19.05.2012 16:56:42 +0200
Die wichtigsten Fragen zur SOPARFI

Kann eine luxemburger Aktiengesellschaft sich an einer deutschen GmbH beteiligen ?

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Herr A ist Gesellschafter einer GmbH in Deutschland. Er tauscht nun seine Beteiligung durch eine von Ihm beherrschte AG gegen sich selbst als Gesellschafter dieser GmbH aus. Von nun an hält er seine Gesellschafteranteile an der deutschen GmbH, durch eine indirekte Beteiligung über eine luxemburger AG. Die AG ist von nun an Hauptgesellschafter der deutschen GmbH.

Übernahme einer deutschen GmbH

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Siehe Punkt 1. Ebenso wie der Gesellschafterwechsel bei

einer bestehenden GmbH vorgenommen werden kann,

ist dies auch bei einer Übernahme oder Neugründung

möglich.

 

Werden die wirtschaftlichen Eigentümer der luxemburger AG bekannt ?                          

Nein.

Die Eigentümer von Inhaberaktien sind nirgendwo registriert und müssen keinerlei Behörden gemeldet werden ! 

Wo werden die Steuern gezahlt ?

Wenn sich eine luxemburger AG ( „SOPARFI“) als

Gesellschafter mit mindestens 25 % an einer

deutschen Tochtergesellschaft beteiligt, und diese

Beteiligung ein Jahr gehalten wird, dürfen nach

Ablauf des Jahres die Dividenden ( Gewinne )

an die luxemburger Muttergesellschaft

quellensteuerfrei ausgeschüttet werden !

- Diese Gewinne sind in Luxemburg für alle

nicht Luxemburger steuerfrei ! ( Mutter -

Tochter - Richtlinie )

                                                                                   

 

Ist die Verwaltung oder der Kauf von deutschen Immobilien über eine AG möglich ? 

Ja. Es gibt zwei mögliche Wege hierfür.

Der erste Weg ist der des direkten Kaufes

einer deutschen Immobilie durch die AG.

Hierbei erwirbt die AG die deutsche Immobilie direkt, das heißt sie ist als juristische Person selber Erwerber der Immobilie.

Bei der Veräußerung findet kein Wechsel im Grundbuch statt, es werden lediglich die Inhaberaktien formlos an den Erwerber der Immobilie weitergereicht.

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Der zweite Weg ist der des indirekten

Kaufes einer Immobilie über eine deutsche Tochtergesellschaft einer luxemburger AG.

Hierbei erwirbt nicht die luxemburger, sondern

die deutsche Tochtergesellschaft die Immobilie. Bei einer Veräußerung der Immobilie wird nicht

die Immobilie veräußert, sondern die Tochtergesellschaft. Der Verkauf von Firmen - beteiligungen ist in Deutschland quellensteuerfrei Der Unterschied bei der zweiten Lösung ist der, daß hierbei die Immobilie weiterhin in  „deutschem“ Besitz bleibt, das heißt durch eine deutsche Vermögensverwaltungs GmbH verwaltet werden kann.

Sanierung

Eine GmbH steht kurz vor dem Konkurs. Der Inhaber

der Firma will direkt keine Mittel mehr in diese

GmbH einfließen lassen. Eine luxemburger AG,

welche die erforderlichen Mittel vom Inhaber selber,

oder von anderen erhalten hat, kann als „fremder

Dritter“ mit den bestehenden Gläubigern viel

erfolgreicher verhandeln.

 

 

Franchising

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Die Geschäftspartner A, B, und C planen den Aufbau eines Franchising - Systems. Als Franchisegeber schließt die luxemburger AG mit A, B, und C einen Mastervertrag und mit den Franchisenehmern alle Verträge ab. Die Lizensen fließen quellensteuerfrei an die luxemburger AG !

Kreditvergabe

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Ein Unternehmer möchte die Erlöse aus seinen Auslandgeschäften als Kredit an seine deutsche Firma zurückgeben. Die luxemburger AG ( Muttergesellschaft ) gibt den Kredit als fremde Firma an die deutsche Tochtergesellschaft. Das gleiche gilt für die Rückführung des Kapitals aus den Gewinnausschüttungen die als Kredit an die deutschen Tochter zurückgegeben werden. 

 

Inkasso - offene Forderungen                      

Das Unternehmen A hat Forderungen in Deutschland, es überträgt nun diese Forderungen an die luxemburger AG. Diese übernimmt nun das Inkasso und leitet einen Teil der Zahlungen an das Unternehmen A zurück.    

Vertragsgestaltungen

Herr A ist Inhaber einer Baufirma, und möchte bei einer Auftragsvergabe vor der Konkurrenz nicht offiziell in Erscheinung treten. In diesem Fall übernimmt die luxemburger AG offiziell die Vertragsunterschrift.

 

Provisionen

Der Unternehmer A ist mit Anlageberatung und Immobilienvermittlung beschäftigt. Er läßt sich von der luxemburger AG anstellen und bezieht reduzierte Provisionen. Die vollen Provisionen erhält die luxemburger AG. Achtung Einkommensteuer beachten !

Kann eine luxemburger AG zu 100 %  ausländisch beherrscht sein ?

Ja. sofern in den Statuten nichts anderes vorgesehen ist.

 

 

Unterliegen luxemburger AG’s irgendwelchen Beschränkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit ?

Grundsätzlich nein, außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wie z.B. in „bank- oder versicherungsähnlichen“ Geschäften. In Luxemburg Monopol der Banken oder Captives !  

Ist die Zahl der Aktionäre oder die Höhe des Aktienkapitals begrenzt ?

