LCI - Marco Capital Ziele des Private Banking | ||
Ziele des LCI - Private BankingBeim LCI PRIVATE BANKING handelt es sich nicht um ein neues Produkt aus dem Bereich der Kapitalanlage, sondern um ein Anlagekonzept – oder eine Strategie, die in den letzten Jahren mit Unterstützung einiger Schweizer Banken, Versicherungsgesellschaften und Fondsgesellschaften erarbeitet wurde. Zielsetzung dieser Strategie war es nicht, ein weiteres völlig neues Konzept oder Produkt am Markt zu platzieren, das auf hoch spekulativem Weg Renditen erwirtschaften, sondern ausnahmslos auf konservativem Wege Renditen erzielen sollte, die in der Risikoklasse der Rentenpapiere und Obligationen realisiert werden sollten, also mit festverzinslichen Papieren die Renditechance einer Aktienanlage zu erwirtschaften, ohne die Risiken einer Aktienanlage tragen zu müssen. Um diese Anforderungen an eine Kapitalanlage erfüllen zu können, mussten andere Wege gegangen werden. Das LCI PRIVATE BANKING erreicht dies durch so genannte Optimierungsbausteine innerhalb der Anlage. Anlass zu diesem Konzept war die allgemeine Finanzsituation am Kapitalanlagemarkt, und neben dem Finanzstandort Luxemburg in der Schweiz, im Besonderen die der Banken und deren Möglichkeiten. In der Schweiz existieren vermögen verwaltende Banken, die schon immer Ihren Kunden, vor allen ihren sehr vermögenden Kunden ( ab 5 Mio. CHF ), Strategien angeboten haben, ihr Kapital zu investieren. Bei diesen Anlagestrategien handelt es sich um Kapitalanlagen in Kombination mit Lombard Krediten, also um Fremdgelder, die Banken ihren Großkunden, welche investieren möchten, zusätzlich zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist diese Anlageform zumindest in der Schweiz nicht neu. Die steigende Nachfrage gab den Anstoß, ein neues Konzept zu entwickeln, um auch weniger vermögenden Kunden die Möglichkeit zu bieten, diese Anlagestrategie zu nutzen. Eine unserer Partnerbanken ist neben Julius Bär die zweitgrößte Privatbank der Schweiz. Diese verwaltet derzeit etwa 140 Milliarden CHF. Das Bankhaus mit langer Tradition ist über 200 Jahre alt und etwa mit 1.400 Mitarbeitern weltweit vertreten, eine Privatbank mit sehr elitärer und konservativer Geschäftspolitik. In Deutschland ist die Bank weit weniger bekannt, weil bisher von Vertriebsaktivitäten jeglicher Art immer Abstand genommen wurde. Bei dieser Privatbank wurden vermögen verwaltende Aufträge in der Vergangenheit erst ab einem Volumen von 5 Mio. CHF angenommen. Allein hieraus ist die bisher sehr konservative und strikte Geschäftspolitik ersichtlich. Wie bereits erwähnt, führte die steigende Nachfrage neue Konzepte hinsichtlich der Basisabsicherung der Gesamtportfolios zu entwickeln zur Weiterentwicklung dieser Schweizer Anlageform. Als Ergebnis konnte Anlegern diese spezielle Schweizer Anlageform bereits ab 100.000.- CHF bei den Kantonalbanken, und ab 500.000.- CHF bei unserer Partnerbank zur Verfügung gestellt werden. Die Unterschiede der Kantonalbanken zu den Privatbanken im allgemeinen und im besonderen bei unserer Partnerbank bestehen darin, dass bei ihen die gesamte Bandbreite des Private Bankings genutzt werden kann, mit allen Finanzinstrumenten, die der Markt anzubieten hat. Bei den Kantonalbanken musste dieses spezielle Anlageform angepasst werden. Kantonalbanken betreiben im Gegensatz zu den Privatbanken keine klassische Vermögensverwaltung. Diese lassen ihr Vermögen in den Fondsgesellschaften der Swissca in der Schweiz verwalten. Die Swissca, mit Sitz in Bern, ist die Fondsgesellschaft aller Kantonalbanken in der Schweiz und leitet den Fonds selbst. Die Kantonalbanken entsprechen in etwa den Landesbanken in Deutschland. Die