den Tochtergesellschaften gewährt werden. Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften können an die Muttergesellschaft im Forderungesverkauf abgetreten werden. Firmenrücklagen der Tochtergesellschaft können als Sicherheit für z.B. Kredite und Warenlieferungen bei der Muttergesellschaft steuergünstig abgetreten werden. Die Dachholding kann durch Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen als Verwaltungsgesellschaften auf die multinationalen Zweigstellen einer Industrie- oder Handelsgruppe einen beherrschenden Einfluß ausüben, mit dem Ziel, deren Tätigkeit zu beaufsichtigen, zu steuern, zu koordinieren und zu rationalisieren. Unmittelbaren Einfluß auf die laufenden Geschäfte der beherrschten Unternehmen übt die Dachholding jedoch nicht aus. Die Dachholding ist somit ein Instrument der Unternehmenskonzentration und ermöglicht es, die bei Fusionen eintretenden Nachteile rechtlicher und steuerrechtlicher Natur zu vermeiden und darüber hinaus eine große Flexibilität sowie die Fähigkeit der Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen zu bewahren. Aufgrund ihrer Anonymität ermöglicht die Dachholding auch eine allmähliche Übernahme der Kontrolle einer anderen Gesellschaft, ohne daß die Konkurrenz hierauf aufmerksam werden könnte. Das Luxemburger Schachtelprivileg :Hält eine Luxemburger Kapitalgesellschaft dauerhaft eine direkte und wesentliche Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft, so sind Dividenden sowie Veräußerungs- und Liquidationserlöse bei der Obergesellschaft aufgrund des Schachtelprivilegs von der Luxemburger Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt. Im Einklang mit der Mutter - Tochter - Richtlinie verzichtet Luxemburg auf die Erhebung der Kapitalertragssteuer bei Dividendenausschüttungen an wesentlich beteiligte Kapitalgesellschaften innerhalb der EU.
Maßnahmen zur Überwindung einer LiquiditätskriseIst ein Unternehmen in eine massive Liquiditätskrise geraten, kann die Übertragung einschließlich Firmenname, Kundenstamm, Know-how und Anlagevermögen auf eine Fortführungs- oder Auffanggesellschaft die Chance für einen unternehmerischen Neubeginn sein.
· Die Fortführung: Nach der Übertragung wird das operative Geschäft unter dem alten Firmennamen und mit den übernommenen Mitarbeitern fortgeführt. Für die Kunden ist damit die Unternehmensidentität gewährleistet.
· Die Entlastung: Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass die Verbindlichkeiten und Belastungen von dem neuen Unternehmen nicht übernommen werden. Es muss lediglich eine angemessene - krisenbedingt äußerst niedrige - Ablöse für die übernommenen Assets bezahlen.
· Der Sanierungsgewinn: Da die Ablösesumme im Verhältnis zur erzielten Entlastung und zum Fortführungswert des Unternehmens äußerst gering ist, entsteht ein beachtlicher Sanierungsgewinn, der wiederum die Finanzierung sicherstellt.
· Die Neufinanzierung: Da das neue Unternehmen das operative Geschäft im bisherigen Umfang ohne die Altlasten fortführt, kann es sowohl die Übernahme- wie auch die Anlaufkosten finanzieren.
· Das Altunternehmen: Für die im Altunternehmen verbliebenen Verbindlichkeiten wird ein Abfindungsvergleich mit niedrigsten Quoten vereinbart. Nur, wenn ein Vergleich nicht möglich oder nicht finanzierbar ist, muss eine Insolvenz eingeleitet werden. Diese wird von LCI betreut und beeinträchtigt die Fortführung nicht.
Befreit von den Altlasten und im Kostenbereich optimiert, kann das neue Unternehmen mit den bestehenden Kunden und Aufträgen in eine sichere und ertragreiche Zukunft starten.
Überwindung einer Liquiditätskrise mittels einer Auffanggesellschaft Zur Überwindung einer Liquiditätskrise kann jedes Unternehmen im Rahmen eines Assetdeals auf eine Fortführungsgesellschaft übertragen werden. Diese, auch ‚übertragende Sanierung’ oder ‚Sanierungs-Buyout’ genannte Konzeption soll anhand eines Maschinenbauunternehmens mit folgenden Daten verdeutlicht werden.
• Die Fa. ‚Maschinenbau Müller’ produziert Spezialmaschinen und hat von 2008 auf 2009 ihren Umsatz von 5 Mio. € auf 2,5 Mio. € halbiert. Ursache war der marktbedingter Wegfall eines großen Teils der bisherigen Kunden, aufgrund des allgemeinen Finanz- und Wirtschaftkrise.
• Dadurch ist im Jahr 2009 ein operativer Verlust in Höhe von 600.000,-- € entstanden. Dieser konnte trotz Reduzierung der Kosten durch sofortiger Einführung von Kurzarbeit sowie Anschließendem Abbau der Belegschaft, durch Kündigung von Leiharbeitern und Subunternehmen nicht verhindert werden.
• Am Ende des Geschäftsjahres übten Banken, Kassen und Lieferanten einen massiven Zahlungsdruck auf das Unternehmen aus, der einen vollständigen Neubeginn erforderlich machte.
1. Die Fortführung Aufgrund einer detaillierten Konzepterstellung wurde die Entscheidung getroffen, das Unternehmen über eine Fortführungsgesellschaft weiterzuführen.
• Es konnte ein neuer Investor vermittelt werden, der sich an der Fortführungsgesellschaft beteiligte.