Nein. Das Aktienkapital muss mindestens 31.250.- € betragen. Es kann in bar, als Sacheinlage oder als Bankbestätigung eingebracht werden, oder von LCI für Sie gestellt werden.

 

 

Wer haftet für die luxemburger AG ?

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Das Kapital der Aktiengesellschaft, eine so genannte Durchgriffshaftung auf die Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat haftet nur nach luxemburger Recht für die Verwaltungsgebühren. 

Wie ist der ordentliche Ablauf der Administration gewährleistet ?

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Die formelle Verwaltung der AG und die Verwaltung in Luxemburg wird für sie von LCI und deren Partner übernommen. Auf Wunsch kann auch die Fakturierung in Luxemburg angeboten werden. 

 

Kann oder muß der wirtschaftliche Eigentümer ( Aktionär ) zugleich auch Verwaltungsrat ( Geschäftsführer ) sein ?   

Er kann. Bei der Wahl des Verwaltungsrates muß auf mögliche Interessenkollision zwischen dem Verwaltungsrat in Luxemburg und dem Geschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft geachtet werden. Der Verwaltungsrat ist dem Aktionär vollkommen unterstellt, und kann keinerlei eigene Entscheidungen oder Aktivitäten entfalten.  Nach luxemburger Recht ist es allerdings auch möglich juristische Personen also auch Gesellschaften als Verwaltungsrat zu benutzen ( z.B. englische Limited oder US - Corporation ) die auch anonym gegründet werden können !    

Wer macht die Steuererklärung und verkehrt mit den Behörden ?

Diese Pflichten übernimmt LCI und deren Partner im Auftrag der luxemburger AG. Bei komplexen Geschäftsvorgängen kann ein Fakturierungsservice angeboten werden, der auch bei umfangreicheren Aufgaben behilflich ist.

 

 

 

Wer besorgt die Buchhaltung ?

Die ordnungsgemäße Führung der Bücher einschließlich des Jahresabschlusses und aller weiteren Formalitäten wird für Sie in Luxemburg innerhalb der Verwaltung vorgenommen.

Ist ein Wirtschaftsprüfer erforderlich ?

NEIN.

Nach luxemburger Recht ist nur ein Steuerberater erforderlich. Diese Kosten sind in den jährlichen Verwaltungskosten bereits enthalten.        

 

Wie hoch sind die Betriebskosten einer luxemburger AG ?

Für eine luxemburger AG mit einer geringen Geschäftstätigkeit betragen die Gesamtkosten inkl. Verwaltung, Buchhaltung, Domizilgebühren, Post- und Telefonservice ca. 3.000.- € pro Jahr.

Wer übernimmt die ordnungsgemäße Übertragung der Aktien beim Kauf einer luxemburger Aktiengesellschaft ? 

Unser Wirtschaftsjurist in Luxemburg sorgt für die rasche und ordnungsgemäße Übertragung der Inhaberaktien. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig.     

 

 

Welche Steuern fallen bei einer luxemburger AG an ?

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Auf „Nicht-luxemburgerBürger werden in Luxemburg keine Steuern erhoben.     

Kann die luxemburger AG auch andere als im Gesellschaftszweck bestimmte Geschäfte abschließen ?

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Der Gesellschaftszweck kann so formuliert werden, daß nahezu alle Geschäfte getätigt werden können. In Ausnahmefällen kann der Zweck auf dem Wege einer Statutenänderung den neuen Bedürfnissen angepaßt werden.

 

Kann der Firmenname frei gewählt werden ?

Ja -

solange der Firmenname nicht bereits im luxemburger Handelsregister eingetragen ist.  

Wo hat die luxemburger AG ihr Domizil ?

Unsere Büro in Luxemburg ist darauf spezialisiert, das Domizil von Gesellschaften gegen Gebühr zu verwalten, oder eigene Büroräume zu vermieten.

 

Kann der ausländische Eigentümer, bei einer luxemburger Bank ein persönliches Konto eröffnen ?

Ja -

dazu ist lediglich ein Personalausweis oder Reisepaß notwendig. Eine Mindesteinlage ist nicht notwendig.

Kann das ausländische Konto auch als Geschäftskonto auf den Namen der AG geführt werden ?

Ja -

dazu ist nur die Vorlage des Registerauszuges notwendig, und danach ist das Konto unter dem Namen der anonymen AG geführt.

 

Kann man auch Bareinzahlungen auf das luxemburger Konto vornehmen ?

Ja -

in Luxemburg können solche Einzahlungen vorgenommen werden.

Welches sind die gesetzlichen Pflichten des Aktionärs ?

Der Aktionär ist lediglich zur vollen Einzahlung des Aktienkapitals verpflichtet.

 

Wie lange dauert der Gründungsvorgang einer luxemburger AG bis zum Eintrag in das Handelsregister ?

Im Allgemeinen ca. 3 Wochen.

Wer vertritt die luxemburger AG nach außen ?  

In der Regel der Verwaltungsrat der AG, dieser kann jedoch auch Dritte mit dieser Aufgabe betrauen. 

 

Wer kann Verwaltungsrat der luxemburger AG werden ?

Jede natürliche Person, das heißt auch Ausländer ( Nicht-Luxemburger ) kann vom Inhaber der AG zum Verwaltungsrat bestimmt werden. Darüber hinaus läßt es das luxemburger Aktienrecht auch zu, daß eine juristische Person zum Verwaltungsrat bestimmt werden kann, das heißt daß z.B. auch eine weitere ausländische Gesellschaft zum Verwaltungsrat benannt werden kann, also z.B. eine Limited oder eine US-Coporation.

 

Was sind die Pflichten des

Verwaltungsrates ?

Der Verwaltungsrat ist zur Führung der Gesellschaft verpflichtet.