Kantone bürgen für die Kantonalbanken. Diese Banken verfügen in der Regel über eine Eigenkapitaldecke gemessen an der Bilanzsumme, die bei keiner anderen Bank zu finden ist. Bei den meisten Kantonalbanken beträgt die Eigenkapitalquote etwa 0,6 %, gemessen an der Bilanzsumme. Diese verglichen mit anderen Banken hohe Eigenkapitalquote bietet einen weiteren hohen Sicherheitsfaktor für die Anleger. Als einer der Partner wurde nicht zuletzt deshalb auch eine Kantonalbank gewählt, weil bereits in der Vergangenheit Geschäftskontakte sowie auch gute persönliche Kontakte zum Vorstand bestanden. Somit wurden die ersten Kunden bei der Kantonalbank betreut. Falls die Beratungskapazitäten der Kantonalbank in Zukunft nicht mehr ausreichen sollten, stehen jedoch zusätzlich weitere Kantonalbanken zur Unterstützung und Realisierung des LCI PRIVATE BANKING zur Verfügung. Ein weiterer Partner im Verbund beim LCI PRIVATE BANKING ist eine große Schweizer Versicherungsgruppe mit Hauptsitz in Stockholm ein Versicherungsunternehmen das 1855 gegründet wurde und ebenfalls auf eine lange Tradition zurückblicken kann. Der Versicherungspartner stellt den Versicherungsmantel für diese Anlageform zur Verfügung. Dieser Teil der Anlageform ist unter anderem auch deshalb so wichtig, da er den Anlegern die Möglichkeit bietet, anfallende Steuern so gering wie möglich zu halten, wenn im festverzinslichen Bereich Platzierungen durch die Bank oder die Versicherung vorgenommen werden. Daher war es notwendig, eine Versicherungsgesellschaft in dieses Konzept als weiteren Baustein zu integrieren. Aufgrund der Beteiligung der unterschiedlichen Gesellschaften wird dem Anleger die Sicherheit einer deutlichen Kompetenztrennung geboten. Ein Anleger steht grundsätzlich immer vor der Entscheidung, wie viel Rendite ist für ihn ausreichend, und welches Risiko er zu tragen bereit ist. Da eine Rendite – Maximierung auch immer zugleich eine Risikosteigerung bedeutet, werden sich daher die meisten Anleger z.B. bei Ihrer Altersvorsorge für Anlageformen mit einer größeren Sicherheit, aber auch geringeren Rendite entscheiden. Um dieses Problem weitestgehend zu mildern, und einen soliden Kompromiss zwischen Risiko und Rendite zu erreichen, liegt dieser Anlageform die Optimierung der investierten Mittel zu Grunde. Die basisorientierte Strategie des LCI PRIVATE BANKING, die hierbei zur Anwendung kommt, besteht deshalb aus diesen speziellen Optimierungsbausteinen. Im LCI PRIVATE BANKING zu investieren bedeutet, in eine Anlageform der niedrigsten Risikoklasse zu investieren, in der sich in Bezug auf die Sicherheit nur sichere und konservative Anlagen, wie z.B. Renten und Obligationen befinden. Renten und Obligationen stellen in der Regel für den Anleger ein nur sehr geringes Risiko dar, allerdings auch verbunden mit einer nur sehr geringen Rendite. Die geringen Renditen in dieser sicheren Anlageklasse der Renten und Obligationen, können nun aber mit Unterstützung der speziellen Optimierungsbausteine entsprechend auf das Rendite – Niveau von Aktienfonds angehoben werden. Die erste Strategie für diese Anlageform ist die „Moderne Portfolio Theorie“ nach Prof. Markowitz, Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften, der in seiner Doktorarbeit nachgewiesen hat, dass ein Portfolio, welches zu 100 % aus Obligationen besteht, in Bezug auf die Schwankungsbreite, also der Risikoklasse, gleich zu setzen ist mit einem Portfolio das zu 70 % aus Obligationen und zu 30 % aus Aktien besteht. Im Gegensatz bei einem zu 100 % aus festverzinslichen Anlagen bestehenden Portfolio hat allerdings ein Portfolio mit einer Aufteilung von 70 % / 30 % deutlich höhere Ertragschancen. Diese