• Diese erwarb neben dem Firmennamen das benötigte Anlagevermögen, übernahm die Mitarbeiter sowie sämtliche angebahnten Aufträge und die bestehenden Kunden. Es führte zukünftig den alten Firmennamen ‚Maschinenbau Müller’ weiter.
• Für die übernommenen Assets zahlt die neue ‚Mschinbau Müller’ eine Ablöse von 150.000,-- €. Dies entspricht dem Wert des Anlagevermögens; wegen der Verluste sind der Firmenname sowie die Kundenbeziehungen nicht zu vergüten.
2. Die Bank Eine wesentliche Rolle bei der Fortführung spielte die bisherige Hausbank.
• Aufgrund einer detaillierten Darlegung der Fortführungschancen überträgt die Bank die ihr als Sicherheit zustehenden offenen Forderungen (nominal 300.000,-- €) sowie das Warenlager (Anschaffungswert 100.000,-- €) auf die neue Maschinenbau Müller und gewährt ihr dafür ein Darlehen über 325.000,-- €.
• Die Umschuldung ist auch im Interesse der Bank, weil sie im Falle einer Insolvenz deutlich geringere Erlöse aus der Verwertung des Sicherungsgutes erzielt hätte. Über das Restdarlehen wird später eine für beide Seiten sinnvolle Tilgungsvereinbarung mit den Bürgen getroffen. |
3. Finanzierung Der NeuStart der ‚Maschinenbau Müller’ finanziert sich damit teilweise selbst.
• Die übernommenen Kundenforderungen (Debitoren) in Höhe von ca. 300.000,-- € decken die laufenden Betriebskosten für ca. 1 ½ Monate ab. Danach können aus den bereits angebahnten neuen Aufträgen ausreichende Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden.
• Die Ablöse des Anlagevermögens in Höhe von 150.000,-- € muss über den Investor finanziert werden und wird zur Abfindungen der Altschulden verwendet. Dafür steht das Anlagevermögen in gleicher Höhe in der Eröffnungsbilanz.
4. Die Altschulden Über die Lieferantenverbindlichkeiten der alten ‚Maschinenbau Müller’ in Höhe von ca. 800.000,-- € wird ein Sanierungsvergleich abgeschlossen.
• Es wird ein Abfindungsvergleich mit einem Forderungsverzicht in Höhe von ca. 75% hierzu verhandelt. Ein Verzicht in dieser Höhe kann nur deswegen erreicht werden, weil die Gläubiger keine Forderungen gegen die neue ‚Maschinenbau Müller’ haben.
• Zur Begleichung der Abfindungssumme wird der Ablösebetrag (150.000,-- €) sowie eine weitere Zahlung in Höhe von 50.000,-- € verwendet, die aus den laufenden Erlösen erwirtschaftet werden kann. 6 Monate nach Beginn des ‚Sanierungs-Buyout’ sind alle Sanierungstätigkeiten abgeschlossen und die neue ‚Maschinenbau Müller’ ist für die Zukunft bestens gerüstet.
Ergebnis :
Es wurde durch ein Sanierungs-Buyout bei der Fa. ‚Maschinenbau Müller’ ein beachtliches Gesamtergebnis erreicht:
• Das Unternehmen und sämtliche Arbeitsplätze wurden erhalten, die Kundenbeziehungen konnten ohne Beeinträchtigung weitergeführt werden.
• Gesellschafter und Geschäftsführer wurden vor einer Insolvenz bewahrt, persönliche Haftungen wurden vermieden und übernommene Bürgschaften lassen sich durch die zukünftigen Erlöse tilgen.
• Die Verbindlichkeiten wurden von 800.000,-- € auf 200.000,-- € reduziert.
• Die ursprünglichen Bankschulden verringerten sich auf 350.000,-- €; dem stehen die Debitoren sowie das Warenlager gegenüber.
• Aus dem prognostizierten Jahresumsatz von ca. 2,5 Mio. € erwartet die neue ‚Maschinenbau Müller’ einen Gewinn zwischen 10 und 15%.
Sanierung und Neubeginn wurden mit einem Kapitaleinsatz von nur 150.000,-- € in 6 Monaten erfolgreich durchgeführt.
Limited als ExistenzneugründungsgesellschaftViele in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmer bedienen sich einer englischen Limited, um trotz Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren handlungsfähig zu bleiben. Denn nur das in dem bekannten Fachbereich erworbene Know-how sowie die notwendigen Auftraggeber-/ Kundenkontakten erlauben die Weiterführung der Geschäftstätigkeit und Selbstständigkeit des Unternehmers.
Insolvenzverwalter haben zwar grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag zum Erhalt der Betriebseinheit, dies wird allerdings von vielen Insolvenzverwaltern aufgrund des höheren Aufwands und des oftmals hohen Gläubigerdrucks nicht beachtet, die Folge ist dann die Schließung des Unternehmens. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebs ist dann nicht mehr möglich, da aus dem Betriebsvermögens und Betriebsmitteln die offenen Forderungen der Gläubiger bedient wurden.
Auffanggesellschaft / Fortführung des Unternehmens
Warum eine Limited als Auffanggesellschaft? Auch im Fall der Vererbung eines Unternehmens ist dies über eine Limited in Treuhandschaft z.B. steuerfrei. Im Gegensatz dazu hat sich die Limited bereits bewährt. Sie ist am flexibelsten, unbürokratisch und einfach in der Abwicklung. Insolvenzspezifische Haftungstatbestände wie Insolvenzverschleppung entfallen. | |