Portfolio Theorie stellt die Grundlage der gesamten Anlagestrategie dar. Diese Portfolio Theorie wird ebenfalls, und vor allem in dem Versicherungsteil des LCI PRIVATE BANKING realisiert. Die Integration des Versicherungsteils, geschieht, damit in diesem Anlageteil Fremdkapital der Bank zum Einsatz gelangt und stellt somit einen weiteren Optimierungsbausteinen dar. In der Praxis bedeutet dies, das die Banken bereit sind, dem Anleger neben seinem in seine Anlage eingebrachtem Eigenkapital über den Fremdmittelanteil den 8 bis 12 fachen Hebel, abhängig von der Laufzeit, zur Verfügung stellen. Bei einer Eigenkapitalanlagenhöhe von 100.000.- CHF z.B. erhält ein Anleger demnach zwischen 800.000.- bis 1.200.000.- CHF von der Bank als Fremdmittel zur Verfügung gestellt. Der Grund hierfür liegt in der allgemeinen Finanzsituation in der Schweiz. Kreditgelder waren in der Schweiz schon immer sehr günstig. Es handelt sich hier in der Regel um einen Zinssatz, der immer ein Prozent über dem Schweizer Libor liegt und auf ein Jahr fest gesetzt wird. Bei der Privatbank bewegt sich dieser zur Zeit bei 4,45 %. Bei den Kantonalbanken lehnt sich der Zinssatz an den ersten Schweizer Hypothekarzins an. Hier beträgt der Zinssatz 4,75 % ,Tendenz fallend. Das Kapital in der Schweiz war allgemein immer schon sehr günstig, und dies ist bis heute der Fall. Die Zinsen sind über Jahrzehnte sehr stabil geblieben. Aus diesem Grund sind die Schweizer Banken in der Lage, Kapitalanlegern Wege aufzuzeigen, auch mit einem ansonsten sehr konservativen Portfolio 70 / 30 aufgrund klassischer Zinsdifferenzgeschäfte, 10 % Rendite zu realisieren, da hier, auf Grund des günstigen Kapitals, nicht nur mit dem Eigenkapital des Anlegers gearbeitet wird, sondern auch mit dem Fremdkapital, das die Bank zur Verfügung stellt. Um das Risiko sowohl der Fremdmittel, welche die Bank dem Anleger zur Verfügung stellt, als auch bei der Anlage selber so gering wie möglich zu halten, werden die Fremdmittel nicht auf einmal bereit gestellt, sondern Jahr für Jahr über einen größeren Zeitraum in diese Anlageform seitens der Bank in die Versicherungsanlage investiert. Dies geschieht abhängig von der Wertpapierdepotentwicklung in der Bank selber, wie auch bei der Wertentwicklung des Fonds parallel in der Versicherungsanlage. Das Ergebnis hieraus wird auch „COST AVERAGE EFFECT“ bezeichnet. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden deshalb auch nicht auf einmal eingesetzt werden, sondern sind am Preis – Leistungsverhältnis der bestehenden Fonds innerhalb der Bank ausgerichtet. Diese Strategie ist auch unter dem deutschen Begriff „DURCHSCHNITTSPREIS – PREIS – METHODE“ bekannt. Die grundsätzliche Strategie einer effektiven Anlageform bedeutet letztendlich, das so viel wie möglich innerhalb der Anlage in festverzinsliche Anlagen oder alternativ in ein Versicherungsprodukt investiert wird. Hierzu kommt dann zur Zeit nur noch eine fondsgebundene Lebensversicherung in Betracht. Eine derartige fondsgebundene Lebensversicherung ist in diesem Fall mit entsprechenden Fonds der kreditgebenden Bank unterlegt. Es handelt sich hierbei um ein spezielles Fondprodukt, das die Schweizer Versicherung als einer der weltweit größten Fondpolicenanbieter in Verbindung mit einem speziellen Tarif für das LCI PRIVATE BANKING zur Verfügung gestellt hat. Da dieses Modell auch als Altersvorsorge gedacht ist, werden vor allem auch ältere Kunden, die von ihrem Vermögen leben möchten, angesprochen. Um dies realisieren zu können, setzt es allerdings voraus, das im Gesamtkonzept einer solchen Anlagestrategie ebenso auch ein Entnahmeplan vorhanden sein muss. Daneben ist ebenso beabsichtigt, steuerliche Vorteile entsprechend zu nutzen. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, das Anleger, die heute überwiegend in festverzinsliche Kapitalanlagen investieren, deren Erlöse wie z.B. Dividenden, Zinserträge usw. einer solchen Anlageform den entsprechenden Steuern unterliegen. Eine Entnahme wird daher nun nicht vom Versicherungskonto des Anlegers vorgenommen, sondern ist eine Entnahme vom Anlagekonto der Bank. Es handelt sich also um eine Entnahme des Eigenkapitals des Kunden, die selbstverständlich steuerneutral ist. Genauso könnten aber auch Entnahmen des Kreditkontos getätigt werden. Dies wäre dann gleichbedeutend mit der Gewährung eines Darlehens der Bank. Fiskalisch betrachtet unterliegen beide Formen der gleichen Entnahmearten somit nicht der Besteuerung von Einkommen. Es handelt sich hierbei also um steuerneutrale Entnahmen. Der Anleger kann bereits nach Zeichnung seiner Anlage, ab dem 13 Monat, Entnahmen in Höhe von bis zu 9 % seines gezeichneten Eigenkapitals vornehmen. Ermöglicht wird dies durch die Kapitalisierung einer Eigenkapitalrendite von ca. 13 % - 15 % in der konservativen Risikoklasse der Renten und Obligationen, unterstützt durch die laufenden Fremdmittel, die die Bank über den gesamten Anlagezeitraum zur Verfügung stellt. Dies hat zum Ergebnis, das dem Kapitalanleger bereits nach kurzer Zeit ein Entnahmeplan ermöglicht werden kann, ohne dass ein Kapitalverzehr statt findet. Genau dies ist der Ansatz einer Anlagestrategie, die dem Kunden über diese Anlageform zur Verfügung gestellt werden kann. Wie zu Beginn bereits erwähnt, war Ausgangsüberlegung zu diesem Konzept die allgemeine Finanzsituation in der Schweiz, im Besonderen der Banken und deren Möglichkeiten im Vergleich zu Deutschen Banken. Wendet sich der Anleger beispielsweise zum Vergleich an seine Hausbank in Deutschland mit der Anfrage nach einer Obligationsanleihe, die es ihm erlaubt, bereits nach einem Jahr 9 % steuerneutral zu entnehmen, könnten Deutsche Banken ihm diese Anlageform nicht anbieten |
Ein weiterer Baustein dieses Modells ist das so genannte LCI PRIVATE BANKING, was bedeutet, dass die abschließende Beratung einzig und allein in der Bank selber stattfindet. Ein anderer Aspekt des LCI PRIVATE BANKING ist der, das ein Anlageberater bei Schweizer Privatbanken zum Beispiel nur etwa 70 bis 80 Kundenkonten betreut. Betrachtet man dagegen andere Banken in Deutschland oder der Schweiz, „betreut“ ein Anlageberater dort etwa 800 Kundenkonten. Dies stellt einen erheblichen Unterschied – einen Vorteil dar, was vor allem die persönliche Betreuung der Kunden betrifft. Transparenz der Partnergesellschaften wird in der Schweiz stets großgeschrieben, daher kann sich der potentielle Anleger auch bereits vorab jederzeit über die Partner des LCI PRIVATE BANKING erkundigen. Auch wenn diese Anlageform eventuell in Deutschland bisher noch nicht so bekannt war, so handelt es sich doch um ein vollkommen alltägliches Bankgeschäft in der schweiz. Der Anleger ist und bleibt direkt und unmittelbar Kunde seiner Bank in der Schweiz und hat dort seinen ganz persönlichen Bankberater über den gesamten Anlagezeitraum ! Zur Ergänzung seien hier ebenfalls noch einige Informationen zum Schweizerischen Versicherungsgesetz angeführt. Das Schweizerische Versicherungsgesetz unterliegt grundsätzlich dem Konkurs – Privileg. So lange hinsichtlich des Begünstigten im Falle eines Todes die eigene Familie die Erbschaftsfolge antreten sollte, ist das „Alterskapital“ nicht pfändbar – von Niemandem ! Dies zeigt in dem Zusammenhang einige interessante Aspekte und Möglichkeiten für viele Selbständige, Unternehmer, Geschäftsführer wie für den gesamten Mittelstand in Deutschland auf. Eingezahltes Eigenkapital ist grundsätzlich konkursgeschützt und bleibt erhalten. Das bedeutet also, das nicht nur natürliche Personen diese spezielle Schweizer Anlageform nutzen können, sondern auch Kapitalgesellschaften, die ihre liquiden Rücklagen dort konkursgeschützt und mit guter Rendite investieren wollen. Ein weiterer Aspekt besteht darin, das die Herkunft der liquiden Mittel auch durch eine Zwischenfinanzierung z.B. einer Immobilie in Deutschland realisiert werden können, und somit eine sehr interessante Möglichkeit für diejenigen darstellt, die das LCI PRIVATE BANKING nutzen möchten, aber im Moment nicht über das hierfür notwendige Kapital verfügen. Ebenfalls eine interessante Möglichkeit besteht darin, aus den Renditen ( 9 % ) des LCI PRIVATE BANKING, Finanzierungen mit stark verkürzten Laufzeiten realisieren zu können. Entscheidende Voraussetzung zur Realisierung einer Finanzierungsalternative mit Unterstützung des LCI PRIVATE BANKING ist, das über eine Zwischenfinanzierung die realistische Möglichkeit bestehen muß, eine bestimmte Höhe Eigenkapitals vorher realisieren zu können. Weitere Fragen hierzu z.B. der genauen Voraussetzungen können nur ganz individuell und auf die persönliche Finanzierungssituation beantwortet werden. Es kann bei einer Zwischenfinanzierung zur Eigenkapitalrealisierung in Deutschland ebenfalls eine Beratung angeboten werden. Der Ablauf sowie der damit in Zusammenhang stehende Kapitalfluss innerhalb der Anlage entwickelt sich wie folgt : Das Modell besteht im Prinzip aus drei Konten : Aus dem Wertpapierkonto der Bank ( Anlagekonto ), dem Versicherungskonto und dem Kreditkonto. Die Einzahlung des Eigenkapitals des Kunden fließt auf sein eigenes Konto, das Anlagekonto. Darauf gewährt die Bank dem Kunden einen Erstkredit auf sein Eigenkapital. Die Kredithöhe beträgt 50 % bei den Kantonalbanken und 80 % bei der Privatbank. Das bedeutet, daß bei einer Eigenkapitalquote von 100.000.- CHF des Kunden insgesamt danach 150.000.- CHF zur Anlageentscheidung in der Bank stehen. Innerhalb der Bankanlage ist der Kunde relativ frei in seinen Anlageentscheidungen. Hier bietet ihm die Bank sogenannte Anlagezielfonds an. Der Kunde zahlt kein Agio für diese Fonds , obwohl in der Regel bei direkter Zeichnung außerhalb des Anlagemodells z.B. in Deutschland 5 % Agio von der Bank berechnet wird. Sämtliche Fonds sind also auch auf dem Anlagemarkt frei käuflich und besitzen deutsche Wertpapiernummern ( Valorennummern in der Schweiz ). Frei wählbar in diesem Anlagebereich ist hier z.B. ein Portfolio mit den Faktoren : 70 % festverzinsliche Wertpapiere und 30 % Aktienanteil 60 % festverz. zu 40 % Aktien / 50 % festverz. zu 50 % Aktien 40 % festverz. zu 60 % Aktien / 30 % festverz. zu 70 % Aktien In diesem Anlagebereichen kann der Anleger in beratender Zusammenarbeit mit der Bank frei entscheiden. Innerhalb des Versicherungsproduktes ist der Kunde dagegen festgelegt, da sich hier der überwiegende Teil der Fremdgelder befinden. Daher stellt sich dieser Teil der Anlage auch erheblich konservativer dar, es ist strikt nach der Portfolio Theorie laut Prof. Markowitz aufgebaut ( 70 % zu 30 % ). Dieser Teil der Gesamtanlage ist für die Bank auch daher der konservativste Teil, da sich hier unter anderem die Sicherheitsreserven der Bank selber im Lauf der Zeit aufbauen. Für den Erstkredit, den der Anleger bei Einzahlung seines Eigenkapitals erhält, erfolgt eine Belastung des Kreditkontos. Was üblicherweise allgemein im Finanzierungsbereich gilt, hat hier keine Geltung. Es existiert keine Bonitätsprüfung, ebenso auch keine Selbstauskunft, Schufaauskunft oder Auskunftsnachweise anderer Art. Die Bank benötigt hierfür lediglich als Absicherung ihrer Kreditlinie eine Verpfändung des Wertpapierdepots auf der Seite der Bankanlage – geregelt durch einen Darlehensvertrag und eine Hinterlegung der Versicherungspolice im Original. Darüber hinaus findet keine wirtschaftliche Haftung des Kunden statt. Parallel zur Eigenkapitaleinzahlung schließt der Kunde eine Fondspolice ab. Die erste Jahresprämie wie auch jede weitere Jahresprämie wird durch die Bank eingezahlt und dem Kreditkonto des Kunden belastet. Auf diesem Anlagekonto kumulieren sich entsprechende Kredite, Zinsen wie auch Zinseszinsen. Der Kunde zahlt in diesem Konzept keine Zinsen. Diese werden zwar seinem Konto zugeschlagen, aber er muß diese Zinsen weder zahlen noch tilgt er diese im Laufe seiner Anlage. Wann immer der Kunde die Anlage auch auflöst, wird endfällig das Kreditkonto glatt gestellt. Solche revolvierenden Lombardkredite können von Deutschen Banken nicht dargestellt werden, dies schließt das Deutsche Kreditwesengesetz aus. Im Gegensatz dazu ist in der Schweiz eine solche Anlagestrategie vollkommen üblich und hat auch eine lange Tradition, die von ausländischen insbesondere auch von Deutschen Banken innerhalb der Schweiz ebenfalls gern zur Realisierung von Großkrediten genutzt werden. Allein die Kantonalbanken tätigen ca. 75 % ihrer Geschäfte allein auf Basis von Zinsdifferenzgeschäften, denen revolvierende Lombardkredite zu Grunde liegen. Eine Prognose ist immer nur so gut, wie die Daten, die dieser Prognose zu Grunde liegen. Die Frage, die sich stellt, ist ganz einfach : Wie realistisch stellen sich diese Zahlen am Ende dar ? Hierzu nun noch einige Modellrechnungen. Bei einem 48 – jährigen Anleger, der 100.000.- CHF anlegen und mit 60 Jahren in Rente möchte, beträgt die Laufzeit der Anlage 12 Jahre. Ausgehend von einer konservativen Wertentwicklung in der Versicherungsanlage von 7 % brutto und einer Kostentransparenz der verschiedenen Kosten wie z.B. Vertriebsgebühren,Todesfallabsicherung ( 5 % in der Schweiz ), Verwaltungsgebühren usw., rechnet die Bank hier mit einer Nettorendite unter 6 %. Bei Umlage der Gesamtkosten auf die Laufzeit werden diese entsprechend in der Prognoserechnung ausgewiesen. Tatsächlich lässt sich jedoch historisch nachweisen, dass die Fonds, die in der Versicherung genutzt werden, deutlich über 10 % Rendite erwirtschaften. Es wird daher bewusst von einer 7 % - tigen Bruttorendite ausgegangen, die immer erreicht wird. Andererseits wird von einer Wertentwicklung von 10 % ausgegangen und zwar deshalb, weil je mehr in die Versicherung eingezahlt wird, desto stärker wirkt der konservative Teil der Anlage. In diesem Teil ist der Anleger wie bereits erwähnt festgelegt mit 70 % / 30 %. In der Regel entscheiden sich die meisten Kunden innerhalb der Bankanlage nicht für 70 % / 30 % , sondern für ein Portfolio von 50 % / 50 %. Das bedeutet : Je länger die Laufzeit der Versicherung beträgt – je mehr also eingezahlt wird – desto mehr wird innerhalb der Bank umgeschichtet zu reinrassigen Aktienfonds – also Fondsanlagen. Das bedeutet dann wiederum, dass hier von einer Wertentwicklung in Höhe von 10 % ausgegangen werden kann. Die Verzinsung mit Unterstützung der Fremdmittel stellt sich dann wie folgt dar : Anstelle von 233.641.- CHF bei einer konventionellen Anlagemöglichkeit erhält der Kunde nach 12 Jahren bei dem LCI PRIVATE BANKING 418.746 .- CHF unter der Annahme, dass die Versicherung tatsächlich „nur“ 7 % und die Bankanlage auch „nur“ 10 % Rendite erwirtschaftet hat. Es handelt sich hierbei um Nettozahlen, also bereits abzüglich der Kosten ! Also eine optimierte Strategie bei gleichem Risiko ! Ein weiteres Beispiel einer langfristigen Anlage : Ein Anlagebetrag von 100.000 .- CHF bei einer Laufzeit von 25 Jahren bei dem keine Entnahmen getätigt werden. Der Ablauf gestaltet sich wie im ersten Beispiel. Der Zinseszins wird allerdings über einen längeren Zeitraum dargestellt. Bei konventioneller Anlagealternative in Deutschland, würden 578.000.- CHF erwirtschaftet werden. Bei gleicher Anlage mit Unterstützung durch die Optimierung in der Schweiz ca. 2 Mio. CHF. Unabhängig vom Ergebnis dieser Modellrechnung hätte der Anleger jedoch jederzeit die Gelegenheit gehabt, Eigenentnahmen zu tätigen oder könnte bei Bedarf individuell sein Eigenkapital im gesamten Anlagezeitraum individuell erhöhen. Ein weiteres Beispiel : Ein Anleger 60 Jahre alt der aus einem Firmenverkauf den Verkaufserlös in Höhe von 1 Mio. CHF sicher anlegen will. Der Anleger möchte 5.000.- € nach Steuern monatlich zur Verfügung haben. Das gesamte übrige Kapital soll in der Anlage verbleiben. Bei einer Aufschubzeit von 1 Jahr ergibt sich dann folgendes aus der Modellrechnung : Der Kunde entnimmt 9 % p.a. Die Entnahmen belaufen sich in 24 Jahren auf einen Betrag in Höhe von 21.6 Mio. CHF. Es verbleibt ein Restbetrag von 10.231 Mio., nachdem die Anlage nach 25 Jahren aufgelöst wird. Bei einer konventionellen Anlage bei gleichen Entnahmen verblieben dem Kunden nur noch ca. 345.000.- CHF. Ein sehr deutliches Ergebnis. Ein weiteres Beispiel : Ein Kunde 50 Jahre alt investiert 1 Mio. CHF mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einer Aufschubzeit von 10 Jahren bei einer Entnahme ab dem 60. Lebensjahr in Höhe von 15 % des Eigenkapitals. Das Resultat ergibt sich wie folgt : Ab dem 11. Jahr erfolgt eine jährliche Entnahme in Höhe von 150.000 .- CHF. Nach Ablauf der Anlagezeit verbleibt trotz gesamten Entnahmen in Höhe von ca. 2,25 Mio. CHF ein Restbetrag in Höhe von 18,446 .- CHF. Das Eigenkapital hat sich im gesamten Anlagezeitraum um das 18 fache erhöht. Dagegen hätte sich das Anlagekapital bei konventioneller Anlagestrategie nicht nur völlig verzehrt, sondern der Anleger hätte bereits ca. 50.000.- € Schulden bei der Bank. Wie aber können sich derartige Renditen in einer so kurzen Zeit entwickeln ? Eine Million CHF Eigenkapital zum Beispiel bedeutet, dass die Bank eine Jahresprämie in Höhe 600.000 .- CHF in den Versicherungsteil der Anlage einzahlt, das entspricht 60 % des Eigenkapitals, um die Jahresprämien der Versicherung zu bedienen. Wenn durch den Anleger in den ersten Jahren dann keine Entnahmen getätigt werden wird das Kapital durch die Bank thesaurierend angelegt. Tätigt der Anleger dann doch innerhalb der Anlagelaufzeit Entnahmen, so verringert sich proportional die Jahresprämie und fällt entsprechend geringer aus. Aufschubzeiten und Entnahmen bestimmen somit nicht unmaßgeblich, wie viel jährlich auf Grund der Beleihungsgrenzen der Bank als Jahresprämie in die Fondspolice durch die Bank eingezahlt werden kann. Bei einem Kunden, der beispielsweise seine auslaufende Lebensversicherung effektiv und sicher anlegen möchte und durch die Auszahlung der LV über 100.000.- CHF verfügt, würde die Bank, unter Verzicht der Entnahmen durch den Anleger, jährlich eine Versicherungssumme in Höhe von 60.000 .- CHF einzahlen. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren wäre dies ein Betrag von 1,2 Mio. CHF. Alleine an Hand dieser Zahlen ist sehr gut ersichtlich, welche „Hebel“ die Banken auch „Kleinanlegern“ zur Verfügung stellen, die sich für das LCI PRIVATE BANKING entscheiden sollten, und daß auf äußerst konservativem Weg Renditen erwirtschaftet werden, die in den sicheren Anlagebereichen der Obligationen und Rentenpapieren realisiert werden. | |